Die Produktion von nationalen und nationalen Pässen hat begonnen

Die Produktion von nationalen und nationalen Pässen hat begonnen
Die Produktion von nationalen und nationalen Pässen hat begonnen

Unsere Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, die mit der Herstellung von Inlands- und Nationalpässen begonnen hat, hat auch mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer abgelaufener (grüner) Sonderpässe begonnen. Demzufolge; Da die Gültigkeitsdauer des speziellen (grünen) Reisepasses von 5 auf 10 Jahre erhöht wurde, wird ab heute die Gültigkeitsdauer der abgelaufenen oder weniger als ein Jahr ablaufenden Pässe verlängert, wobei die Verlängerung kostenlos ist.

Die von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und der Generaldirektion für Münz- und Briefmarkendruckerei durchgeführten Arbeiten wurden abgeschlossen und die Produktion von Inlands- und Nationalpässen hat am 25. August begonnen. Darüber hinaus werden dringende Passanträge von Bürgern weiterhin erfüllt, bis der Übergangsprozess zu einem inländischen Pass abgeschlossen ist.

Abgelaufene Sonderpässe können um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Da die Gültigkeitsdauer des (grünen) Sonderpasses zum 05. Mai von 5 auf 10 Jahre erhöht wurde, wird ab heute die Gültigkeitsdauer der abgelaufenen oder weniger als ein Jahr ablaufenden Sonderpässe verlängert.

Im Rahmen der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Sonderpässen:

  • Ein Reisepass, der nach dem 01.06.2010 ausgestellt und nicht physisch entwertet (nicht gelocht etc.) ist, ist persönlich bei den Landesämtern für Bevölkerung und Staatsbürgerschaft zu beantragen.
  • Eine spezielle (grüne) Passverlängerung ist kostenlos.
  • Die Gültigkeitsdauer des zu verlängernden Reisepasses muss abgelaufen sein oder weniger als ein Jahr bis zum Ablauf betragen.
  • Die Passdauer der Rechteinhaber verlängert sich um maximal fünf Jahre, sofern sie die gesetzlich festgelegten Beschränkungen nicht überschreiten.
  • Abgesehen von den in Druck befindlichen Anträgen wird im Verlängerungsverfahren wie bei der Beantragung eines Sonderpasses von den Arbeitnehmern ein Antragsformular und von den Rentnern, sofern sie nicht im System registriert sind, ein Rentenbescheid verlangt.
  • Bei Anträgen bezüglich der Kinder des Rechtsinhabers; Eine Verlängerung erfolgt entsprechend der Altersgrenze (25 Jahre) und anderen im Passgesetz festgelegten Bedingungen.
  • Für die Verlängerung der Pässe Minderjähriger wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter eingeholt.

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