10 Wahrheiten und 10 falsche Fakten über Sozialwohnungsprojekte

Richtig falsch und Fakten zu Sozialwohnungsprojekten
10 Wahrheiten und 10 falsche Fakten über Sozialwohnungsprojekte

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat auf seinem offiziellen Social-Media-Account eine Erklärung zum größten sozialen Wohnungsbauprojekt in der Geschichte der Republik abgegeben.10 Wahrheiten und 10 falsche Fakten über Sozialwohnungsprojekte" unter dem Titel.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel kündigte nacheinander die Ungerechtigkeiten an, die in der Öffentlichkeit falsch zum Ausdruck gebracht wurden und zu einer Informationsverschmutzung über das Projekt „Mein erstes Zuhause, mein erster Arbeitsplatz“ führten.

In der auf dem offiziellen Twitter-Account des Ministeriums abgegebenen Erklärung wurden wichtige Informationen über das größte soziale Wohnungsbauprojekt in der Geschichte der Republik unter der Überschrift „10 wahre 10 falsche und Fakten zum sozialen Wohnungsbauprojekt“ geteilt. Die Erklärung beinhaltete Folgendes:

„10 Wahre 10 Falsche und Fakten zu Sozialwohnungsprojekten“

1. Die bei der Bewerbung für das Projekt Mein erstes Zuhause, mein erster Arbeitsplatz erhobene Bewerbungsgebühr wird nicht zurückerstattet. FALSCH

TATSÄCHLICH: Bürger, deren Namen in der Lotterie nicht erwähnt werden, können 5 Tage nach der Ziehung zur Ziraat Bank-Zweigstelle gehen und erhalten eine Rückerstattung der von ihnen eingezahlten Anmeldegebühr.

2. Er kann sich nicht auf den Wohnsitz bewerben, der ein Grundstück hat. FALSCH

TATSÄCHLICH: Es kann angewendet werden, solange es nicht unabhängig und vollständig besessen ist, und die Tatsache, dass es sich um ein Feld handelt, stellt kein Hindernis dar.

3. Ich kann mich sowohl um Wohnung als auch um Land bewerben. FALSCH

TATSÄCHLICH: Da es sich bei dem Wohngrundstück um ein geplantes Projekt handelt, bei dem die Bürger ihre eigenen Häuser nach Belieben bauen können, unterscheidet es sich nicht von der Wohnungsbewerbung. Ein Antrag kann von einem Haushalt entweder für einen Wohnsitz oder ein Wohngrundstück gestellt werden.

4. Zwei Geschwister über 18 Jahren können sich nicht bewerben. FALSCH

TATSÄCHLICH: Im Projekt „Mein erstes Zuhause, mein erster Arbeitsplatz“ wurde eine 18-Prozent-Quote an junge Menschen zwischen 30 und 20 Jahren vergeben. Unsere Jugendlichen können sich auch bewerben, wenn sie im selben Haushalt leben.

5. Für Angehörige von Märtyrern und Veteranen gibt es eine Haushaltseinkommens- und Altersgrenze. FALSCH

TATSÄCHLICH: Für die Angehörigen von Märtyrern und Veteranen gibt es keine Beschränkung.

6. Der Bau von TOKİ-Häusern wird mehr als 2 Jahre dauern. FALSCH

TATSÄCHLICH: Mit der Erfahrung von TOKİ, das bis heute 1 Million 170 Häuser gebaut hat, wird der erste Grundstein im Oktober gelegt und die schlüsselfertige Übergabe erfolgt innerhalb von 2 Jahren.

7. Es wird schwierig, die Raten mit der Erhöhung zu bezahlen.

TATSÄCHLICH: Die Erhöhungspreise für Beamte in TOKİ-Raten sind der Höchstpreis. Bisher haben die TOKİ-Raten die Beamtengehaltserhöhungen nie überschritten, im Gegenteil, sie werden unter der Beamtengehaltserhöhung gehalten. Beispiele dafür gibt es in den vergangenen Jahren. In den letzten 4 Jahren lag die TOKİ-Ratenerhöhung immer unter der Beamtengehaltserhöhung. Darüber hinaus bieten die jährlichen Rabattaktionen von TOKI den Bürgern auch eine Zahlungserleichterung.

8. Ausländer können auch TOKİ-Häuser kaufen. FALSCH

TATSÄCHLICH: Die erste Voraussetzung, um sich für TOKİ-Projekte zu bewerben, ist die Staatsbürgerschaft der Republik Türkei. Ein türkischer Staatsbürger kann sich nicht bewerben.

9. Bis heute wurden 52 Klagen gegen TOKİ eingereicht, weil die TOKİ-Häuser nicht oder zu spät gebaut wurden. FALSCH

TATSÄCHLICH: In den letzten zwei Jahren wurde nur eine Klage gegen TOKİ eingereicht.

10. Bei TOKİ erworbene Sozialwohnungen können verkauft werden. FALSCH

TATSÄCHLICH: Es gibt kein Recht auf Übertragung in TOKİ-Häusern, bevor die Schulden beglichen sind.

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