Last Minute: Verordnung zur Bekämpfung von Desinformation in Kraft getreten

Verordnung zur Bekämpfung von Desinformation
Verordnung zur Bekämpfung von Desinformation

Das Pressegesetz, bekannt als „Anti-Desinformations-Verordnung“, und in einigen Gesetzen Das Änderungsgesetz ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Nach dem Gesetz werden Internet-Nachrichtenseiten und Angelegenheiten im Zusammenhang mit Presseausweisen in den Anwendungsbereich des Pressegesetzes aufgenommen, und das öffentliche Personal, das in den Informationsdiensten von Hörfunk, Fernsehen, öffentlichen Einrichtungen und Organisationen tätig ist, wird in Bezug auf Zeitschriftenmitarbeiter behandelt der Ausgabe von Presseausweisen.

Die Festlegung der Verfahren und Grundsätze zum Presseausweis wird zu den Zielen des Pressegesetzes hinzugefügt. Medienvertreter und Informationsbeauftragte, die einen Presseausweis beantragen, werden in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen.

Internet-Nachrichtenseiten werden ebenfalls in die Definition von Periodika aufgenommen. Die Verordnung definiert auch „Web-Nachrichtenseite“, „Kommunikationsbeauftragter“, „Kommunikationsabteilung“, „Presseausweiskommission“, „Medienmitglied“, „Informationsbeauftragter“.

Die Adresse des Arbeitsplatzes, der Handelsname, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und die Adresse für elektronische Benachrichtigungen sowie der Name und die Adresse des Hosting-Providers auf den Internet-Nachrichtenseiten werden unter der Überschrift „Kontakt“ in einer für die Benutzer zugänglichen Weise gespeichert direkt von der Startseite aus zugreifen.

Das Datum, an dem ein Inhalt zum ersten Mal auf Internet-Nachrichtenseiten präsentiert wird, und die nächsten Aktualisierungsdaten werden auf dem Inhalt so angegeben, dass es sich nicht bei jedem Zugriff ändert.

Die elektronische Meldeadresse wird auch in der zur Anmeldung abgegebenen Erklärung ausgewiesen.

Das Sendeverbot gilt nicht für Nachrichtenseiten im Internet. Entspricht die Internet-Nachrichtenseite der Vorschrift nicht, fordert die Generalstaatsanwaltschaft die Beseitigung der Mängel oder die Berichtigung der unrichtigen Angaben auf der Internet-Nachrichtenseite innerhalb von 2 Wochen an. Wird dem Ersuchen nicht innerhalb von 2 Wochen entsprochen, stellt die Generalstaatsanwaltschaft beim Strafgericht erster Instanz fest, dass die Qualifizierung als Internet-Newssite nicht vorliegt. Das Gericht entscheidet spätestens innerhalb von 2 Wochen.

Wird dem Antrag stattgegeben, entfallen die für Internet-Nachrichtenseiten zulässigen amtlichen Bekanntmachungen und Anzeigen sowie die Rechte der Beschäftigten am Presseausweis. Der Entzug der für die Internet-Nachrichtenseite gewährten Rechte steht der Vollstreckung der in Übereinstimmung mit diesem Gesetz oder den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen nicht entgegen.

Liefer- und Aufbewahrungspflicht

Die auf der Internet-Nachrichtenseite veröffentlichten Inhalte werden 2 Jahre lang korrekt und vollständig aufbewahrt, um sie bei Bedarf der anfragenden Generalstaatsanwaltschaft zuzustellen.

Im Falle einer schriftlichen Mitteilung an die Internet-Nachrichtenseite, dass die Veröffentlichung Gegenstand von Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung durch die Justizbehörden ist, ist es obligatorisch, die Aufzeichnung der Veröffentlichung, die Gegenstand von Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung ist, bis zur Benachrichtigung über den Abschluss aufzubewahren diese Verfahren.

Der verantwortliche Manager ist verpflichtet, das Berichtigungs- und Antwortschreiben des Geschädigten auf den Internet-Nachrichtenseiten in denselben Schriftarten und in derselben Weise ohne Korrekturen oder Ergänzungen auf den Seiten und Spalten der entsprechenden Veröffentlichung zu veröffentlichen Bereitstellung eines URL-Links, spätestens innerhalb eines Tages nach Erhalt des Artikels. Für den Fall, dass die Entscheidung über die Sperrung des Zugangs und/oder die Entfernung des Inhalts über die Veröffentlichung umgesetzt wird oder der Inhalt automatisch von der Website entfernt wird, wird der Korrektur- und Antworttext auf der Website veröffentlicht, auf der die entsprechende Veröffentlichung für a Zeitraum von 24 Woche, wovon die ersten 1 Stunden auf der Homepage stehen.

Strafsachen, die sich auf andere Straftaten beziehen, die durch Druckwerke oder Internet-Nachrichtenseiten begangen wurden oder in diesem Gesetz vorgesehen sind, müssen innerhalb von 4 Monaten für Tageszeitungen und Internet-Nachrichtenseiten und innerhalb von 6 Monaten für andere Druckwerke als Begründungsbedingung eröffnet werden. Diese Fristen beginnen mit dem Datum der Ablieferung der Druckwerke bei der Generalstaatsanwaltschaft, bei Nachrichtenseiten im Internet mit dem Datum der Anzeige der Straftat.

Presseausweisantrag, Art und Typen bestimmt

Das Gesetz bestimmte auch den Presseausweisantrag, seine Art und Art. Dementsprechend wird der Presseausweisantrag bei der Direktion für Kommunikation gestellt. Der Presseausweis wird als amtlicher Ausweis akzeptiert.

Arten von Presseausweisen sind:

– Missionsbezogener Presseausweis: Presseausweis für türkische Bürgermedienmitglieder und Informationsbeauftragte, die für eine Medienorganisation arbeiten,

– Zeitlicher Presseausweis: Presseausweis für ausländische Medienschaffende, deren Aufgabengebiet die Türkei umfasst,

– Temporärer Presseausweis: Der Presseausweis, der ausländischen Medienschaffenden ausgestellt wird, die vorübergehend für Nachrichten in die Türkei kommen, obwohl ihr Aufgabengebiet die Türkei nicht umfasst,

– Kostenloser Presseausweis: Der Presseausweis für Medienschaffende, die nicht vorübergehend oder freiberuflich im Ausland tätig sind,

– Permanenter Presseausweis: Dies bedeutet einen lebenslangen Presseausweis, der Medienmitgliedern und Informationsbeauftragten mit mindestens 18 Jahren Berufstätigkeit ausgestellt wird.

Der Presseausweis wird türkischen Staatsbürgern von in der Türkei tätigen Medienorganisationen, Inhabern von Zeitschriften oder Vertretern juristischer Personen und Vorstandsvorsitzenden von Radio und Fernsehen, ausländischen Medienmitgliedern, die im Auftrag von Medienorganisationen handeln, und deren Aufgabenbereich ausgestellt deckt die Türkei ab, obwohl es die Türkei nicht abdeckt, ausländische Medienmitglieder, die für einen vorübergehenden Zeitraum in die Türkei kommen, um Nachrichten zu erhalten, Eigentümer türkischer Staatsbürger und Mitarbeiter von Medienorganisationen, die im Ausland senden, Medienmitglieder türkischer Staatsbürger, die im Ausland freiberuflich journalistisch tätig sind, öffentliche Institutionen und Organisationen, die in der Türkei tätig sind im Bereich der Medien und öffentlichen Einrichtungen Sie kann öffentlichen Bediensteten, die in den Informationsdiensten von Gewerkschaften und Organisationen tätig sind, sowie den Leitern von Gewerkschaften und Vereinen und Stiftungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, gewährt werden, sofern dies der Fall ist Sie sind im Medienbereich tätig.

Um einen Presseausweis zu beantragen, müssen Bewerber das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens ein Gymnasium oder eine gleichwertige Bildungseinrichtung abgeschlossen haben und nicht im öffentlichen Dienst eingeschränkt oder verboten sein.

Darüber hinaus, selbst wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuchs festgelegten Fristen abgelaufen sind, damit diejenigen, die einen Presseausweis beantragen, einen Antrag stellen können; Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder mehr wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat oder wegen Erpressung, Diebstahl, Fälschung, Betrug, Untreue, Meineid, Meineid, Verleumdung, Erfindung, Obszönität, Prostitution, betrügerischer Konkurs, Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Schmuggel, Angebotsabsprache , Vollstreckungsbetrug, Geldwäsche aus Straftaten, Straftaten gegen die sexuelle Immunität, Straftaten gegen den öffentlichen Frieden, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Straftaten gegen die Landesverteidigung, Straftaten gegen Staatsgeheimnisse, Spionage nicht haben dürfen wegen Verbrechen oder terroristischer Straftaten verurteilt worden sind.

Diejenigen, die eine Karte beantragen, müssen außerdem einen Vertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Beziehungen zwischen Angestellten und Angestellten im Medienberuf abgeschlossen haben, um ohne Unterbrechung für einen Zeitraum von höchstens einem Monat zu arbeiten das Datum der Entlassung, außer bei höherer Gewalt, und keine anderen kommerziellen Aktivitäten als Medienaktivitäten auszuüben.

Für diejenigen, die einen Presseausweis von periodischen Sendern oder Vertretern juristischer Personen beantragen, der Vorsitzende des Vorstands von Radio und Fernsehen, die Mitarbeiter, die einen Presseausweis in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen erhalten können, und die Mitglieder der türkischen Medien bei ausländischen Presseveranstaltern, die einen Presseausweis beantragen, die Bedingungen, „einen Vertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Gesetz abgeschlossen zu haben, ununterbrochen für einen Zeitraum von höchstens 1 Monat ab dem Datum der Entlassung zu arbeiten , außer bei höherer Gewalt, und keine anderen kommerziellen Aktivitäten als Medienaktivitäten" werden nicht angestrebt.

Diejenigen, die einen dauerhaften und kostenlosen Presseausweis beantragen, und diejenigen, die einen dienstgebundenen Presseausweis über die Türkische Radio- und Fernsehgesellschaft (TRT) beantragen, müssen einen Vertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und abgeschlossen haben Beschäftigte im Presseberuf und nicht länger als 1 Monat ab dem Datum der Entlassung, außer aus Gründen höherer Gewalt.Die Bedingung „Arbeit ohne Unterbrechung“ wird nicht beantragt.

Wenn sie bescheinigen, dass sie von der Medienorganisation beauftragt sind, über eine Arbeitserlaubnis gemäß dem internationalen Arbeitsrecht verfügen und ein Einführungsschreiben vorlegen, das sie von der Botschaft, Botschaft oder dem Konsulat in der Türkei des Landes erhalten haben, in dem sich der Hauptsitz der befindet Organisation, der sie angehören, an ausländische Medienvertreter, die einen Presseausweis beantragen, kann ein Ausweis ausgestellt werden.

Die Presseausweiskommission wird aus 19 Mitgliedern bestehen. Zusätzlich zu den 3 Mitgliedern, die das Präsidium vertreten, werden der Kommission 2 Mitglieder angehören, die von der Gewerkschaft mit der höchsten Anzahl von Presseausweisinhabern unter den als Gewerkschaft tätigen Gewerkschaften bestimmt werden, und 3 Mitglieder, die vom Präsidium aus ihrer Mitte bestimmt werden die Dekane der Fakultät für Kommunikationswissenschaft oder Journalisten mit Presseausweis. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Jahre. Mitglieder, deren Amtszeit abgelaufen ist, können wiedergewählt werden.

Kommission; entscheidet über die Führung eines Presseausweises anhand der Qualifikationen, beruflichen Studien, Arbeiten und Auszeichnungen des Bewerbers.

Gründe für die Sperrung des Presseausweises ermittelt

Laut Gesetz wird der Presseausweis von der Direktion für Kommunikation storniert, wenn festgestellt wird, dass der Inhaber des Presseausweises nicht über die im Gesetz festgelegten Qualifikationen verfügt oder diese Qualifikationen nachträglich verloren hat.

Verstößt der Inhaber des Presseausweises gegen die guten Sitten der Presse, wird der Presseausweis durch Beschluss der Presseausweiskommission entwertet.

