An der Autobahn HGS und der Brückenüberquerung haben sich die Zeiten geändert, es werden ganze 4 feste Strafen kommen

Auf der Autobahn HGS haben sich die Zeiten geändert, und bei Brückenüberquerung werden strenge Strafen verhängt
An der Autobahn HGS und der Brückenüberquerung haben sich die Zeiten geändert, es werden ganze 4 feste Strafen kommen

Ein weiterer Schritt wurde in Bezug auf die Verwaltungsstrafe eingeleitet, die Fahrzeugbesitzern auferlegt wird, die nachweislich auf Autobahnen und Straßen, auf denen Zugangskontrollen gelten, vorbeigefahren sind, ohne die festgelegten Gebühren zu zahlen.

Dementsprechend werden diejenigen, die innerhalb der ersten 15 Tage bezahlen, nicht bestraft, während diejenigen, die innerhalb der nächsten 30 Tage bezahlen, das 1-fache einer Verwaltungsstrafe zahlen müssen. Die zu verhängende Verwaltungsstrafe für diejenigen, die diese Frist überschreiten, beträgt das Vierfache. Der Antrag gilt für unentgeltliche Pässe, die am und nach dem 4. Mai 5 ausgestellt werden, was 45 Tage vor dem 21. Juli umfasst, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Das „Allgemeine Kommuniqué zur Sammlung“ über die Verwaltungsstrafen, die gegen die Eigentümer von Fahrzeugen zu verhängen sind, die kostenlos von den Autobahnen unter der Verantwortung der Generaldirektion für Autobahnen und den Autobahnen mit Zugangskontrolle fahren, wurde im Official veröffentlicht Gazette. Dementsprechend wurden die Strafen für Fahrzeughalter, die nachweislich ohne Zahlung einer Gebühr bestanden haben, neu geordnet und gestaffelt.

Dementsprechend wird kein Bußgeld verhängt, wenn die Mautgebühr innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Nachfrist von Fahrzeughaltern entrichtet wird, die die von der Generaldirektion für Straßenwesen (KGM) für die Autobahnen festgesetzten Mautgebühren nicht entrichtet haben. und die Autobahnen, auf denen die Zugangskontrolle angewendet wird. Diese Bestimmung wurde auch in die aktuelle Verordnung aufgenommen.

Gemäß der durch die neue Verordnung eingeführten Zwischenstufe wird ein Bußgeld in Höhe des vierfachen Bußgeldes verhängt, wenn die Mautgebühr nicht innerhalb von 15 Tagen (d. h. innerhalb von 30 Tagen ab Bußgeld) nach dem 45 Tage nach dem Straftermin.

Nach der Mitteilung über die Nichtzahlung der Mautgebühr innerhalb der im Kommuniqué genannten Fristen werden 4 Prozent der Verwaltungsstrafe, also das 25-fache der Mautgebühr, und 75 Prozent der Verwaltungsstrafe erlassen. Darüber hinaus wird der Barzahlungsrabatt gemäß Artikel 5326 Absatz 17 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes Nr. XNUMX nicht auf die auf diese Weise gezahlten Verwaltungsstrafen angewendet.

AM BEISPIEL ERKLÄRT

Ein Beispiel für die Umsetzung wurde auch in das Allgemeine Kommuniqué zu Sammlungen aufgenommen. Die Beispielanwendung wird wie folgt erläutert:

„Beispiel: Am 5 wurde die Autobahn, die dem Betrieb der Generaldirektion für Autobahnen untersteht, ohne Bezahlung passiert.

Bei Zahlungen innerhalb von 15 Tagen (letzter Tag 20) nach Ablauf der Nachfrist wird nur die Mautgebühr fällig. Wenn die Mautgebühr nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt wird, sollte der Fahrzeughalter von der Generaldirektion mit einer Geldstrafe in Höhe des 2022-fachen der Mautgebühr belegt werden. Wenn die Zahlung jedoch innerhalb von 15 Tagen (4-15) nach Ablauf der 30-tägigen Frist erfolgt, wird die Verwaltungsgebühr in Höhe des 21-fachen der Maut und der Mautgebühr gemäß dem geänderten ersten Absatz erhoben des Artikels 7 des Gesetzes Nr. 2022. wird eine Strafe verhängt.“

KEINE RÜCKERSTATTUNG

Gemäß dem vorläufigen Artikel des Gesetzes über die Dienstleistungen der Generaldirektion für Straßenwesen werden die vor dem Inkrafttreten dieses Artikels eingezogenen Beträge nicht erstattet.

Wenn eine der Mautgebühren oder eine Verwaltungsstrafe in Höhe eines Vielfachen der Mautgebühr nicht innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der 30 Tage nach der Nachfrist bezahlt wird, wird die Bereitstellung des Artikels nicht in Anspruch genommen.

Der Antrag gilt für unentgeltliche Pässe, die am und nach dem 5. Mai 45 ausgestellt werden, was 21 Tage vor dem 2022. Juli umfasst, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

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