Erneuerte UVP-Verordnung zur Eindämmung der „Green Development Goals“

CED-Verordnung unter der Einschränkung grüner Entwicklungsziele erneuert
Erneuerte UVP-Verordnung zur Eindämmung der „Green Development Goals“

Im Rahmen der für die Türkei sehr wichtigen „Green Development Goals“ wurden einige Neuerungen in der Umweltverträglichkeitsprüfungsverordnung (UVP) durch das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorgenommen und die neue Verordnung veröffentlicht das Amtsblatt. Dementsprechend wurden viele Pläne wie Zero Waste Plan, Greenhouse Gas Reduction Plan, Impacts on Climate Change, Environmental Monitoring Plan, Environmental and Social Management Plan zur Aufnahme in die UVP-Berichte im Rahmen des „Sustainability Plan“ verpflichtet. Mit der Verordnung wurde erklärt, dass es selbstverständlich sei, eine nachhaltige Entwicklung in der Türkei zu gewährleisten.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat einige Aktualisierungen an der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen, die erstmals am 7. Februar 1993 in der Türkei veröffentlicht und im Laufe der Zeit überarbeitet wurde. Die im Rahmen der Green Development Goals erneuerte Verordnung trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

In der Erklärung des Ministeriums wurde festgestellt, dass sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung der UVP-Verordnung aus Gründen wie der Diversifizierung der Investitionen in der Türkei, der Bekämpfung des Klimawandels und Null-Abfall-Studien, nach wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen ergeben hat Zeit und Änderungen in anderen Rechtsvorschriften.

„Development of EIA Regulation Project“ in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium und der Hacettepe-Universität

In diesem Zusammenhang wurde das „EIA Regulation Development Project“ in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und der Hacettepe-Universität durchgeführt, Arbeitsgruppen aus Akademikern, Institutionen und Nichtregierungsorganisationen wurden gebildet, die alle UVP-Vorschriften und Vorschriften erarbeiten sind bis heute in Kraft getreten Es wurde daran erinnert, dass der „EIA Regulation Evaluation Report“ unter Berücksichtigung der Überarbeitungen, Genehmigungs- und Inspektionsvorschriften, Praktiken in EU-Ländern und anderen Ländern sowie Gerichtsentscheidungen erstellt wurde. Im Projektumfang; Es wurde festgestellt, dass neben Seminaren, Workshops, Studientreffen und persönlichen Treffen mit verschiedenen Interessengruppen auch Feldstudien durchgeführt wurden.

In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass als Ergebnis der durchgeführten Studien mit einem neuen Verständnis und einem partizipativen Ansatz Vorkehrungen in den administrativen Teilen der UVP-Verordnung und ihrer Anhangslisten getroffen und darin eine neue UVP-Verordnung ausgearbeitet wurde diesen Rahmen.

Der UVP-Verordnung kommt im Rahmen der grünen Entwicklungsziele der Türkei eine besondere Bedeutung zu.

UVP-Verordnung; In der Erklärung des Ministeriums wurde betont, dass die Türkei im Rahmen der grünen Entwicklungsziele eine besondere Bedeutung hat, dass im UVP-Prozess ein partizipativer und transparenter Ansatz verfolgt wird; Es liegt auf der Hand, dass eine nachhaltige Entwicklung erreicht wird, indem die Koordinierung zwischen den relevanten öffentlichen Institutionen sichergestellt wird, die möglichen ökologischen und sozialen Probleme bewertet werden, die während der tatsächlichen Umsetzung der Projekte auftreten können, und die Maßnahmen vorgeschlagen werden, und die lokale Bevölkerung einbezogen wird und wertvoll ist Ökosystemkomponenten, die voraussichtlich von den geplanten Aktivitäten betroffen sind, wurde darauf hingewiesen.

Es wurde erklärt, dass man hofft, dass die mit diesem Bewusstsein erstellte UVP-Verordnung mit einem schützenden Ansatz und allen ökologischen und sozialen Werten zur Entwicklung beitragen und ein Leitfaden für die weiter wachsende Türkei sein wird.

Folgende Punkte wurden in die neue Verordnung aufgenommen:

  • An den bestehenden Definitionen wurden Überarbeitungen vorgenommen, und neue Definitionen basierend auf der Anwendung wurden hinzugefügt.
  • Es wurden Vorkehrungen getroffen, um die Öffentlichkeit zu informieren, und die Anzahl der Kommunikationskanäle für die Beteiligung wurde mit dem in Kraft gesetzten Stakeholder Engagement Plan erhöht.
  • Es wurden Vorkehrungen für eine effektivere Umsetzung der administrativen Teile getroffen.
  • Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Aktivitäten/Projekte auf die Umwelt wurden Regelungen in den Listen Anhang-1 und Anhang-2 sowie in der UVP getroffen
  • Die Zahl der berichtspflichtigen Tätigkeiten wurde erhöht, einige Branchen wurden sogar unabhängig vom Schwellenwert in die Anhang-1-Liste aufgenommen.
  • Für eine umfassendere und detailliertere Untersuchung der Umweltauswirkungen der Aktivitäten/Projekte, die in der Anhang-2-Liste enthalten sind, Anhang-1
  • Wie bei den in der Liste aufgeführten Aktivitäten/Projekten ist es obligatorisch geworden, eine kumulative Folgenabschätzung durchzuführen, einen Umwelt- und Sozialaktionsplan zu erstellen und einen Nachhaltigkeits- und Umweltüberwachungsplan zu erstellen.
  • Null-Abfall-Plan, Treibhausgas-Reduktionsplan, Auswirkungen auf den Klimawandel, Umweltüberwachungsplan, Umwelt- und Sozialmanagementplan usw. es ist für viele Pläne obligatorisch geworden, in die UVP-Berichte unter dem „Nachhaltigkeitsplan“ aufgenommen zu werden.

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