Falls der Presseausweis von der Direktion für Kommunikation storniert wird, weil davon ausgegangen wird, dass der Inhaber des Presseausweises nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt oder diese Qualifikationen verloren hat, wird der Presseausweis erst nach Ablauf von 1 Jahr erneut ausgestellt ab Rückgabe der Karte.

Die Fristen laufen ab Rückgabe des entwerteten Presseausweises.

Personen, die wegen einer Straftat in ihrem Strafregister verurteilt wurden, die die Ausstellung eines Presseausweises verhindert, werden keine Presseausweise ausgestellt, es sei denn, diese Verurteilungen werden aus ihrem Strafregister gelöscht oder es wird eine Entscheidung getroffen, die verbotenen Rechte wiederherzustellen.

Die Form der von der Direktion für Kommunikation auszustellenden Presseausweise, die bei den Medienorganisationen anzustrebenden Bedingungen, die Quoten, die Bestimmung der Presseausweiskommission, die Arbeits- und Entscheidungsverfahren, die Antragsarten und die Unterlagen im Antrag zu verlangen, wird durch eine von der Direktion für Kommunikation zu erlassende Verordnung geregelt.

Internet-Nachrichtenseiten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurden, müssen ihre Verpflichtungen innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erfüllen.

Presseausweise, die vor Inkrafttreten der Verordnung ordnungsgemäß ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Zahl der Mitglieder der Generalversammlung der Institution für Pressewerbung wird auf 42 erhöht

Laut Gesetz werden 36 Vertreter von Internet-Nachrichtenseiten, die offizielle Ankündigungen veröffentlichen, 2 Vertreter von BTK und RTÜK, die Transaktionen im Zusammenhang mit Radio, Fernsehen und Internet-Sites durchführen, in die Generalversammlung der Institution für Pressewerbung aufgenommen, die besteht aus 2 Personen. Die Zahl der Mitglieder der Generalversammlung wird auf 2 erhöht.

Da die Aufzeichnungen aller anatolischen Zeitungen in der Institution für Pressewerbung aufbewahrt werden, wobei die Institution für das ganze Land zuständig ist, wird die Wahl der Vertreter der Eigentümer anatolischer Zeitungen von der Generaldirektion der Institution für Pressewerbung und nicht von der Direktion für organisiert Kommunikation.

Vertreter von Anadolu-Zeitungseigentümern, die an der Generalversammlung teilnehmen, werden aus verschiedenen geografischen Regionen bei der Versammlung ausgewählt, an der sie auf Einladung der Generaldirektion teilnehmen, von Anadolu-Zeitungseigentümern, die offizielle Anzeigen veröffentlichen, oder von den Vertretern dieser Zeitungen separat. Die Aufgaben der bestehenden Mitglieder bleiben bestehen, bis neue Mitglieder bestimmt sind.

Offizielle Ankündigungen und Anzeigen, die auf Internet-Nachrichtenseiten veröffentlicht werden

Am Ende jedes Monats veröffentlicht die Generaldirektion der Institution für Pressewerbung eine Liste mit den Namen und Qualifikationen der Stellen und Internet-Nachrichtenseiten, auf denen offizielle Ankündigungen und Anzeigen auf den Internetseiten der Institution geschaltet werden können.

Außerdem werden Umfang und Grundsätze der auf Internet-Nachrichtenseiten zu veröffentlichenden amtlichen Bekanntmachungen und Anzeigen festgelegt. Somit wird es möglich sein, offizielle Ankündigungen und Anzeigen auf Internet-Nachrichtenseiten über die Presse-Anzeigen-Agentur zu veröffentlichen.

Die Generalversammlung ist befugt, die Verfahren und Grundsätze für die Vervielfältigung der durch die Presseagentur veröffentlichten oder kommerziellen Aktivitäten betreffenden Anzeigen, den einfachen Zugang der Bürger zu den öffentlichen Anzeigen von einem einzigen Zentrum und dem Ankündigungsportal der Presseagentur zu bestimmen Rechtsstellung erlangen.

Dementsprechend sind offizielle Bekanntmachungen, die gemäß dem Gesetz, dem Präsidialerlass und den Vorschriften veröffentlicht werden müssen, mit Ausnahme der im Amtsblatt veröffentlichten, sowie Bekanntmachungen und Anzeigen, die auf den Websites von Abteilungen und Organisationen, anderen gesetzlich eingerichteten Einrichtungen oder Präsidialdekrete oder ihre Partner können nur über die Institution für Pressewerbung veröffentlicht werden

Das Kopieren, Veröffentlichen, Veröffentlichen und kommerzielle Aktivitäten der Anzeigen und Anzeigen, die durch die Institution veröffentlicht werden, unterliegen der Genehmigung der Institution.

Die Ankündigungen der dem Ratsvorsitz angeschlossenen Institutionen und Organisationen, der Ministerien, angeschlossenen, verbundenen oder verwandten Institutionen und Organisationen, anderer Institutionen und Organisationen, deren Veröffentlichung auf ihrer eigenen Website obligatorisch ist, werden auch obligatorisch auf dem Ankündigungsportal der Agentur für Presseankündigungen veröffentlicht . Für die Veröffentlichung dieser Anzeigen auf dem Anzeigenportal der Presseagentur wird kein Entgelt erhoben.

Da die Aufgabe der Veröffentlichung offizieller Ankündigungen und Anzeigen auf Internet-Nachrichtenseiten der Presse-Werbeagentur übertragen wird, werden die für Zeitungen und Zeitschriften geltenden Sanktionen auch auf Internet-Nachrichtenseiten angewendet.

Um die Zweifel an der Justizbehörde auszuräumen, an die sich die sanktionierten Zeitungen, Zeitschriften und Internet-Nachrichtenseiten wenden werden, wird der Gerichtsstand auf das Gericht erster Instanz am Sitz der Generaldirektion der Pressewerbungsagentur verlegt wird die Entscheidungsfrist des Gerichts, die 15 Tage beträgt, abgeschafft und ein einfaches Gerichtsverfahren eingeleitet.

Gegen die Entscheidung des Vorstands kann innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Gericht erster Instanz am Sitz der Generaldirektion für Pressewerbung Widerspruch eingelegt werden.

Verantwortlichkeiten derjenigen, die offizielle Ankündigungen und Anzeigen auf Internet-Nachrichtenseiten veröffentlichen

Die Verantwortlichkeiten derjenigen, die offizielle Ankündigungen und Anzeigen auf Internet-Nachrichtenseiten veröffentlichen, sind ebenfalls im Gesetz enthalten.

Die Qualifikationen und Verantwortlichkeiten derjenigen, die offizielle Ankündigungen und Anzeigen auf Internet-Nachrichtenseiten veröffentlichen, sowie die Verfahren und Grundsätze für den Rundfunk werden durch eine Verordnung festgelegt, die von der Generalversammlung der Pressewerbungsinstitution innerhalb von 6 Monaten nach dem erlassen wird Datum des Inkrafttretens des Gesetzes.

Das Ermessen, ob der Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Sachen im Geltungsbereich des Exekutions- und Konkursgesetzes durch die Zeitung bekannt gemacht werden kann, bleibt den Exekutionsämtern überlassen. Ziel ist es, die sich aus dieser Vollstreckung ergebenden Unterschiede in der Praxis der Vollstreckungsbeamten zu beseitigen und diese Bekanntmachungen auf den Internet-Nachrichtenseiten zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichungen auf dem elektronischen Verkaufsportal und dem Anzeigenportal der Presseagentur werden bis zum Ende der Auktion offen gehalten.

Ob bei Verkäufen mit einem Gesamtschätzwert von bis zu 500 Türkischen Lira eine Anzeige in einer Zeitung oder einer Nachrichtenseite im Internet erfolgt, entscheidet die Vollstreckungsbehörde unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen, jedoch derer mit a Schätzwert von mehr als 500 türkischen Lira und weniger als 2 Millionen türkischen Lira kann keine offizielle Anzeige am Verkaufsort veröffentlicht werden, sondern in einer lokalen Zeitung oder einer Internet-Nachrichtenseite, die das Recht hat.

Wenn es keine Lokalzeitung oder Internet-Nachrichtenseite gibt, die berechtigt ist, eine offizielle Anzeige an dem Ort zu veröffentlichen, an dem der Verkauf getätigt wird, wird die Anzeige über eine Lokalzeitung oder eine Internet-Nachrichtenseite bekannt gegeben, die zur Veröffentlichung berechtigt ist eine vom Vollzugsamt zu bestimmende amtliche Werbung in einem anderen Sendeort innerhalb derselben Landesgrenzen.

Diejenigen mit einem geschätzten Gesamtwert von 2 Millionen TL oder mehr werden auf einer Internet-Nachrichtenseite oder in einer Zeitung veröffentlicht, die das Recht hat, eine offizielle Anzeige zu veröffentlichen, die im ganzen Land verbreitet und zum Verkauf angeboten wird und deren tatsächliche tägliche Verkäufe zum Zeitpunkt der Anzeigenanfrage über 50 liegen.

Ankündigungen, die in Zeitungen oder Internet-Nachrichtenseiten veröffentlicht werden sollen, werden gleichzeitig auf dem Ankündigungsportal der Presseagentur bekannt gegeben.

Für die Veröffentlichung der Anzeigen auf dem Anzeigenportal der Presseagentur werden keine Gebühren erhoben.

Die monetären Grenzen werden vom Justizministerium auf der Grundlage des jährlichen Erzeugerpreisindex im Dezember des Vorjahres aktualisiert und mit Wirkung zum 1. Februar eines jeden Jahres im Amtsblatt bekannt gegeben. Die vorgenannten Höchstbeträge können in Notfällen durch Beschluss des Präsidenten, wiederum auf Vorschlag des Justizministeriums, aktualisiert werden.

Fehler in den in der Zeitung, auf der Internet-News-Site, auf dem elektronischen Verkaufsportal oder auf dem Anzeigenportal der Presse-Anzeigen-Agentur angekündigten Texten werden nur im elektronischen Verkaufsportal berichtigt, ohne dass der Ausschreibungstermin geändert wird.

Freiheitsstrafe für diejenigen, die in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich falsche Informationen verbreiten

Gemäß dem Gesetz werden offizielle Ankündigungen auch auf Internet-Nachrichtenseiten veröffentlicht, deren Bedingungen von der Generalversammlung der Institution für Pressewerbung festgelegt werden.

Ausschreibungen können auf einer Nachrichtenseite im Internet sowie in einer Zeitung bekannt gegeben werden, die am Ort der Ausführung der Arbeiten herausgegeben wird. Wenn es am Ort der Ausschreibung keine Zeitungs- oder Internet-Nachrichtenseitenverwaltung gibt, wird die Ankündigung innerhalb derselben Frist auf dem Ankündigungsportal der Presseagentur veröffentlicht.

Auch die Abschnitte des Pressegesetzes mit den Regelungen zu „Strafrechtlichen und rechtlichen Verantwortlichkeiten“ werden um Internet-Nachrichtenseiten ergänzt.

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich falsche Informationen über die innere und äußere Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit des Landes mit dem Motiv verbreitet, Angst, Schrecken oder Panik in der Öffentlichkeit zu erzeugen, wird bestraft Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren. Begeht der Täter die Straftat unter Verschleierung seiner wahren Identität oder im Rahmen der Tätigkeit einer Organisation, wird die betreffende Strafe um die Hälfte erhöht.

Gegen die Entscheidungen der Strafkammern des Landesgerichtshofs, die wegen des Straftatbestands der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen in der Öffentlichkeit“ ergangen sind, kann Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Aufgabenbereich des Access Providers Association wird neu definiert, um die Regelungen in anderen Gesetzen zur Umsetzung der Entscheidungen zur Sperrung des Zugangs sowie der Entscheidungen zur Entfernung der Inhalte abzudecken.

Um einen korrekten und schnellen Datenfluss zwischen der Union und den Zugangsanbietern zum Zeitpunkt der Zustellung von Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Zugangsanbieter verpflichtet, die erforderliche Software und Hardware zu installieren.

