Im Rahmen der Pensionskasse wird am Donnerstag, 2022. Juli, für Renten-, Invaliden-, Dienstinvaliden-, Witwen- oder Waisenrenten die Erhöhungsdifferenz Juli 28 ausbezahlt.
Die folgende Erklärung wurde vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit abgegeben:
„Am 5510. Juli 4 betrug die Differenz zwischen den Renten von 1 Personen, die eine Rente, Invaliditäts-, Dienstinvaliden-, Witwen- oder Waisenrente im Rahmen von Unterabschnitt 2.385.799/1-(c) (Pensionsfonds) des Gesetzes Nr. und PTT-Zweigstellen und wird am 2022. Juli 28 ausbezahlt.
Demnach;
A- Diejenigen, die ihre Renten jeden Monat erhalten; In Höhe von 1 Monat, einschließlich des Monats Juli,
B- Von denen, die ihre Renten vierteljährlich beziehen;
Monatsflächen in der Gruppe im Zeitraum Mai-Juni-Juli; In Höhe von 1 Monat, einschließlich des Monats Juli,
Monatliche Bereiche in der Gruppe im Zeitraum Juni-Juli-August; In Höhe von 2 Monaten, im Juli und August,
Monatsgebiete in der Gruppe im Juli-August-September; Für die Monate Juli, August und September wurde eine monatliche Differenz von 3 Monaten gebildet. Der Gesamtbetrag der Differenzzahlung beträgt 6.447.227.858,02 TL.
Im Rahmen der Klauseln 5510/4-(a) (SSK) und 1/4-(b) (BAĞKUR) des Gesetzes Nr. 1 werden die Gehälter der Einkommens- und Rentenbezieher ab dem Tag der Zahlung mit Zuschlag.“
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