Änderungen der Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Lehrkräften

Änderungen in der Ernennungs- und Versetzungsordnung für Lehrkräfte
Änderungen in der Berufungs- und Versetzungsverordnung für Lehrkräfte

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Lehrern des Ministeriums für nationale Bildung trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend wurden die Rechtsvorschriften, die im Basisartikel der entsprechenden Verordnung enthalten sind und auf die in anderen Artikeln verwiesen wird, gemäß den vorgenommenen Änderungen aktualisiert, und der relevante Artikel umfasste das Lehrberufsgesetz.

Da der Umfang derjenigen, die unter den nationalen Athleten, die einen Abschluss bei den Olympischen Spielen gemacht haben, zum Unterrichten ohne Prüfung ernannt werden können, erweitert wurde, wurde gemäß der genannten Änderung auch die Verordnung über die Zuweisung und Versetzung von Lehrern auf diese Weise geregelt.

nationale Athleten, sofern sie die Voraussetzungen für den Unterricht erfüllen;

a) diejenigen, die in Einzel- oder Mannschaftswettkämpfen bei Olympischen Spielen oder Paralympischen Spielen die ersten drei Plätze belegen,

b) Diejenigen, die am Tag des Wettbewerbs, der Gegenstand des nationalen Athletenzertifikats ist, bei den Welt- und Europameisterschaften die ersten drei Plätze in den Alterskategorien der Senioren und Junioren der im Programm der Olympischen Spiele enthaltenen Sportarten belegt haben ,

c) Diejenigen, die bei den vom Internationalen Olympischen Komitee organisierten Olympischen Sommer- und Winterspielen der Jugend in Einzel- oder Mannschaftswettbewerben die ersten drei Plätze belegen,

ç) Universiadenspiele, Mittelmeerspiele, Olympische Zweige, Einzel- oder Mannschaftswettbewerbe auf den ersten drei Plätzen,

d) Diejenigen, die unser Land mindestens zehn Mal in Mannschaftssportarten bei Welt- und Europameisterschaften der im Programm der Olympischen Spiele enthaltenen Sportarten sowie in den Qualifikationswettbewerben dieser Wettbewerbe und in den Qualifikationsgruppenwettbewerben vertreten haben , und ein nationales Athletenzertifikat erhalten haben,

e) Diejenigen, die in Einzel- oder Mannschaftswettkämpfen bei den Deaflympischen Spielen auf den ersten drei Plätzen liegen,

f) Das Recht, sich als Lehramtskandidat für das Lehrpersonal für Leibeserziehung zu bewerben, wurde den drei besten Gewinnern der Welt- und Europameisterschaften in den Alterskategorien Senioren und Junioren der vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannten Sportarten zuerkannt . Es wurde erklärt, dass die in diesem Zusammenhang zu treffenden Ernennungen unter Koordination des Ministeriums für Jugend und Sport vorgenommen würden.

Andererseits wurde der Ausdruck „Manager und Lehrer“ in Unterabsatz (b) des ersten Absatzes von Artikel 41 derselben Verordnung in „Manager, Lehrer und Fachausbilder“ geändert. So wurde bei der Berechnung der Dienstnote der Lehrkräfte eine Regelung getroffen, dass die als Fachlehrer in privaten Bildungseinrichtungen verbrachte Zeit als im ersten Dienstbereich des Dienstgebiets, in dem der Auftrag wahrgenommen wurde, verbracht wurde.

 

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*