Der Access Providers Association wird die Möglichkeit eingeräumt, die betreffenden Inhalts- oder Hostinganbieter über Gerichtsentscheidungen bezüglich der Entfernung und/oder Sperrung des Zugangs zu den per E-Mail erhaltenen Inhalten zu informieren.

Aufgrund der Streuung und Dynamik des Internets wird die Inland-Ausland-Unterscheidung abgeschafft und die Einheitlichkeit der Sperrbefugnisse des Präsidenten sichergestellt, um die Probleme bei der Bestimmung des Standorts des Inhalts- oder Hosting-Anbieters zu beseitigen die daraus resultierende Autoritätsdiskussion zu reduzieren und Katalogdelikte effektiver zu bekämpfen.

Inhalte, die ein Verbrechen gegen die Aktivitäten und das Personal des Nationalen Geheimdienstes darstellen, werden in den Katalog der Verbrechen aufgenommen.

Für den Fall, dass die Veröffentlichung über die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die Gegenstand der Entscheidung zur Entfernung der vom Richter erteilten Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs ist, auch auf anderen Internetadressen veröffentlicht wird, wird auch auf die aktuelle Entscheidung zurückgegriffen diese Adressen, wenn sich die betreffende Person beim Verein bewirbt. Der Einspruch gegen die Annahme des Antrags durch den Verein ist bei dem Richter zu erheben, der die Entscheidung getroffen hat. Die Bestimmung dieses Absatzes findet keine Anwendung auf Entscheidungen zur Sperrung des Zugangs zur gesamten Sendung auf der Website.

Pflichten der Anbieter sozialer Netzwerke

Wenn der Vertreter des Anbieters eines sozialen Netzwerks aus dem Ausland, dessen täglicher Zugriff mehr als 1 Million aus der Türkei beträgt, eine echte Person ist, ist diese Person nach dem Gesetz ein türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Türkei.

Wenn der tägliche Zugriff aus der Türkei mehr als 10 Millionen beträgt, ist der vom Anbieter des sozialen Netzwerks bestimmte natürliche oder juristische Vertreter aus dem Ausland unbeschadet der Verantwortlichkeiten des Anbieters des sozialen Netzwerks technisch, administrativ, rechtlich und finanziell vollständig bevollmächtigt und verantwortlich. und wenn dieser Vertreter eine juristische Person ist, muss eine Zweigniederlassung direkt vom Anbieter des sozialen Netzwerks als Kapitalgesellschaft gegründet werden.

Berichte, die von Anbietern sozialer Netzwerke an ICTA übermittelt wurden; Header-Tags enthalten auch Informationen zu ihren Algorithmen, Werberichtlinien und Transparenzrichtlinien für verstärkte oder veraltete Inhalte. Die Anbieter sozialer Netzwerke sind verpflichtet, die von der Einrichtung angeforderten Informationen der Einrichtung bereitzustellen.

Sie erstellen eine Anzeigenbibliothek und veröffentlichen sie auf der Website.

Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist verpflichtet, seine Nutzer gleich und unparteiisch zu behandeln, und die an die BTK zu übermittelnde Meldung wird auch die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen enthalten. Der Anbieter des sozialen Netzwerks wird in Zusammenarbeit mit der BTK in seinem eigenen System, Mechanismus und Algorithmus die erforderlichen Maßnahmen bezüglich der Inhalte im Zusammenhang mit den Straftaten im Rahmen dieses Gesetzes und der nicht zu veröffentlichenden Titel-Tags ergreifen, diese Maßnahmen werden einbezogen sein Bericht.

Der Anbieter des sozialen Netzwerks wird auf seiner Website klar, verständlich und leicht zugänglich darüber informieren, welche Parameter er verwendet, um Benutzern Vorschläge zu präsentieren.

Der Anbieter des sozialen Netzwerks listet in seinem Bericht die notwendigen Maßnahmen auf, die er ergriffen hat, um Benutzern die Möglichkeit zu geben, ihre Präferenzen für die von ihm angebotenen Inhalte zu aktualisieren und die Verwendung ihrer persönlichen Daten einzuschränken. Der Anbieter des sozialen Netzwerks erstellt eine Anzeigenbibliothek mit Informationen wie Inhalt, Werbetreibender, Anzeigendauer, Zielgruppe, Anzahl der erreichten Personen oder Gruppen und veröffentlicht diese auf der Website.

Inhalte im Zusammenhang mit den Verbrechen im TCK werden an die Justizbehörden weitergegeben.

Erstellen oder Verbreiten von Internetinhalten zum Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern, öffentliches Verbreiten irreführender Informationen, Störung der Einheit und Integrität des Staates, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Straftaten gegen Staatsgeheimnisse und Spionage, die unter die Türkisches Strafgesetzbuch (TCK): Die Informationen, die erforderlich sind, um die Täter zu erreichen, werden den Justizbehörden von der Staatsanwaltschaft während der Ermittlungsphase und vom Vertreter des jeweiligen Anbieters sozialer Netzwerke in der Türkei auf Anfrage des Gerichts zur Verfügung gestellt der Prozess wird während der Anklagephase durchgeführt.

Wenn diese Informationen nicht an die ersuchende Generalstaatsanwaltschaft oder das Gericht weitergegeben werden, kann der zuständige Staatsanwalt beim Strafgericht für Frieden in Ankara beantragen, die Bandbreite des Internetverkehrs des ausländischen Anbieters sozialer Netzwerke um 90 Prozent zu reduzieren.

Wenn eine Entscheidung getroffen wird, die Bandbreite des Internetverkehrs zu reduzieren, wird diese Entscheidung an die BTK gesendet, um sie den Zugangsanbietern mitzuteilen. Die Anforderung der Entscheidung wird von den Zugangsanbietern unverzüglich und spätestens innerhalb von 4 Stunden nach der Benachrichtigung erfüllt. Kommt der Anbieter des sozialen Netzwerks seinen Verpflichtungen nach, werden die Sanktionen aufgehoben und die BTK benachrichtigt.

Der Anbieter des sozialen Netzwerks ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um getrennte Dienste speziell für Kinder anzubieten.

Werbe- und Bandabbauverbot

Unbeschadet der administrativen Maßnahmen, falls die vom Präsidenten der BTK erteilte Entscheidung zur Entfernung des Inhalts und/oder zur Sperrung des Zugangs nicht erfüllt wird, ist es den in der Türkei ansässigen steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen untersagt, für das betreffende Ausland zu werben Anbieter sozialer Netzwerke für bis zu 6 Monate In diesem Zusammenhang kommt kein neuer Vertrag zustande und es findet keine Überweisung statt. Der Beschluss über das Werbeverbot wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Der BTK-Präsident kann beim Friedensgericht beantragen, die Bandbreite des Internetverkehrs des Anbieters des sozialen Netzwerks um 50 Prozent zu reduzieren, bis die Entscheidung über die Entfernung des Inhalts und/oder die Sperrung des Zugangs sowie die Entscheidung über die Sperrung erfüllt ist Werbung. Kommt der Anbieter des sozialen Netzwerks der Entscheidung, den Inhalt zu entfernen und/oder den Zugang zu sperren, nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der diesbezüglichen richterlichen Entscheidung an den jeweiligen Anbieter des sozialen Netzwerks nach, hat der BTK-Präsident einen Antrag an die Strafgerichtsbarkeit gestellt of Peace, um die Bandbreite des Internetverkehrs des Anbieters sozialer Netzwerke um bis zu 90 Prozent zu reduzieren.

Entscheidungen des Richters werden der BTK zur Benachrichtigung der Zugangsanbieter übermittelt. Die Anforderungen der Entscheidungen werden von den Zugangsanbietern unverzüglich und spätestens innerhalb von 4 Stunden nach der Benachrichtigung erfüllt. Erfüllt der Anbieter des sozialen Netzwerks die Voraussetzung der Entscheidung zur Entfernung des Inhalts und/oder Sperrung des Zugangs und teilt dies der BTK mit, wird nur die Beschränkung der Bandbreite des Internetverkehrs aufgehoben.

Strafen von bis zu 100 Lire für diejenigen, die gegen das Werbeverbot verstoßen

Wenn die vom Präsidenten der BTK verhängten Verwaltungsstrafen nicht mehr als einmal innerhalb eines Jahres innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt werden, kann der Präsident beschließen, neue Werbung für den Anbieter sozialer Netzwerke ausländischer Herkunft durch in der Türkei ansässige natürliche und juristische Personen des Steuerpflichtigen zu verbieten für bis zu 1 Monate. In diesem Zusammenhang kann der Präsident der BTK beschließen, Steuerzahlern, natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz in der Türkei, die gegen das Werbeverbot verstoßen, eine Verwaltungsstrafe von 6 bis 10 Lira aufzuerlegen.

Der Anbieter des sozialen Netzwerks wird die von der BTK zu treffenden Regelungen zu Nutzungsrechten einhalten.

Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist verpflichtet, nach dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht zu handeln, für Transparenz bei der Gesetzesdurchführung zu sorgen und der BTK auf Verlangen der BTK alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Gesetzesdurchführung zur Verfügung zu stellen.

Der Anbieter des sozialen Netzwerks wird in Zusammenarbeit mit der BTK einen wirksamen Antragsmechanismus für die Entfernung von Titel-Tags und hervorgehobenen Inhalten per Abmahnungsverfahren einrichten. Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist für die Straftat, die durch die Veröffentlichung fremder Inhalte durch Title-Tags oder hervorgehobene Inhalte begangen wird, direkt verantwortlich, wenn ihm der rechtswidrige Inhalt mitgeteilt, aber nicht unverzüglich und spätestens innerhalb von 4 Stunden entfernt wurde die Mitteilung des Inhalts.

Rechtskonformität des Anbieters des sozialen Netzwerks

Der Anbieter des sozialen Netzwerks teilt den Inhalt und die Informationen über den Ersteller des Inhalts mit den autorisierten Strafverfolgungseinheiten, falls er von Inhalten erfährt, die das Leben und die Sicherheit von Eigentum von Personen gefährden, und im Falle einer Verzögerung.

BTK kann vom Anbieter des sozialen Netzwerks alle Arten von Erklärungen bezüglich der Einhaltung dieses Gesetzes durch den Anbieter des sozialen Netzwerks verlangen, einschließlich Unternehmensstruktur, Informationssysteme, Algorithmen, Datenverarbeitungsmechanismen und kommerzielle Einstellungen. Der Anbieter des sozialen Netzwerks stellt die von der BTK angeforderten Informationen und Unterlagen spätestens innerhalb von 3 Monaten zur Verfügung. Die BTK kann die Rechtskonformität des Anbieters des sozialen Netzwerks in allen Einrichtungen des Anbieters des sozialen Netzwerks überprüfen.

Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist dafür verantwortlich, einen Krisenplan für Notsituationen zu erstellen, die die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Gesundheit betreffen, und die Einrichtung zu benachrichtigen.

Der ICTA-Präsident kann dem Anbieter sozialer Netzwerke, der seinen gesetzlich festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3 Prozent seines weltweiten Umsatzes im vorangegangenen Kalenderjahr auferlegen.

Verordnung über netzüberschreitende Dienste

Das Gesetz über elektronische Kommunikation wird um die Begriffe „Übernetzdienst“ und „Übernetzdienstanbieter“ ergänzt.

„Netzgebundener Dienst“ bezeichnet zwischenmenschliche elektronische Kommunikationsdienste im Rahmen der Audio-, Schrift- und Bildkommunikation, die Abonnenten und Nutzern mit Internetzugang unabhängig von den Betreibern oder dem bereitgestellten Internetdienst über eine öffentlich zugängliche Software bereitgestellt wird; Andererseits bedeutet „Übernetz-Diensteanbieter“ die natürliche oder juristische Person, die die Dienste bereitstellt, die unter die Definition von Übernetz-Diensten fallen.

Die BTK ist befugt, die erforderlichen Vorkehrungen für netzgebundene Dienste zu treffen und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.

Over-the-Network-Diensteanbieter werden ihre Tätigkeit im Rahmen der von der BTK zu erteilenden Genehmigung durch ihre voll bevollmächtigten Vertreter im Status von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Türkei ausüben.

