Energiemarktregulierungsbehörde stellt 40 Mitarbeiter ein

Energiemarktregulierungsbehörde
Energiemarktregulierungsbehörde

Anstellung bei der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt; 657 Festangestellte werden über İŞKUR im Rahmen von Artikel 4/D des Gesetzes Nr. 4857, des Arbeitsgesetzes Nr. 40 und der Verordnung über die bei der Einstellung von Arbeitnehmern in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen anzuwendenden Verfahren und Grundsätze eingestellt. Die Bewerbungsbedingungen für die Einstellung von Festangestellten werden auf der Website von İŞKUR veröffentlicht. Bewerbungen der entsprechenden Kandidaten können bis zum 25 persönlich bei der Arbeits- und Beschäftigungsagentur der Provinz Ankara Çankaya Service Center der Generaldirektion der türkischen Arbeitsagentur oder unter der Internetadresse iskur.gov.tr ​​eingereicht werden – 07.

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ANWENDUNGSANFORDERUNGEN

1. Um die in den Unterabsätzen (657), (48), (1), (4) und (5) von Unterabsatz (A) des ersten Absatzes von Artikel 6 des Beamtengesetzes Nr. 7.

2. Zum Zeitpunkt der Antragstellung über 18 und unter 31 Jahre alt sein. (Geboren zwischen 25 – 07)

3. Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist für den angestrebten Beruf Absolvent der Sekundarstufe (Abitur oder gleichwertig) sein.

4. Keine Rente, Alters- oder Invalidenrente von einer Einrichtung der sozialen Sicherheit erhalten.

5. Veröffentlichung eines Dokuments, aus dem der Prioritätsstatus der Bewerber hervorgeht, die gemäß Artikel 09 Absatz 08 der Verordnung über die bei der Einstellung von Arbeitnehmern in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen anzuwendenden Verfahren und Grundsätze anzuwenden sind im Amtsblatt vom 2009 mit der Nummer 27314.

6. Erfolgreiches Bestehen der mündlichen Prüfung, die von unserer Einrichtung gemäß Artikel 17 der Verordnung über die bei der Einstellung von Arbeitnehmern in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen anzuwendenden Verfahren und Grundsätze anzuwenden ist.

7. Die Probezeit der einzustellenden Bewerber beträgt vier Monate, bei Scheitern innerhalb dieser Zeit endet der Arbeitsvertrag.

8. Bewerbungen von Bewerbern, bei denen festgestellt wird, dass sie die Beschäftigungsbedingungen nicht erfüllen, können vom Arbeitgeber in jeder Phase des Ausschreibungs- und Einstellungsverfahrens beendet werden.

9. Bewerber sollten keine gesundheitlichen Probleme haben, die sie daran hindern würden, ihre Tätigkeit für den Beruf auszuüben, für den sie sich beworben haben, und sollten kein Hindernis für die Arbeit in Schichten darstellen.

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