Rundschreiben zur Umsetzung maritimer Abfälle überarbeitet

Rundschreiben zur Umsetzung von Meeresabfällen neu organisiert
Rundschreiben zur Umsetzung maritimer Abfälle überarbeitet

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ist in eine neue Ära bei der Verfolgung von Schiffsabfällen eingetreten. Im „Maritime Waste Implementation Circular“ wurde eine Änderung vorgenommen, und die Verpflichtung, ihre Abfälle innerhalb von 12 Stunden nach der Rückkehr in den Hafen bei der „Abfallannahmestelle“ abzugeben, wurde aufgrund der Angemessenheit der Abfalltankvolumina, insbesondere für Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 48 Personen und mehr, einschließlich Fischerboote. In diesem Zusammenhang wird Schiffen und Fischerbooten, die ihre Abfälle nicht innerhalb von 10 Tagen hinterlassen und die festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllen, eine Verwaltungsstrafe ab 10 Lira verhängt, abhängig von der Art des Verstoßes und der Größe des Verstoßes Schiff.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat das Rundschreiben „Maritime Waste Practice“ neu geordnet. In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums wurden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die flüssigen und festen Abfälle, die von den Schiffen im Sommertourismus zurückgelassen werden, zu verhindern.

Durch Eintreten einer neuen Frist in die Nachverfolgung der Abfälle der Schiffe, der Artikel, der die Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 12 Personen oder mehr, einschließlich Passagiere und Personal, verpflichtet, ihre Abfälle innerhalb von 48 Stunden nach dem Tag ihrer Rückkehr zu liefern zum Hafen nach Beendigung ihrer Tätigkeit nach dem Verlassen des Hafens, wurde geändert; Dieser Zeitraum wurde auf 10 Tage verlängert. Da die Angemessenheit der Abfalltankvolumina der Schiffe und Fischerboote mit mehr als 12 Passagieren und Besatzungen für diesen Zeitraum als ausreichend befunden wurde, wurde festgestellt, dass der 48-Stunden-Stunden-Zeitraum kurz war.

„Diejenigen, die ihren Abfall nicht innerhalb des festgelegten Tages bei den Abfallannahmestellen abgeben, werden mit einer Strafe ab 32 Lire belegt.“

In der Erklärung der Generaldirektion für Umweltmanagement des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel heißt es: „Wenn die Schiffe innerhalb von 10 Tagen eine weitere Reise antreten, müssen sie ihre Abfälle vor der Reise abliefern. Diejenigen, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, beginnend mit 32 Lira, eine Verwaltungsstrafe, die je nach Art des Verstoßes und der Größe des Schiffes ansteigt; Es wird von der Küstenwache, den Hafenbehörden und den zuständigen Großstadtgemeinden umgesetzt.

Es wurde festgestellt, dass der gesamte Prozess, von der Lieferung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen an die Abfallannahmestelle oder Abfallannahmeschiffe bis zu ihrer Entsorgung, sofort und online durch das Ministerium und autorisierte Institutionen/Organisationen mit dem „Maritime Waste Anwendung".

In der Erklärung wurde erklärt, dass Bootsbesitzer jetzt zur nächsten Küsteneinrichtung gehen und sich kostenlos für das System registrieren können, und seit das System in Betrieb genommen wurde; Es wurde angegeben, dass Küsteneinrichtungen wie Jachthäfen und Fischerunterkünfte die Abfälle mit 97 blauen Karten überwachen.

Die Erklärung enthielt auch die folgenden Erklärungen:

„Mit dem Rundschreiben wurden die Anwendungen Ship Waste Tracking System und Blue Card System für die Bewirtschaftung von Schiffsabfällen aktualisiert und unter dem Namen ‚Maritime Waste Application (DAU)‘ in einer einzigen Anwendung zusammengefasst und so Bürokratie abgebaut. Zudem wurden mit der Zusammenführung der Anwendungen die Verfahren Makulaturübergabe und Blaukartendruck abgeschafft. Auch der Einsatz von Papier- und Plastikkarten wurde eliminiert, indem sichergestellt wurde, dass Transaktionen digital durchgeführt und gleichzeitig online überwacht werden. Insbesondere wurde die Blaue-Karte-Pflicht bei Bootsbesitzern abgeschafft und die Aufzeichnungen auf digitale Medien übertragen.

Der gesamte Prozess, von der Lieferung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen an die Abfallannahmestelle oder Abfallannahmeschiffe bis hin zu deren Entsorgung, kann vom Ministerium und autorisierten Institutionen/Organisationen mit dem „Maritime Waste Application“ sofort und online überwacht werden. Somit ist es einfacher geworden, eine Meeresverschmutzung zu verhindern, die von Schiffen ausgehen kann.

Schiffsfahrzeuge, die keine andere Ausrüstung zur Abfallerzeugung als Altmotoröl haben, wurden vom Geltungsbereich des Rundschreibens ausgenommen. Damit wurden Bußgelder und Viktimisierung von Seefahrzeugen wie kleinen Fischerbooten verhindert.

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