Over-the-Network-Diensteanbieter, die die gesetzlich festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllen oder Dienste ohne Genehmigung erbringen, können mit einer Geldstrafe von 1 Million Lira bis 30 Millionen Lira belegt werden.

Die Behörde kann beschließen, den Internetverkehr und die Bandbreite des Over-the-Network-Diensteanbieters zu reduzieren, der die Verwaltungsstrafe nicht rechtzeitig zahlt und die in den Vorschriften der Behörde festgelegten Verpflichtungen nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Benachrichtigung an erfüllt von der Behörde vorgenommen werden oder Dienste ohne Genehmigung erbringen oder den Zugriff auf die entsprechende Anwendung oder Website sperren.

Der Artikel der Verordnung, der die Ankündigung von Internet-Nachrichtenseiten regelt, auf denen offizielle Ankündigungen und Anzeigen über die Websites der Agentur für Presseankündigungen veröffentlicht werden können, der Artikel, der den Umfang und die Grundsätze der zu veröffentlichenden offiziellen Ankündigungen und Anzeigen regelt die Internet-Nachrichtenseiten, der Artikel, der die Anwendung der für Zeitungen und Zeitschriften verhängten Sanktionen auf die Internet-Nachrichtenseiten regelt, der Artikel, der die kostenlose Ausstrahlung auf dem Ankündigungsportal der Presseagentur regelt, wo die Ankündigungen in Bezug auf Ausführung, Ausschreibung, Benachrichtigung und Personal erfolgen können von einem einzigen Zentrum aus leicht zugänglich sein, der Artikel, der die Bekanntmachung von Angeboten auf der Internet-Nachrichtenseite regelt, die Verordnung über die strafrechtliche und rechtliche Verantwortung von Internet-Nachrichtenseiten und die Mitarbeiter von Internet-Nachrichtenseiten Der Geltungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern im Presseberuf tritt am 1. April 2023 in Kraft, und die anderen Bestimmungen treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

DAS GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES PRESSEGESETZES UND EINIGER GESETZE

Gesetz Nr.: 7418
Akzeptiert: 13 / 10 / 2022

ARTIKEL 1- Der erste Absatz von Artikel 9 des Pressegesetzes vom 6 mit der Nummer 2004 wurde wie folgt geändert, und der Ausdruck „Rundfunk“ im zweiten Absatz wurde in „Websites mit Veröffentlichung“ geändert, und der folgende Absatz wurde geändert dem Artikel hinzugefügt.

„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Grundsätze und Verfahren bezüglich der Pressefreiheit und der Nutzung dieser Freiheit und des Presseausweises festzulegen.“

„Medienmitglieder und Informationsbeauftragte, die im Sinne der Ausstellung eines Presseausweises einen Presseausweis beantragen, fallen in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.“

ARTIKEL 2- In Artikel 5187 Unterabsatz (c) des ersten Absatzes des Gesetzes Nr. 2 kommt der Ausdruck „und Internet-Nachrichtenseiten“ nach dem Ausdruck „Rundfunk“; Der Satzteil „der den Bild- oder Toninhalt aufzeichnet oder bearbeitet“ wird nach dem Satzteil „der den Cartoon erstellt“ in Absatz (i) hinzugefügt, und die folgenden Absätze werden dem Absatz hinzugefügt.

„m) Internet-Nachrichtenseite: Periodische Publikation, die im Internet eingerichtet und betrieben wird, um in regelmäßigen Abständen schriftliche, visuelle oder Audioinhalte zu präsentieren, die Nachrichten oder Kommentare sind,

  1. n) Presseausweis: Der Personalausweis, den das Präsidium den in diesem Gesetz bezeichneten Personen aushändigt,
  2. o) Präsident: Leiter Kommunikation,

ö) Präsidentschaft: Kommunikationspräsidentschaft,

  1. p) Kommission: Presseausweiskommission,
  2. r) Medienmitglied: Mitarbeiter von Hörfunk, Fernsehen und Zeitschriften, die Presse-Rundfunktätigkeiten ausüben,
  3. s) Informationsbeauftragter: Öffentliches Personal, das in den staatlichen Informationsdiensten tätig ist, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen betrieben werden,

ARTIKEL 3- Die folgenden Absätze wurden zu Artikel 5187 des Gesetzes Nr. 4 hinzugefügt.

„Darüber hinaus werden auf Internet-Nachrichtenseiten die Arbeitsplatzadresse, der Handelsname, die E-Mail-Adresse, die Kontakttelefonnummer und die elektronische Benachrichtigungsadresse sowie der Name und die Adresse des Hosting-Providers in einer Weise unter der Rubrik „Kommunikation“ geführt Benutzer können direkt von der Startseite aus darauf zugreifen.

Auf Internet-Nachrichtenseiten werden das Datum, an dem ein Inhalt erstmals präsentiert wird, und die nächsten Aktualisierungstermine so auf dem Inhalt angegeben, dass es sich nicht bei jedem Zugriff ändert.

ARTIKEL 4- Im zweiten Absatz von Artikel 5187 des Gesetzes Nr. 7 wurde nach dem Ausdruck „Art“ der Ausdruck „und elektronische Benachrichtigungsadresse“ hinzugefügt.

ARTIKEL 5- Die folgenden Absätze wurden zu Artikel 5187 des Gesetzes Nr. 8 hinzugefügt.

„Das im ersten Absatz geregelte Sendeverbot gilt nicht für Internet-Nachrichtenseiten. Falls die Internet-Nachrichtenseite den Bestimmungen dieses Artikels nicht entspricht, fordert die Generalstaatsanwaltschaft die Internet-Nachrichtenseite auf, die Mängel zu beheben oder die unwahren Informationen innerhalb von zwei Wochen zu korrigieren. Wird dem Ersuchen nicht innerhalb von zwei Wochen entsprochen, beantragt die Generalstaatsanwaltschaft beim Strafgericht erster Instanz die Feststellung, dass die Qualifikation als Internet-Nachrichtenseite nicht vorliegt. Das Gericht entscheidet spätestens innerhalb von zwei Wochen. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

Wird dem Antrag stattgegeben, erlöschen die für die Internet-Newsseiten ggf. vorgesehene offizielle Bekanntmachung und Werbung sowie die Rechte der Mitarbeiter am Presseausweis. Die Abschaffung der für die Internet-Nachrichtenseite gewährten Rechte steht der Durchsetzung der in Übereinstimmung mit diesem Gesetz und/oder den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen nicht entgegen.“

ARTIKEL 6- Der Titel von Artikel 5187 des Gesetzes Nr. 10 wurde in „Lieferungs- und Aufbewahrungspflicht“ geändert und dem Artikel wurden die folgenden Absätze hinzugefügt.

„Die auf der Internet-Nachrichtenseite veröffentlichten Inhalte werden zwei Jahre lang so aufbewahrt, dass ihre Genauigkeit und Integrität gewährleistet sind, um sie bei Bedarf an die anfragende Generalstaatsanwaltschaft zu liefern.

Im Falle einer schriftlichen Mitteilung an die Internet-Nachrichten-Website, dass die Veröffentlichung Gegenstand von Ermittlungen und Strafverfolgung durch die Justizbehörden ist, ist es obligatorisch, die Aufzeichnung der Veröffentlichung, die Gegenstand der Ermittlungen und Strafverfolgung ist, bis zur Benachrichtigung über deren Abschluss aufzubewahren Verfahren.

ARTIKEL 7- Die folgenden Sätze wurden dem ersten Absatz von Artikel 5187 des Gesetzes Nr. 14 hinzugefügt.

„Auf den Internet-Nachrichtenseiten das Berichtigungs- und Antwortschreiben der verletzten Person; Der verantwortliche Manager ist verpflichtet, den Artikel in denselben Schriftarten und in derselben Weise durch Bereitstellung eines URL-Links spätestens innerhalb eines Tages nach Erhalt des Artikels ohne Korrekturen oder Ergänzungen zu veröffentlichen. Falls die Entscheidung, den Zugang zu sperren und/oder den Inhalt über die Veröffentlichung zu entfernen, umgesetzt wird oder der Inhalt automatisch von der Internet-Nachrichtenseite entfernt wird, wird der Korrektur- und Antworttext auf der Internet-Nachrichtenseite veröffentlicht, für die die entsprechende Veröffentlichung vorgesehen ist pro Woche, von denen die ersten vierundzwanzig Stunden auf der Hauptseite stehen.

ARTIKEL 8- Der Titel von Artikel 5187 des Gesetzes Nr. 17 wurde in „Nichteinhaltung der Liefer- und Aufbewahrungspflicht“ geändert, und der Ausdruck „Drucker“ im ersten Absatz wurde in „der Verantwortliche des Herausgebers und der Website-Nachrichtenseite, der der Liefer- und Aufbewahrungspflicht nicht nachkommt".

ARTIKEL 9- Im ersten Absatz von Artikel 5187 des Gesetzes Nr. 26 kommt der Ausdruck „oder Internet-Nachrichtenseiten“ nach dem Ausdruck „veröffentlichte Werke“, der Ausdruck „und Internet-Nachrichtenseiten“ kommt nach dem Ausdruck „Tageszeitschriften“ und die Satz „Zustelldatum“ im zweiten Absatz Bei Internet-Nachrichtenseiten wurde der Satz „Datum der Meldung einer Straftat“ hinzugefügt.

ARTIKEL 10- Der folgende zusätzliche Artikel wird der Gesetzesnummer 5187 hinzugefügt.

„Beantragung eines Presseausweises, seine Art und Arten

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 1- Der Antrag auf Presseausweis wird beim Präsidium gestellt.

Ein Presseausweis ist ein amtlicher Ausweis.

Arten von Presseausweisen bestehen aus:

  1. a) Missionsbezogener Presseausweis: Presseausweis für türkische Bürgermedienmitglieder und Informationsbeauftragte, die für eine Medienorganisation arbeiten,
  2. b) Zeitpresseausweis: Presseausweis für ausländische Medienschaffende, deren Aufgabengebiet die Türkei umfasst,
  3. c) Temporärer Presseausweis: Der Presseausweis für ausländische Medienschaffende, die vorübergehend für Nachrichten in die Türkei kommen, obwohl ihr Aufgabengebiet die Türkei nicht umfasst,

ç) Kostenloser Presseausweis: Der Presseausweis für türkische Bürgermedienmitglieder, die nicht vorübergehend arbeiten oder freiberuflich im Ausland journalistisch tätig sind,

  1. d) Permanenter Presseausweis: Ein lebenslanger Presseausweis für Medienmitarbeiter und Informationsbeauftragte, die mindestens XNUMX Jahre im Berufsleben stehen,

meint."

ARTIKEL 11- Der folgende zusätzliche Artikel wird der Gesetzesnummer 5187 hinzugefügt.

„Leute, die einen Presseausweis bekommen können

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 2- Presseausweis;

  1. a) Türkische Bürgermedien, Mitglieder von Medienorganisationen, die in der Türkei tätig sind,
  2. b) Inhaber von Zeitschriften oder Vertreter juristischer Personen und Vorstandsvorsitzender von Rundfunk- und Fernsehanstalten,
  3. c) Ausländische Medienvertreter, die im Auftrag von Medienorganisationen handeln und deren Mandat die Türkei umfasst, und ausländische Medienvertreter, deren Mandat sich nicht auf die Türkei erstreckt, die aber vorübergehend zu Nachrichtenzwecken in die Türkei kommen,

ç) Inhaber und Mitarbeiter türkischer Staatsbürger von im Ausland ausstrahlenden Medien,

  1. d) Mitglieder türkischer Bürgermedien, die im Ausland freiberuflich journalistisch tätig sind,
  2. e) öffentliches Personal, das in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen tätig ist und im Bereich der Medien- und Informationsdienste öffentlicher Einrichtungen und Organisationen tätig ist,
  3. f) Geschäftsführer von Vereinen und Vereinen und Stiftungen, die nachweislich im öffentlichen Interesse tätig sind, sofern sie im Bereich der Medien tätig sind,

kann gegeben werden."

