Automobileinfuhrerklärung des Handelsministeriums

Automobileinfuhrerklärung des Handelsministeriums
Automobileinfuhrerklärung des Handelsministeriums

In der Erklärung des Handelsministeriums zu Automobilimporten heißt es: "Es gibt keine Unterbrechung der Transaktionen der verpflichteten Parteien, die die erforderlichen Dokumente vorlegen und eine Erklärung gemäß den Bestimmungen der Gesetzgebung abgeben."

In der Erklärung des Handelsministeriums; „Kürzlich gab es Berichte in einigen Medien, dass einige Lastwagen, die mit Autos beladen sind, die aus dem Ausland in die Türkei gebracht wurden, beim Zoll festgehalten werden und ihre Transaktionen nicht durchgeführt werden.

Wie bei allen anderen Importgeschäften müssen auch beim Autoimport einige Dokumente, die von den zuständigen Institutionen und Organisationen angefordert werden, gemäß den Rechtsvorschriften vorgelegt werden, und die Bedingungen, die in den von unserem Ministerium öffentlich zugänglichen Verordnungen festgelegt sind, müssen erfüllt sein.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, werden die Importgeschäfte gemäß der geltenden Gesetzgebung abgeschlossen.

In diesem Zusammenhang spiegeln die oben genannten Nachrichten nicht die Wahrheit wider, und es gibt keine Störung in den Transaktionen der Verpflichteten, die die erforderlichen Dokumente vorlegen und eine Erklärung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen abgeben. Andererseits wird den Trägern dieser Fahrzeuge auch die Möglichkeit geboten, ihre Fahrzeugladungen an den Orten unter zollamtlicher Überwachung abzuladen.

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