Werden die Bauarbeiten für das KKW Akkuyu fortgesetzt?

Die Bauarbeiten am KKW Akkuyu gehen weiter
Die Bauarbeiten am KKW Akkuyu gehen weiter

Die Arbeiten auf der Baustelle des KKW Akkuyu gehen wie gewohnt weiter. Projektmanagement mit der Entscheidung, die an den Bauarbeiten Beteiligten neu zu organisieren, insbesondere nachdem der Vertrag mit TITAN2 IC İÇTAŞ İNŞAAT ANONİM ŞİRKETİ (T2IC) gekündigt wurde, mit TSM ENERJİ İNŞAAT SANAYİ LİMİTED ŞİRKETİ (TSM), dem neuen Generalunternehmer für die Bau von Kernkraftwerken des Kernkraftwerks Akkuyu und beteiligt sich aktiv am Prozess der Neuunterzeichnung von Verträgen zwischen Subunternehmern. Ab dem 5. August 2022 haben die meisten Unternehmen, die Bau- und Installationsarbeiten durchführen, Verträge mit TSM über ihren Arbeitsumfang unterzeichnet. Die Neuunterzeichnung von Verträgen mit anderen soll so bald wie möglich abgeschlossen werden.

Aufgrund der Weigerung von T2IC, den Vertrag mit Zustimmung der Parteien zu kündigen und seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen, einschließlich der Zahlung der Gehälter der Mitarbeiter in finanziellen Angelegenheiten, hat AKKUYU NÜKLEER beschlossen, die Gehälter der Mitarbeiter von T2IC für den Monat Juli zu zahlen 2022 aus eigenen Mitteln. Der Lohn des Arbeitnehmers, der Gehälter in Türkischen Lira bezieht, wird um 35 % erhöht.

Allen Arbeitern, Ingenieuren und Managern, die zuvor bei T2IC beschäftigt waren, wird angeboten, zu TSM, dem neuen Arbeitgeber, zu wechseln. Während der Übertragung werden alle Rechte der Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsrecht der Republik Türkei gewahrt und alle fälligen Zahlungen, einschließlich Abfindungen, nicht verbrauchtem Urlaubsgeld und Kündigungsgeld, in Abhängigkeit von der Arbeitszeit bei der geleistet bisheriger Arbeitsplatz.

Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um die Kontinuität und Qualität der Arbeit auf der Baustelle, die Einhaltung des Zeitplans durch die Bauarbeiten des Kernkraftwerks Akkuyu, den Schutz der Arbeitnehmerrechte in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und die rechtzeitige Zahlung der Löhne an die zu gewährleisten Arbeitskräfte.

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