ARTIKEL 12- Der folgende zusätzliche Artikel wird der Gesetzesnummer 5187 hinzugefügt.

„Anforderungen an Personen, die einen Presseausweis erhalten können

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 3- Für diejenigen, die einen Presseausweis beantragen;

  1. a) nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
  2. b) Abschluss mindestens eines Gymnasiums oder einer gleichwertigen Bildungseinrichtung,
  3. c) Es ist nicht eingeschränkt oder verboten, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen,

ç) Auch wenn die in Artikel 26 des türkischen Strafgesetzbuches vom 9 mit der Nummer 2004 festgelegten Fristen verstrichen sind; Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat oder wegen Erpressung, Diebstahl, Fälschung, Betrug, Untreue, Meineid, Meineid, Verleumdung, Erfindung, Obszönität, Prostitution, betrügerischer Konkurs, Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Schmuggel, Angebotsabsprache , Leistungsmanipulation, Geldwäsche aus Straftaten, Straftaten gegen die sexuelle Immunität, Straftaten gegen den öffentlichen Frieden, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Straftaten gegen die Landesverteidigung, Straftaten gegen Staatsgeheimnisse und Spionage nicht sein wegen Verbrechen verurteilt,

  1. d) Er wurde nicht wegen der in Artikel 3 des Antiterrorgesetzes aufgeführten terroristischen Straftaten und der in Artikel 4 aufgeführten mit terroristischer Absicht begangenen Straftaten oder der in Artikel 6 aufgeführten Straftaten und gemäß Artikel 7 verurteilt des Gesetzes Nr. 2 zur Verhinderung der Finanzierung des Terrorismus vom 2013,
  2. e) nicht wegen der Straftaten im zweiten Absatz von Artikel 25 dieses Gesetzes verurteilt worden sind,
  3. f) Einen Vertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern im Presseberuf vom 13 mit der Nummer 6 abgeschlossen zu haben und ohne Unterbrechung nicht länger als einen Monat ab dem zu arbeiten Datum der Kündigung, außer bei höherer Gewalt,
  4. g) sich nicht an anderen kommerziellen Aktivitäten als Medienaktivitäten zu beteiligen,

Es ist von wesentlicher Bedeutung.

Zeitschriftenveranstalter oder Vertreter juristischer Personen, die einen Presseausweis beantragen, Vorstandsvorsitzende von Hörfunk und Fernsehen, Mitarbeiter, die einen Presseausweis in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen erhalten können, und Medienmitglieder türkischer Staatsbürger, die in ausländischen Pressesendern arbeiten, die einen Antrag stellen B. ein Presseausweis, unterliegen den Bestimmungen des ersten Absatzes (f) und (g).) Klauseln sind nicht erforderlich.

Die in Unterabsatz (f) des ersten Absatzes genannte Bedingung wird nicht für diejenigen beantragt, die einen dauerhaften und kostenlosen Presseausweis beantragen, und diejenigen, die einen mit ihrer Pflicht verbundenen Presseausweis über die Türkische Radio- und Fernsehgesellschaft beantragen.

ARTIKEL 13- Der folgende zusätzliche Artikel wird der Gesetzesnummer 5187 hinzugefügt.

„Voraussetzungen für ausländische Medienvertreter, die einen Presseausweis erhalten können

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 4- An ausländische Medienmitglieder, die einen Presseausweis beantragen;

  1. a) Bestätigung, dass sie von der Medienorganisation beauftragt wurden,
  2. b) Arbeitserlaubnis gemäß dem Internationalen Arbeitsgesetz Nr. 28 vom 7,
  3. c) das Einführungsschreiben vorlegen, das von der Botschaft, Botschaft oder dem Konsulat in der Türkei des Landes erhalten wurde, in dem sich der Hauptsitz der Organisation befindet, mit der sie verbunden sind,

In diesem Fall kann vom Präsidium auf Gegenseitigkeit ein Presseausweis ausgestellt werden.

Für Personen, die nicht im Sinne von Artikel 31 Absatz 5 Buchstabe a des Gesetzes über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung vom 2006 mit der Nummer 5510 versichert sind und einen vorläufigen Presseausweis beantragen, ist dieser obligatorisch eine Arbeitserlaubnis gemäß Gesetz Nr. 4 zu erhalten. Anträge auf Arbeitserlaubnis im Rahmen dieses Absatzes gelten als Ausnahme im Rahmen von Artikel 6735 des Gesetzes Nr. 6735.“

ARTIKEL 14- Der folgende zusätzliche Artikel wird der Gesetzesnummer 5187 hinzugefügt.

„Presseausweiskommission

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 5 – Kommission;

  1. a) drei Mitgliedern, die das Präsidium vertreten,
  2. b) Mit Ausnahme der höheren Organisationen, die durch Zusammenschluss von Berufsverbänden der Medien und des Rundfunks entstanden sind; ein von der Berufsorganisation zu bestimmendes Mitglied mit der höchsten Zahl von Presseausweisinhabern unter den von den Inhabern und/oder Angestellten der Zeitschriften gegründeten Berufsorganisationen der Presse und des Rundfunks,
  3. c) Mit Ausnahme der höheren Organisationen, die durch Zusammenschluss von Berufsverbänden der Medien und des Rundfunks entstanden sind; Je ein Mitglied wird von der Berufsorganisation mit der höchsten Zahl an Presseausweisinhabern in den Provinzen Istanbul, Ankara und İzmir und dem Berufsstand mit der höchsten Zahl an Presseausweisinhaber-Mitgliedern unter den von den Eigentümern und gegründeten Berufsmedienorganisationen bestimmt /oder Beschäftigte der in anderen als diesen Bundesländern niedergelassenen Berufsverbände Insgesamt vier Mitglieder, von denen eines von der Organisation zu bestimmen ist,

ç) vier vom Präsidium zu bestimmende Mitglieder unter den Inhabern eines ständigen Presseausweises,

  1. d) Ein Mitglied, das von der Berufsorganisation mit der höchsten Mitgliederzahl unter den Berufsorganisationen der Medien und des Rundfunks zu bestimmen ist, die vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Hörfunks und / oder Fernsehens auf nationaler Ebene und / oder von journalistischen Mitarbeitern eingerichtet wurde , ausgenommen die durch den Zusammenschluss von Berufsverbänden des Presserundfunks gebildeten Oberverbände,
  2. e) ein vom Präsidium zu bestimmendes Mitglied aus dem Kreis der Journalisten, die einen mit der Aufgabe verbundenen Presseausweis besitzen,
  3. f) zwei von der Gewerkschaft mit der höchsten Anzahl an Presseausweisinhabern unter den gewerkschaftlich tätigen Gewerkschaften zu bestimmende Mitglieder,
  4. g) drei vom Präsidium zu bestimmende Mitglieder aus dem Kreis der Dekane der Fakultät für Kommunikationswissenschaft oder Journalisten mit Presseausweis,

Er besteht aus insgesamt neunzehn Mitgliedern.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Mitglieder, deren Amtszeit abgelaufen ist, können wiedergewählt werden.

Die Kommission bewertet die Qualifikationen, beruflichen Leistungen, Arbeiten und Auszeichnungen des Bewerbers und entscheidet über die Führung eines Presseausweises.

ARTIKEL 15- Der folgende zusätzliche Artikel wird der Gesetzesnummer 5187 hinzugefügt.

„Bedingungen, unter denen der Presseausweis entwertet wird

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 6- Wenn festgestellt wird, dass der Inhaber des Presseausweises nicht über die im zusätzlichen Artikel 3 genannten Qualifikationen verfügt oder diese Qualifikationen nachträglich verloren hat, wird der Presseausweis vom Präsidium annulliert.

Falls der Inhaber des Presseausweises gegen die gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1 über die Organisation der Presse- und Werbeinstitution vom 1961 festgelegten Grundsätze der Pressemoral verstößt, kann die Kommission den Presseausweis verwarnen Inhaber oder beschließt, den Presseausweis unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes zu entziehen. Die Verfahren und Grundsätze hierzu werden durch die Verordnung bestimmt.“

ARTIKEL 16- Der folgende zusätzliche Artikel wird der Gesetzesnummer 5187 hinzugefügt.

„Folgen der Sperrung des Presseausweises

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 7- Falls der Presseausweis gemäß dem zweiten Absatz des zusätzlichen Artikels 6 storniert wird, wird der Presseausweis erst wieder ausgestellt, wenn ein Jahr ab dem Datum der Rückgabe des Ausweises verstrichen ist.

Drücken Sie erneut, es sei denn, es wird festgestellt, dass Maßnahmen gemäß Artikel 3 und/oder 25/A des Gerichtsregistergesetzes vom 5 mit der Nummer 2005 ergriffen wurden, für diejenigen, die gegen die Unterabsätze (ç) verstoßen, (d) und (e) des ersten Absatzes des zusätzlichen Artikels 5352. Es wird keine Karte gegeben.“

ARTIKEL 17- Der folgende zusätzliche Artikel wird der Gesetzesnummer 5187 hinzugefügt.

„Verordnung

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 8- Die Form der von der Präsidentschaft auszustellenden Presseausweise, die bei den Medienorganisationen anzustrebenden Bedingungen, die Quoten, die Arbeits- und Entscheidungsverfahren der Kommission, die Arten von Anträgen und die anzufordernden Dokumente in der Antragstellung werden durch eine vom Präsidium zu erlassende Verordnung geregelt.

ARTIKEL 18- Der folgende vorläufige Artikel wurde dem Gesetz Nr. 5187 hinzugefügt.

„VORLÄUFIGER ARTIKEL 4 – Internet-Nachrichtenseiten, die vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Artikels betrieben wurden, müssen ihre in diesem Gesetz festgelegten Verpflichtungen innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Artikels erfüllen.

Vor dem Inkrafttreten dieses Artikels ordnungsgemäß ausgestellte Presseausweise behalten ihre Gültigkeit, sofern sie die in Zusatzartikel 3 genannten Bedingungen erfüllen.

ARTIKEL 19- Unterabsatz (a) des ersten Absatzes von Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1 vom 1961 über die Organisation von Presse- und Werbeeinrichtungen lautet wie folgt: Ägäische Universitäten“ als „Dokuz Eylül-Universitäten“, „Ankara-Universitäten “ als „Universität Ankara“, „195 Vertreter insgesamt“ als „5 von der Institution für Informationstechnologien und Kommunikation und 12 vom Obersten Rat für Radio und Fernsehen, insgesamt 14. Vertreter“ und der Ausdruck „12“ in dem Absatz war geändert in „1“, der folgende Satz wurde dem zweiten Absatz nach dem ersten Satz hinzugefügt, der Ausdruck „alle in der Generaldirektion für Presse und Rundfunk registriert“ im vierten Absatz ist „der amtliche Ankündigungen veröffentlicht hat“, „Der Satz „ Generaldirektion für Presse und Rundfunk“ wurde in „Generaldirektion“ geändert.

„a) Die Eigentümer von Zeitungen und Zeitschriften, die sich bereit erklären, sich an der Verwaltung der Institution zu beteiligen, wählen untereinander 100 aus denen mit einem Umsatz von über 1, 99.999 aus denen mit einem Umsatz zwischen 50 und 1 und aus denen mit einem Umsatz zwischen 49.999 -10, von denen mit einem Umsatz unter 1; 10 von den Eigentümern von Internet-Nachrichtenseiten zu wählen, die offizielle Anzeigen veröffentlichen; 1 der Zeitungsbesitzer Anadolu, die außerhalb von Istanbul, Ankara und Izmir ansässig sind und offizielle Anzeigen veröffentlichen; 2 aus der Journalistengewerkschaft mit den meisten Mitgliedern; Insgesamt 3 Vertreter, je einer aus den Journalistenverbänden mit den höchsten Presseausweisen in Istanbul, Ankara und Izmir.“

„Die Pflichten bestehender Mitglieder bestehen fort, bis neue Mitglieder bestimmt sind.“

ARTIKEL 20- Der Titel von Artikel 195 des Gesetzes Nr. 37 wurde in „Liste der Zeitungen und Internet-Nachrichtenseiten“ geändert, und der erste Absatz wurde wie folgt geändert.

