„Umweltlärmschutzverordnung“ veröffentlicht im Amtsblatt

Im Amtsblatt veröffentlichte Umgebungslärmschutzverordnung
„Umweltlärmschutzverordnung“ veröffentlicht im Amtsblatt

Die Umgebungslärmschutzverordnung ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung wurden Regelungen zu stadtspezifischem Lärmschutz, Lärmanpassung für Aktivitäten im Freien, Genehmigungsauflage für Feuerwerk, „kontinuierliches Überwachungssystem“ für Lärm, Zeitanpassung für Baustellen, „Lärm“-Schild für historische Gebäude, Lärmkarte getroffen mit 81 Provinzen. Dementsprechend können die Arbeitszeiten der Arbeitsplätze, an denen Musik übertragen wird, mit Beschluss des Umweltausschusses der Provinz unter Berücksichtigung der Sommer- und Winterperioden, der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne neu geordnet werden. Obwohl beschlossen wurde, Aktivitäten im Freien zwischen 10.00 und 01.00 Uhr durchzuführen, war es außerdem obligatorisch, eine Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde einzuholen, indem Zeit und Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern mitgeteilt wurden. Andererseits wird mit kontinuierlichen Überwachungssystemen die Kontrolle des Lärms an seiner Quelle und die kontinuierliche Überwachung von Lärmquellen sichergestellt.

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausgearbeitete Verordnung zur Bekämpfung von Umgebungslärm wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass es Probleme bei der Umsetzung der Verordnung aufgrund der Aufhebung einiger Bestimmungen in Bezug auf Unterhaltungsstätten in der „Verordnung über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ gegeben habe, und es wurde erklärt, dass das Ziel von Die Vorschrift sollte den Umgebungslärm an seiner Quelle lösen.

„Die Umgebungslärmschutzverordnung wurde mit den Stellungnahmen und Beiträgen des Innenministeriums und des Ministeriums für Kultur und Tourismus ausgearbeitet“

In der Erklärung wurde festgestellt, dass die neue Verordnung als Ergebnis hochrangiger Diskussionen über die Bestimmungen vorbereitet wurde, die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, dem Ministerium, in den Rahmen ihrer Pflichten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten gebracht werden sollen des Innern und des Ministeriums für Kultur und Tourismus.

Im Rahmen der in der Stellungnahme des Ministeriums vorbereiteten Neuregelung wurde vermerkt, dass Regelungen zu stadtspezifischem Lärmmanagement, Lautstärkeanpassung für Aktivitäten im Freien, Genehmigungsauflage für Feuerwerk, „kontinuierliches Überwachungssystem“ für Lärm, Zeitanpassung für Baustellen getroffen wurden , Lärmschild für historische Gebäude, Lärmkarte mit 81.

„Die Arbeitszeiten von Arbeitsplätzen, an denen Musik ausgestrahlt wird, die Verwendung von Feuerwerkskörpern, Fragen des kontinuierlichen Überwachungssystems wurden in die Verordnung aufgenommen.“

Gemäß der Verordnung können die Arbeitszeiten der Arbeitsplätze, an denen Musik ausgestrahlt wird, mit Beschluss des Umweltausschusses der Provinz unter Berücksichtigung der Sommer- und Winterperioden, der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne neu geordnet werden. Obwohl beschlossen wurde, Aktivitäten im Freien zwischen 10.00 und 01.00 Uhr durchzuführen, war es außerdem obligatorisch, eine Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde einzuholen, indem Zeit und Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern mitgeteilt wurden. Andererseits wird mit kontinuierlichen Überwachungssystemen die Kontrolle des Lärms an seiner Quelle und die kontinuierliche Überwachung von Lärmquellen sichergestellt.

Die Einzelheiten der „Umweltlärmschutzverordnung“ wurden vom Ministerium wie folgt aufgeführt:

Im Rahmen des stadtspezifischen Lärmschutzes

Es wurde eine Regelung erlassen, die den Schutz von Mensch und Umwelt unter allen Umständen, den Schutz sowohl der Bürger als auch des Sektors und das lokale Management von Umgebungslärm ermöglicht, wobei die Unterschiede berücksichtigt werden, die insbesondere in Tourismusregionen und im Landesinneren zu beobachten sind und östlichen Teilen unseres Landes.

Die Sommer- und Winterperioden in Bezug auf die Arbeitszeiten der Musikrundfunkarbeitsplätze können durch Beschluss des Umweltausschusses der Provinz unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne neu geordnet werden.

Als Teil der lauten Toneinstellung für Outdoor-Aktivitäten

Aufgrund der Tatsache, dass der Lärm aufgrund des niedrigeren Hintergrundgeräuschpegels nachts besser wahrnehmbar ist; Es wurde beschlossen, dass die Outdoor-Aktivitäten zwischen 10.00 und 01.00 Uhr stattfinden.

Musiksendelizenzen werden den Musiksendeanstalten nach Maßgabe der erstellten Akustikgutachten erteilt und bei 3 Verstößen gegen die Akustikgutachten innerhalb desselben Kalenderjahres wird die Musiksendegenehmigung entzogen.

Unter der Feuerwerksgenehmigungsklausel

Für die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist eine Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde unter Angabe von Zeit und Ort einzuholen.

Im Rahmen des „Continuous Monitoring System“ zu Noise

Die Lärmbekämpfung an der Quelle und die kontinuierliche Überwachung der Lärmquellen werden durch die zu installierenden Schallleistungsbegrenzungssysteme und die kontinuierlichen Überwachungssysteme sichergestellt, die das Ministerium elektronisch über die getroffenen Regelungen für Arbeitsplätze mit Musikübertragung und Seeschiffe informieren.

Für Wasserfahrzeuge, die Musik ausstrahlen; Die Grenzkoordinaten der Gebiete, in denen Musik ausgestrahlt werden kann, werden durch Beschluss des Komitees für lokale Umwelt der Provinz festgelegt, und bei Aktivitäten außerhalb der festgelegten Koordinaten werden Verwaltungssanktionen verhängt.

Es wird sichergestellt, dass der Pegel des Umgebungslärms, der von den Musik übertragenden Seefahrzeugen ausgeht, von der Landesdirektion an den festgelegten Stellen an der Küste durch ein "kontinuierliches Überwachungssystem" überwacht wird.

Im Rahmen des zeitlichen Baustellenausgleichs

Aufgrund der Tatsache, dass die Baustellenaktivitäten in den Wohngebieten nicht kontinuierlich sind und es sich um periodische Aktivitäten handelt; Diese Aktivitäten finden zwischen 10:00 und 22:00 Uhr statt.

Historische Gebäude im Rahmen des „Lärm- und Erschütterungsschutzes“

Umwelterschütterungsgrenzwerte wurden für Erschütterungsgrenzwerte in Regionen geregelt, in denen sich historische und natürliche Strukturen befinden, und diese Grenzwerte können durch empfindliche und umfassende Erschütterungsmessungen und wissenschaftliche Studien eingeschränkt werden, die in Gebieten durchgeführt werden, in denen historische und natürliche Strukturen befinden.

Im Rahmen der Lärmkarte mit 81

In Provinzen ohne strategische Lärmkarten werden strategische Lärmkarten und strategische Lärmaktionspläne innerhalb von drei Jahren erstellt. Es wird eine Datenbank erstellt, die vorbereitete Akustikberichte, strategische Lärmkarten und strategische Lärmaktionspläne enthält.

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