„Am Ende jedes Monats veröffentlicht die Generaldirektion der Institution eine Liste mit den Namen und Qualifikationen der Positionen und Internet-Nachrichtenseiten, auf denen offizielle Ankündigungen und Anzeigen auf den Internetseiten der Institution platziert werden können.“

ARTIKEL 21- Gemäß Artikel 195 des Gesetzes Nr. 45 wurden je nach Abschnitt der Haupttitel von „Teil Drei“ und „Offizielle Ankündigungen und Anzeigen zur Veröffentlichung auf Internet-Nachrichtenseiten“ und der folgende Artikel hinzugefügt.

„Geltungsbereich und Wesentliches:

ARTIKEL 45/A- Mit Ausnahme der im Amtsblatt veröffentlichten; Amtliche Bekanntmachungen, die gemäß Gesetz, Präsidialerlass und Verordnungen veröffentlicht werden müssen, und die in Artikel 29 Buchstabe b genannten Abteilungen und Organisationen, andere durch Gesetz oder Präsidialerlass errichtete Einrichtungen oder ihre Tochtergesellschaften werden nur veröffentlicht über die Presse- und Werbeagentur. .

Anzeigen und Anzeigen, die über die Institution veröffentlicht werden; das Kopieren, Veröffentlichen, Veröffentlichen lassen und gewerbliche Nutzung hängt von der Genehmigung der Behörde ab. Die Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der Bestimmungen dieses Absatzes werden von der Generalversammlung festgelegt.

Gemäß Gesetz, Präsidialerlass und Verordnungen sind auch die Anzeigen der dem Präsidium angeschlossenen Institutionen und Organisationen, Ministerien, angeschlossenen, verbundenen oder verwandten Institutionen und Organisationen und anderer Institutionen und Organisationen, deren Veröffentlichung auf ihrer eigenen Website obligatorisch ist, ebenfalls obligatorisch veröffentlicht auf dem Ankündigungsportal der Agentur für Presseankündigungen. Für die Veröffentlichung dieser Anzeigen auf dem Anzeigenportal der Presseagentur wird kein Entgelt erhoben.“

ARTIKEL 22- Der Ausdruck „mit Zeitungen und Zeitschriften“ im ersten Absatz von Artikel 195 des Gesetzes Nr. 49 ist „mit Zeitungen, Zeitschriften und Internet-Nachrichtenseiten“, der Ausdruck „für eine Zeitschrift“ in Unterabsatz (a) des Absatzes ist als „Zeitschrift oder Internet-Nachrichtenseite“ und ( Unterabsatz b) Absatz XNUMX wurde wie folgt geändert.

„In den in den Unterabsätzen (a) und (b) beschriebenen Fällen kann beim Zivilgericht erster Instanz am Sitz der Generaldirektion der Institution innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung der Entscheidung des Organs Einspruch eingelegt werden Der Aufsichtsrat. Bei den genannten Einwänden wird das einfache Gerichtsverfahren angewandt. Die Entscheidung, die als Ergebnis dieses Prozesses zu treffen ist, ist endgültig.“

ARTIKEL 23- Der folgende vorläufige Artikel wurde dem Gesetz Nr. 195 hinzugefügt.

„Verantwortlichkeiten derjenigen, die offizielle Ankündigungen und Anzeigen auf Internet-Nachrichtenseiten veröffentlichen:

VORLÄUFIGER ARTIKEL 9- Die Qualifikationen und Verantwortlichkeiten derjenigen, die offizielle Ankündigungen und Anzeigen auf Internet-Nachrichtenseiten veröffentlichen, sowie die Verfahren und Grundsätze für die Veröffentlichung werden durch die von der Generalversammlung der Institution innerhalb von sechs zu erlassende Verordnung festgelegt Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Artikels.

ARTIKEL 24- Der Ausdruck „Präsidialerlass Nr. 31“ in der 5. Zeile der Tabelle in Artikel 2006 Absatz 5510 des Gesetzes Nr. 40 über soziale Sicherheit und allgemeine Krankenversicherung vom 16 hat die Form „An die Presse Gesetz Nr. 14 vom 9“ Der Ausdruck „Presseausweisverordnung“ in Zeile 6 der Tabelle wurde in „Pressegesetz“ geändert.

ARTIKEL 25- Im zweiten Satz des zweiten Absatzes von Artikel 9 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes vom 6 mit der Nummer 1932 wurde der Ausdruck "Auf dem elektronischen Verkaufsportal" geändert in "Auf dem elektronischen Verkaufsportal und der Pressewerbungsagentur Ankündigungsportal" und der dritte Absatz wurde wie folgt geändert, Der folgende Absatz wurde hinzugefügt, um danach zu kommen, der Satz "oder Internet-Nachrichtenseite" wurde dem ersten Satz des derzeitigen vierten Absatzes hinzugefügt, der nach dem Satz " Zeitung", und der zweite Satz des derzeitigen fünften Absatzes wurde wie folgt geändert.

„Ankündigungen von Zeitungs- und Internet-Nachrichtenseiten erfolgen über die Presse-Werbe-Institution auf folgende Weise.“

„Ob in Zeitungen oder Internet-Nachrichtenseiten für Verkäufe mit einem Gesamtschätzwert von bis zu fünfhunderttausend Türkischen Lire geworben wird, entscheidet das Vollstreckungsamt unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten. Jedoch;

  1. Diejenigen, deren Gesamtschätzwert über fünfhunderttausend türkischen Lira und unter zwei Millionen türkischen Lira liegt, werden in einer Lokalzeitung oder einer Internet-Nachrichtenseite bekannt gegeben, die das Recht hat, eine offizielle Anzeige am Verkaufsort zu veröffentlichen. Wenn es an dem Ort, an dem der Verkauf getätigt wird, keine lokale Zeitung oder Internet-Nachrichtenseite gibt, die berechtigt ist, eine offizielle Anzeige zu veröffentlichen, wird die Anzeige über eine lokale Zeitung oder eine Internet-Nachrichtenseite, die zur Veröffentlichung berechtigt ist, bekannt gegeben amtliche Werbung in einem anderen Sendeort innerhalb der vom Vollstreckungsamt zu bestimmenden Gebietsgrenzen desselben Bundeslandes.
  2. Diejenigen mit einem geschätzten Gesamtwert von zwei Millionen türkischen Lira oder mehr werden auf einer Internet-Nachrichtenseite oder in einer Zeitung veröffentlicht, die das Recht hat, eine offizielle Anzeige zu veröffentlichen, die im ganzen Land verbreitet und zum Verkauf angeboten wird und deren tatsächliche tägliche Verkäufe sind zum Zeitpunkt der Anzeigenanfrage über fünfzigtausend.
  3. Bekanntmachungen, die in Zeitungen oder Internet-Nachrichtenseiten veröffentlicht werden sollen, werden gleichzeitig auf dem Bekanntmachungsportal der Presse-Anzeigen-Agentur angekündigt.
  4. Im Rahmen dieses Artikels werden für die auf dem Anzeigenportal der Presse-Anzeigen-Agentur zu veröffentlichenden Anzeigen keine Gebühren erhoben.
  5. Die monetären Obergrenzen in diesem Absatz werden vom Justizministerium auf der Grundlage des jährlichen Erzeugerpreisindex im Dezember des Vorjahres aktualisiert und mit Wirkung vom 1. Februar jedes Jahres im Amtsblatt bekannt gegeben. Die Geldgrenzen können in Notfällen auf Vorschlag des Justizministeriums durch Beschluss des Präsidenten aktualisiert werden.

"Bisher werden Fehler in den in der Zeitung, der Internet-Nachrichtenseite, dem elektronischen Verkaufsportal oder dem Anzeigenportal der Presse-Anzeigen-Agentur angekündigten Texten nur durch Ankündigung auf dem elektronischen Verkaufsportal berichtigt, ohne den Ausschreibungstermin zu ändern."

ARTIKEL 26- Der erste Absatz des Unterabschnitts (a) des ersten Absatzes des ersten Absatzes des Artikels 8 des Gesetzes über staatliche Ausschreibungen vom 9 mit der Nummer 1983 wurde wie folgt geändert, und das Wort "Zeitung" ist nach dem Ausdruck „Zeitung" im zweiten Absatz des Unterabschnitts verwendet. Der Ausdruck (b) des Unterabschnitts wurde wie folgt geändert, der Ausdruck „eine Internet-Nachrichtenseite und" wurde dem Unterabsatz (2886) des Absatzes hinzugefügt Um nach dem Ausdruck „andere“ zu kommen, wurde der Ausdruck „eine“ in dem Absatz in „eine“ geändert, und der Ausdruck „Internet-Nachrichtenseiten oder“ wurde nach dem Ausdruck „andere Zeitungen oder“ in Unterabsatz (17) des Absatz.

„Ausschreibungen werden in einer Zeitung veröffentlicht, die am Ort der Ausschreibung veröffentlicht wird, sowie auf einer Internet-Nachrichtenseite.“

„b) Bekanntmachungen von Ausschreibungen an Orten, an denen es keine Verwaltung von Zeitungen oder Internet-Nachrichtenseiten gibt, werden auf dem Ankündigungsportal der Presseagentur innerhalb der in Unterabsatz (a) dieses Absatzes festgelegten Fristen veröffentlicht.“

ARTIKEL 27- Der Ausdruck „in mindestens zwei Zeitungen“ im Unterabschnitt (4) des ersten Absatzes des ersten Absatzes des 1. Artikels des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 2002 mit der Nummer 4734 und der Ausdruck in der Unterabschnitte (13) und (1) in einer der Zeitungen“ wurde in „in einer Zeitung und auf einer Internet-Nachrichtenseite“ geändert, der Ausdruck „eine Internet-Nachrichtenseite und“ wurde dem neunten Absatz nach dem Satz hinzugefügt „durch“ und der zehnte Absatz wurden wie folgt geändert.

„Falls es an dem Ort, an dem die Ausschreibung stattfindet, keine Zeitung oder keine Internet-Nachrichtenseitenverwaltung gibt, wird die Ankündigung innerhalb derselben Frist auf dem Ankündigungsportal der Presseagentur veröffentlicht.“

ARTIKEL 28- a) In den ersten Absätzen der Artikel 5187 und 11 des Gesetzes Nr. 13 und in den ersten und dritten Absätzen von Artikel 27 werden die Ausdrücke „oder Internet-Nachrichtenseiten“ nach den Ausdrücken „Druckwerke“ im ersten Absatz des Artikel 15 „in gedruckten Werken“ und in Artikel 20 Absatz 21 und 18. In Artikel XNUMX wurde der Ausdruck „und auf Internet-Nachrichtenseiten“ hinzugefügt, um nach den Sätzen „in populären Zeitschriften“ und dem Satz „mit zwei Internet-Nachrichtenseiten“ wurde dem dritten Absatz von Artikel XNUMX nach dem Ausdruck „dieser Artikel“ hinzugefügt.

  1. b) Dem ersten Absatz von Artikel 13 des Gesetzes Nr. 6 vom 1952 über die Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Angestellten im Presseberuf wurde der Ausdruck „Web-Nachrichtenseiten“ nach dem Ausdruck „Zeitung ".
  2. c) Im ersten Absatz von Artikel 9/A des Gesetzes über die Beamten der inneren Medizin vom 6 mit der Nummer 1930 wurde der Satz „mit einer Internet-Nachrichtenseite“ nach dem Satz „vor fünfzehn Tagen“ und dem Satz „ einmal" in dem Absatz wurde aus dem Text des Artikels entfernt.

ç) Der Ausdruck „Entscheidung“ im zweiten Satz des zweiten Absatzes von Artikel 2004 des Gesetzes Nr. 166 wurde geändert in „Beantragung einer Ankündigung auf einer Internet-Nachrichtenseite“.

  1. d) Der Ausdruck „in einer Zeitung und auch in der elektronischen Umgebung“ in Absatz (11) des ersten Absatzes des 2. Artikels des Notifizierungsgesetzes vom 1959 mit der Nummer 7201 wird in der Form „a Tageszeitung und einer Nachrichtenseite im Internet sowie auf dem Anzeigenportal der Presse-Anzeigen-Agentur". wurde geändert.
  2. e) Im ersten Satz von Artikel 4 Absatz 1 Absatz 1961 des Steuerverfahrensgesetzes vom 213 mit der Nummer 104 folgt auf die Wendung „in einer Zeitung“ die Wendung „und im Internet Nachrichtenseite" und die Wendung "in einer der Zeitungen" im zweiten Satz des Absatzes Die Wendung "und auf einer Internet-Nachrichtenseite" wurde hinzugefügt.
  3. f) Im ersten Absatz des Artikels 14 des Beamtengesetzes vom 7 mit der Nummer 1965 wurde der Ausdruck „Internet-Nachrichtenseite“ nach dem Ausdruck „Amtsblatt“ eingefügt und der Ausdruck „Zeitungen“ in den Absatz aufgenommen ersetzt durch „Zeitungen und Presse-Werbeagentur-Ankündigung“ Es wurde in „Vom Portal“ geändert.
  4. g) Der Ausdruck „Lokalzeitung“ in Artikel 24 Unterabsatz (4) des ersten Absatzes des Genossenschaftsgesetzes vom 1969 mit der Nummer 1163 wurde in „eine Lokalzeitung und eine Internet-Nachrichten-Website“ geändert.

ğ) In Artikel 6 Absatz 10 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen vom 1983 mit der Nummer 2911 wurde nach dem Ausdruck „Lokalzeitungen“ der Ausdruck „und Nachrichtenseiten im Internet“ hinzugefügt.

  1. h) Wenn eine Lokalzeitung in Artikel 4 Absatz 11 des Enteignungsgesetzes vom 1983 mit der Nummer 2942 veröffentlicht wird, ist der Ausdruck „in einer dieser Lokalzeitungen und“ ist „mit einer Zeitung und einer Internet-Nachrichtenseite " und "eine Website" im Absatz. Der Ausdruck "" wurde in "eine" geändert; Der Ausdruck „in der Lokalzeitung und“ im fünften Absatz von Artikel 10 wurde geändert in „bei einer Lokalzeitung und einer Internet-Nachrichtenseite“ und der Ausdruck „mindestens einmal“ in dem Absatz wurde geändert in „mindestens einmal ".

ı) Der Ausdruck „Web-Nachrichtenseite oder“ wurde nach dem Ausdruck „oder“ zu Artikel 24 des Gesetzes über die im Amtsblatt vom 5 mit der Nummer 1984 zu veröffentlichenden Vorschriften hinzugefügt.

  1. i) Im dritten Absatz des 21. Artikels des Katastergesetzes Nr. 6 vom 1987 ist der Ausdruck „in der lokalen Zeitung, falls vorhanden“, „eine lokale Zeitung und eine Internet-Nachrichtenseite“ und „ Lokalzeitung, falls vorhanden“, im dritten Absatz des 3402. Artikels. Der Ausdruck wurde in „eine Lokalzeitung und eine Internet-Nachrichtenseite“ geändert.
  2. j) Der Ausdruck „Internet“ in Artikel 29 Absatz 6 Satz 2001 des Gesetzes über die Bewertung von unbeweglichem Vermögen im Eigentum des Finanzministeriums und zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vom 4706 mit der Nummer 7 wurde in „eine Internet-Nachrichtenseite“ geändert.
  3. k) Der Ausdruck „einmal bei einer Zeitung“ im vierten Absatz von Artikel 22 des türkischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 11 mit der Nummer 2001 wurde in „bei einer Zeitung und einer Internet-Nachrichtenseite“ geändert.

1) Nach den Sätzen „mitteilen“ im dritten Absatz von Artikel 13 des türkischen Handelsgesetzbuchs vom 1 und nummeriert 2011, dem ersten Absatz von Artikel 6102 und dem zweiten Absatz von Artikel 1000 „unter Bedingung“ und dem ersten Absatz von Artikel 1350 „Ankündigung“ Die Worte „eine Internet-Nachrichtenseite und“ wurden hinzugefügt.

  1. m) In Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes über Produktsicherheit und technische Vorschriften vom 2020 mit der Nummer 7223 bedeutet der Ausdruck „auf seiner eigenen Website oder mit anderen geeigneten Methoden, die er für notwendig erachtet“ „mit allen Methoden, die er für erforderlich hält notwendig, einschließlich einer eigenen Website, und über eine Zeitung oder eine Internetseite auf der Nachrichtenseite“.

ARTIKEL 29- Der folgende Artikel wurde dem türkischen Strafgesetzbuch vom 26 mit der Nummer 9 nach Artikel 2004 hinzugefügt.

„Verbreiten Sie keine irreführenden Informationen öffentlich.

ARTIKEL 217/A- (1) Eine Person, die öffentlich falsche Informationen über die innere und äußere Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit des Landes in einer Weise verbreitet, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, nur um Angst zu erzeugen, Angst oder Panik in der Öffentlichkeit, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren bestraft.

(2) Begeht der Täter die Straftat unter Verschleierung seiner wahren Identität oder im Rahmen der Tätigkeit einer Organisation, so erhöht sich die Strafe nach Absatz XNUMX um die Hälfte.“

ARTIKEL 30- Der folgende Unterabschnitt wurde dem Unterabsatz (a) des dritten Absatzes von Artikel 4 der Strafprozessordnung vom 12 mit der Nummer 2004 nach dem Unterabsatz (5271) und den anderen Unterabsätzen hinzugefügt: Absätze wurden entsprechend befolgt.

„7. Öffentliche Verbreitung irreführender Informationen (Artikel 217/A)“

ARTIKEL 31- Der Ausdruck „Entscheidungen über die Sperrung des Zugangs außerhalb des Geltungsbereichs von Artikel 4“ im ersten Absatz von Artikel 5/A des Gesetzes über die Regulierung von Sendungen im Internet und die Bekämpfung von Straftaten, die durch diese Sendungen begangen werden, vom 2007 und nummeriert 5651 ist „Artikel 6 und 8/A". Entscheidungen zur Entfernung und/oder Sperrung des Zugangs zu allen Inhalten außerhalb ihres Geltungsbereichs", der Ausdruck "die Aktivitäten der Vereinigung, einschließlich der bewussten und sicheren Nutzung des Internets “, wurde nach dem Ausdruck „Grundsätze“ im dritten Absatz hinzugefügt, und im sechsten und siebten Absatz wurde der Ausdruck „Zugang außerhalb des Geltungsbereichs von Artikel 8 dieses Gesetzes“ in „Zugang“ geändert, der folgende Satz wurde hinzugefügt In Absatz 8 wurde im ersten Satz des neunten Absatzes nach den Worten „Gebühren“ die Wendung „aus Spenden und sonstigen Tätigkeitseinnahmen“ im zweiten Satz des Absatzes „Gebühren zu erheben“ eingefügt Feld „Mitglieder Der folgende Absatz wurde dem Artikel hinzugefügt.

„Zugangsanbieter sind verpflichtet, die notwendige technische Infrastruktur für die Zustellung von Entscheidungen einzurichten.“

„(11) Der Verband kann die Entscheidungen zur Entfernung des Inhalts und/oder zur Sperrung des Zugangs zu den E-Mail-Adressen mitteilen, die sich aus den Webseiten des jeweiligen Inhalts- oder Hosting-Anbieters ermitteln lassen.“

ARTIKEL 32- Die folgende Klausel wurde dem ersten Absatz von Artikel 5651 des Gesetzes Nr. 8 und dem vierten Absatz des „Falls der Inhalts- oder Hosting-Anbieter im Ausland ansässig ist, oder selbst wenn sich der Inhalts- oder Hosting-Anbieter im Ausland befindet, hinzugefügt des Landes, der Inhalt des ersten Absatzes Unterabsätze (a) (2) und (5") und (6) und (7) und Unterabsätze (c)“ wurden aus dem Text des Artikels entfernt.

„ç) Straftaten, die in Artikel 1 Absatz 11 und 1983 des Gesetzes über die staatlichen Nachrichtendienste und die nationale Nachrichtenorganisation vom 2937 mit der Nummer 27 aufgeführt sind.“

ARTIKEL 33- Die folgenden Sätze wurden dem neunten Absatz von Artikel 5651 des Gesetzes Nr. 9 hinzugefügt.

„Ein Widerspruch gegen die Annahme des Antrags durch den Verein ist bei dem Richter einzulegen, der die Entscheidung getroffen hat. Die Bestimmung dieses Absatzes findet keine Anwendung auf Entscheidungen zur Sperrung des Zugangs zur gesamten Sendung auf der Website.

ARTIKEL 34- Der dritte Satz des ersten Absatzes des zusätzlichen Artikels 5651 des Gesetzes Nr. 4 wurde wie folgt geändert, der folgende Satz wurde dem Absatz hinzugefügt, die folgenden Sätze wurden dem vierten Absatz hinzugefügt, der folgende Absatz wurde hinzugefügt dem nach dem vierten Absatz kommenden Artikel angefügt, und die anderen Absätze entsprechend fortgeführt, und der vierte Absatz um folgenden Satz ergänzt, der folgende Absatz an den Artikel angefügt und die anderen Absätze entsprechend fortgeführt wurden, der zweite Satz des neunten Absatzes, der infolge der Erbfolge gebildet wurde, wurde aufgehoben und die folgenden Absätze wurden hinzugefügt, um nach diesem Absatz zu kommen, die anderen Absätze wurden entsprechend fortgesetzt, und die folgenden Absätze wurden dem Artikel nach dem gebildeten vierzehnten Absatz hinzugefügt , andere Absätze wurden entsprechend ergänzt, die folgenden Absätze wurden dem nach dem durch Erbfolge gebildeten siebzehnten Absatz folgenden Artikel hinzugefügt, und der andere Absatz wurde entsprechend fortgesetzt.

„Falls der Vertreter eine echte Person ist, muss diese Person in der Türkei ansässig und türkischer Staatsbürger sein.“

„Falls der tägliche Zugriff aus der Türkei mehr als zehn Millionen beträgt; Der vom Anbieter des sozialen Netzwerks benannte Vertreter einer natürlichen oder juristischen Person ausländischer Herkunft ist unbeschadet der Verantwortlichkeiten des Anbieters des sozialen Netzwerks voll bevollmächtigt und verantwortlich für technische, administrative, rechtliche und finanzielle Aspekte, und wenn dieser Vertreter eine juristische Person ist , eine vom Anbieter des sozialen Netzwerks direkt als Kapitalgesellschaft gegründete Gesellschaft, die eine Zweigniederlassung sein muss.“

„Berichte, die von Anbietern sozialer Netzwerke an die Institution übermittelt werden; Header-Tags enthalten auch Informationen über ihre Algorithmen, Werberichtlinien und Transparenzrichtlinien für hervorgehobene oder reduzierte Inhalte. Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist verpflichtet, nach dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht zu handeln, Transparenz bei der Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten und der Agentur auf Anfrage alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorzulegen. Die Anbieter sozialer Netzwerke sind verpflichtet, ihre Nutzer gleich und unparteiisch zu behandeln, und der der Institution vorzulegende Bericht enthält die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen. Der Anbieter des sozialen Netzwerks ergreift in Zusammenarbeit mit der Institution in seinem eigenen System, Mechanismus und Algorithmus die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Inhalte im Zusammenhang mit den Straftaten im Rahmen dieses Gesetzes und die nicht zu veröffentlichenden Titel-Tags und nimmt diese Maßnahmen in seinen Bericht auf . Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist verpflichtet, an klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Stelle auf der Website bereitzustellen, welche Parameter er verwendet, um Benutzern Vorschläge zu unterbreiten. Der Anbieter des sozialen Netzwerks ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um Benutzern die Möglichkeit zu geben, ihre Präferenzen für die von ihnen angebotenen Inhalte zu aktualisieren und die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, und nimmt diese Maßnahmen in seinen Bericht auf. Der Anbieter des sozialen Netzwerks erstellt eine Werbebibliothek, die Informationen wie den Inhalt der Werbeanzeigen, den Werbetreibenden, die Dauer der Werbeanzeige, die Zielgruppe, die Anzahl der erreichten Personen oder Gruppen enthält, und veröffentlicht sie auf der Website und bindet diese ein sein Bericht.

„(5) Im türkischen Strafgesetzbuch;

  1. a) Sexueller Missbrauch von Kindern (Art. 103),
  2. b) das öffentliche Verbreiten irreführender Informationen (Art. 217/A),
  3. c) Störung der Einheit und territorialen Integrität des Staates (Art. 302),

ç) Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ihr Funktionieren (Artikel 309, 311, 312, 313, 314, 315, 316),

  1. d) Staatsgeheimnis- und Spionagedelikte (§§ 328, 329, 330, 331, 333, 334, 335, 336, 337),

Die Informationen, die erforderlich sind, um die Täter zu erreichen, die die Internetinhalte erstellen oder verbreiten, die Gegenstand ihrer Straftaten sind, werden den Justizbehörden vom Vertreter des jeweiligen Anbieters sozialer Netzwerke in der Türkei auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft in der Ermittlungsphase und übermittelt das Gericht, bei dem das Verfahren während der Strafverfolgungsphase durchgeführt wird. Wenn diese Informationen nicht an die ersuchende Generalstaatsanwaltschaft oder an das Gericht weitergegeben werden, kann der zuständige Staatsanwalt beim Strafgericht für Frieden in Ankara beantragen, die Bandbreite des Internetverkehrs des ausländischen Anbieters sozialer Netzwerke um neunzig zu reduzieren Prozent. Wenn eine Entscheidung getroffen wird, die Bandbreite des Internetverkehrs zu reduzieren, wird diese Entscheidung an die Behörde gesendet, um sie den Zugangsanbietern mitzuteilen. Das Erfordernis der Entscheidung wird von den Zugangsanbietern unverzüglich und spätestens innerhalb von vier Stunden nach der Benachrichtigung erfüllt. Falls der Anbieter des sozialen Netzwerks seinen Verpflichtungen aus diesem Absatz nachkommt, werden die Sanktionen aufgehoben und die Institution benachrichtigt.“

„(7) Der Anbieter des sozialen Netzwerks ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um differenzierte Dienste speziell für Kinder anzubieten.“

„Unbeschadet der Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen von (10) Artikel 8 und 8/A wird für den Fall, dass die vom Präsidenten im Rahmen dieses Gesetzes getroffene Entscheidung zur Entfernung der Inhalte und/oder Sperrung des Zugangs nicht erfüllt wird, Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in der Türkei. Es kann vom Präsidenten beschlossen werden, dem Anbieter des sozialen Netzwerks Werbung für bis zu sechs Monate zu untersagen, in diesem Rahmen kann kein neuer Vertrag geschlossen werden und keine Geldüberweisung erfolgen. Der Beschluss über das Werbeverbot wird im Amtsblatt veröffentlicht. Der Präsident kann beim Friedensgericht beantragen, die Bandbreite des Internetverkehrs des Anbieters des sozialen Netzwerks um fünfzig Prozent zu reduzieren, bis die Entscheidung über die Entfernung des Inhalts und/oder die Sperrung des Zugangs sowie die Entscheidung über das Verbot der Werbung erfüllt ist. Einschränkung der Bandbreite des Internetverkehrs des Anbieters des sozialen Netzwerks um bis zu neunzig Prozent, wenn die Entscheidung, den Inhalt zu entfernen und/oder den Zugang zu sperren, innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung über die Reduzierung der Bandbreite des Internetverkehrs um XNUMX % ergangen ist vom Richter an den Anbieter des sozialen Netzwerks kann sich an das Strafgericht des Friedens durch den Präsidenten wenden. Vom Richter getroffene Entscheidungen werden an die Institution übermittelt, um den Zugangsanbietern mitgeteilt zu werden. Die Anforderungen der Bescheide werden von den Zugangsanbietern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden nach Bekanntgabe erfüllt. Falls der Anbieter des sozialen Netzwerks die Anforderungen der Entscheidung erfüllt, den Inhalt zu entfernen und/oder den Zugang zu sperren, und die Behörde benachrichtigt, wird nur die Maßnahme zur Beschränkung der Bandbreite des Internetverkehrs aufgehoben.

(11) Für den Fall, dass die vom Präsidenten im Rahmen dieses Gesetzes verhängten Verwaltungsstrafen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt werden, werden mehr als einmal im Jahr neue Anbieter sozialer Netzwerke von steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz in der Türkei vom Präsidenten an den Anbieter des sozialen Netzwerks ausländischer Herkunft, bis zu sechs Monaten.Es kann ein Werbeverbot beschlossen werden, in diesem Zusammenhang kann kein neuer Vertrag zustande kommen und eine Geldüberweisung nicht durchgeführt werden. Der Beschluss über das Werbeverbot wird im Amtsblatt veröffentlicht. Wenn der Anbieter des sozialen Netzwerks aus dem Ausland alle Bußgelder bezahlt und die Institution benachrichtigt, wird die Entscheidung über das Werbeverbot aufgehoben.

(12) Der Präsident kann beschließen, Steuerzahlern, natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz in der Türkei, die gegen das gemäß diesem Artikel verhängte Werbeverbot verstoßen, eine Verwaltungsstrafe von zehntausend türkischen Lira bis zu hunderttausend türkischen Lira aufzuerlegen.

(13) Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist verpflichtet, die von der Institution zum Schutz der Rechte seiner Nutzer zu treffenden nutzungsrechtlichen Regelungen einzuhalten.“

„(15) Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der Behörde einen wirksamen Antragsmechanismus für die Entfernung von Titel-Tags und hervorgehobenen Inhalten durch Abmahnungsverfahren einzurichten. Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist unmittelbar verantwortlich für die Straftat, die durch die Veröffentlichung fremder Inhalte über Title-Tags oder hervorgehobene Inhalte begangen wird, wenn ihm der rechtswidrige Inhalt mitgeteilt, aber nicht unverzüglich und spätestens vier Stunden nach der Veröffentlichung entfernt wurde Benachrichtigung über den Inhalt.

(16) Der Anbieter des sozialen Netzwerks teilt den Inhalt und die Informationen über den Ersteller des Inhalts mit den autorisierten Strafverfolgungsbehörden, falls er von Inhalten Kenntnis erlangt, die das Leben und die Sicherheit von Eigentum von Personen gefährden, und im Falle einer Verzögerung.

„(18) Die Institution kann vom Anbieter des sozialen Netzwerks alle Arten von Erklärungen bezüglich der Einhaltung dieses Gesetzes durch den Anbieter des sozialen Netzwerks verlangen, einschließlich der Unternehmensstruktur, Informationssysteme, Algorithmen, Datenverarbeitungsmechanismen und kommerziellen Einstellungen. Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist verpflichtet, die von der Institution angeforderten Informationen und Unterlagen spätestens innerhalb von drei Monaten bereitzustellen. Die Institution kann die Einhaltung dieses Gesetzes durch den Anbieter des sozialen Netzwerks vor Ort in allen Einrichtungen des Anbieters des sozialen Netzwerks überprüfen.

(19) Der Anbieter des sozialen Netzwerks ist verpflichtet, für außergewöhnliche Situationen mit Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Gesundheit einen Krisenplan zu erstellen und der Anstalt mitzuteilen.

(20) Ein Anbieter eines sozialen Netzwerks, der seine Pflichten im sechsten, siebten, dreizehnten, sechzehnten, achtzehnten und neunzehnten Absatz dieses Artikels nicht erfüllt, kann vom Präsidenten mit einer Geldstrafe von bis zu drei Prozent seines weltweiten Umsatzes im vorangegangenen Kalenderjahr belegt werden. ”

ARTIKEL 35- Der folgende vorläufige Artikel wurde dem Gesetz Nr. 5651 hinzugefügt.

„VORLÄUFIGER ARTIKEL 6- (1) Die Verpflichtungen des Anbieters sozialer Netzwerke, der vor dem Veröffentlichungsdatum des Gesetzes zur Festlegung dieses Artikels einen Vertreter benannt hat, der durch die Änderung des Gesetzes zur Festlegung dieses Artikels im ersten Absatz des zusätzlichen Artikels eingeführt wurde 4 innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes zur Einführung dieses Artikels. Bei Nichterfüllung werden die Bestimmungen des zweiten Absatzes des zusätzlichen Artikels 4 angewendet, ohne dass die Bestimmungen über die Benachrichtigung und die Verwaltungsstrafen Anwendung finden.“

ARTIKEL 36- Die folgenden Klauseln wurden dem ersten Absatz von Artikel 5 des Gesetzes über elektronische Kommunikation vom 11 mit der Nummer 2008 hinzugefügt.

„(cçç) Over-the-Network-Dienst: Bereitstellung für Abonnenten und Benutzer mit Internetzugang über eine öffentlich zugängliche Software, unabhängig von den Betreibern oder dem bereitgestellten Internetdienst; Zwischenmenschliche elektronische Kommunikationsdienste im Bereich der Audio-, Schrift- und Bildkommunikation,

(ddd) Anbieter von Over-the-Network-Diensten: Die natürliche oder juristische Person, die Dienste bereitstellt, die unter die Definition von Over-the-Network-Diensten fallen,

ARTIKEL 37- Der folgende Absatz wurde zu Artikel 5809 des Gesetzes Nr. 9 hinzugefügt.

„(14) Die Behörde ist befugt, die erforderlichen Vorkehrungen für die Bereitstellung von Übernetzdiensten zu treffen und alle Arten von Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Auferlegung von Verpflichtungen für Betreiber, um die Bereitstellung von Übernetzdiensten zu verhindern, die ohne Erfüllung bereitgestellt werden den reglementarischen Pflichten oder unbefugt. Over-the-Network-Dienstleister führen ihre Tätigkeiten im Rahmen der von der Institution zu erteilenden Genehmigung durch ihre voll bevollmächtigten Vertreter im Status einer in der Türkei niedergelassenen Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Anbieter von Over-the-Network-Diensten gelten als Betreiber in Bezug auf die Rechte und Pflichten, die von der Behörde gemäß der Art der Bereitstellung von Over-the-Network-Diensten festgelegt werden, unter den Rechten und Pflichten, die für die Betreiber in diesem Gesetz und anderen festgelegt sind Gesetze im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich der Behörde.

ARTIKEL 38- Die folgenden Absätze wurden zu Artikel 5809 des Gesetzes Nr. 60 hinzugefügt.

„(16) Over-the-Network-Diensteanbieter, die die in den Vorschriften festgelegten Verpflichtungen unter Verstoß gegen Artikel 9 dieses Gesetzes nicht erfüllen oder Dienste ohne Genehmigung erbringen, können mit einer Geldstrafe von einer Million türkischer Lira bis zu dreißig Millionen türkischer Lira belegt werden.

(17) Die Internet-Verkehrsbandbreite des Over-the-Network-Diensteanbieters, der die im sechzehnten Absatz dieses Artikels verhängte Verwaltungsstrafe nicht rechtzeitig bezahlt und die in den Verordnungen der Agentur festgelegten Verpflichtungen nicht innerhalb von sechs Monaten erfüllt nach der von der Agentur zu erteilenden Benachrichtigung oder ohne Genehmigung Dienste erbringt, auf bis zu XNUMX % reduziert oder die betreffende Anwendung oder Website eingeschränkt.Die Behörde kann eine Sperrung des Zugangs beschließen. Die Anforderung des Beschlusses zur Umsetzung an den Verband der Zugangsanbieter wird von den Zugangsanbietern erfüllt.“

ARTIKEL 39- Dieses Gesetz;

  1. a) Artikel 20, 21, 22, 25, 26 und 27 und andere Unterabsätze von Artikel 28, mit Ausnahme der Unterabsätze (a) und (b), am 1,
  2. b) den Zeitpunkt der Veröffentlichung anderer Bestimmungen,

tritt in Kraft.

ARTIKEL 40- Der Präsident der Republik führt die Bestimmungen dieses Gesetzes aus.

17/10/2022

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