14 Artikel des Vorschlags zu Social Media und Internetjournalismus akzeptiert

Der Artikel des Vorschlags zu Social Media und Internetjournalismus wurde angenommen
14 Artikel des Vorschlags zu Social Media und Internetjournalismus akzeptiert

14 weitere Artikel des Gesetzes zur Änderung des Pressegesetzes und einiger Gesetze, die die Regelungen zu Social Media und Internetjournalismus beinhalten, wurden vom parlamentarischen Justizausschuss angenommen. Gemäß den angenommenen Artikeln des Vorschlags sind Internet-Nachrichtenseiten ebenfalls in der Definition von Zeitschriften enthalten.

Die Definition der Internet-Nachrichtenseite, des Direktors für Kommunikation, des Direktorats für Kommunikation, der Presseausweiskommission, des Medienmitglieds und des Informationsbeauftragten ist ebenfalls in der Verordnung enthalten.

Auf Internet-Nachrichtenseiten werden die Adresse des Arbeitsplatzes, der Firmenname, die E-Mail-Adresse, das Kommunikationstelefon und die Adresse für elektronische Benachrichtigungen, der Name und die Adresse des Hosting-Providers unter der Überschrift „Kontakt“ so gespeichert, dass die Benutzer direkt von dort aus darauf zugreifen können Homepage auf eigenen Internetmedien.

Das Datum, an dem ein Inhalt zum ersten Mal auf Internet-Nachrichtenseiten präsentiert wird, und die nächsten Aktualisierungsdaten werden auf dem Inhalt so angegeben, dass es sich nicht bei jedem Zugriff ändert.

Um die schnelle und effektive Benachrichtigung über Pressemitteilungen und Entscheidungen über Sendeverbote von Justizbehörden zu gewährleisten; Die abzugebende Erklärung zur Anmeldung für die Herausgabe von Zeitschriften wird nun bei der Presse-Werbeagentur statt bei der Generalstaatsanwaltschaft abgegeben.

Die elektronische Meldeadresse wird auch in der zur Anmeldung abgegebenen Erklärung ausgewiesen.

Presseanzeige Institution kann die Aussetzung der Veröffentlichung beantragen.

Das Sendeverbot gilt nicht für Nachrichtenseiten im Internet. Kommt die Internet-Nachrichtenseite der Bestimmung nicht nach, wird die Presseagentur die Internet-Nachrichtenseite auffordern, die Mängel oder die unwahren Angaben innerhalb von 2 Wochen zu berichtigen. Wird dem Antrag nicht entsprochen, beantragt die Presseanzeigeinstitution beim erstinstanzlichen Strafgericht die Feststellung, dass die Qualifizierung als Internet-Nachrichtenseite nicht erreicht wurde. Das Gericht entscheidet spätestens innerhalb von 2 Wochen.

Wird dem Antrag stattgegeben, werden die amtlichen Bekanntmachungen und Anzeigen, die für Internet-Nachrichtenseiten bereitgestellt werden können, und die Rechte der Mitarbeiter in Bezug auf den Presseausweis entfernt. Der Entzug der für die Internet-Nachrichtenseite gewährten Rechte steht der Durchsetzung der in Übereinstimmung mit diesem Gesetz oder den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen nicht entgegen.

Liefer- und Aufbewahrungspflicht

Die auf der Internet-Nachrichtenseite veröffentlichten Inhalte werden 2 Jahre lang korrekt und vollständig aufbewahrt, um sie bei Bedarf der anfragenden Generalstaatsanwaltschaft zuzustellen.

Im Falle einer schriftlichen Mitteilung an die Internet-Nachrichtenseite, dass die Veröffentlichung Gegenstand von Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung durch die Justizbehörden ist, ist es obligatorisch, die Aufzeichnung der Veröffentlichung, die Gegenstand von Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung ist, bis zur Benachrichtigung über den Abschluss aufzubewahren diese Verfahren.

Der verantwortliche Manager ist verpflichtet, das Korrektur- und Antwortschreiben des Geschädigten auf den Internet-Nachrichtenseiten ohne Korrektur oder Ergänzung spätestens einen Tag nach Erhalt des Artikels auf den Seiten und Spalten von zu veröffentlichen die betreffende Veröffentlichung in denselben Schriftarten und auf dieselbe Weise durch Angabe eines URL-Links. Für den Fall, dass die Entscheidung über die Sperrung des Zugangs und/oder die Entfernung des Inhalts der Sendung umgesetzt wird oder der Inhalt automatisch von der Internet-Nachrichtenseite entfernt wird, wird der Korrektur- und Antworttext auf der Internet-Nachrichtenseite der betreffenden Sendung veröffentlicht erfolgt für einen Zeitraum von 24 Woche, wovon die ersten 1 Stunden auf der Homepage stehen.

Strafsachen, die sich auf andere Straftaten beziehen, die durch Druckwerke oder Internet-Nachrichtenseiten begangen wurden oder in diesem Gesetz vorgesehen sind, müssen innerhalb von 4 Monaten für Tageszeitungen und Internet-Nachrichtenseiten und innerhalb von 6 Monaten für andere Druckwerke als Begründungsbedingung eröffnet werden. Diese Fristen beginnen mit dem Datum der Ablieferung der Druckwerke bei der Generalstaatsanwaltschaft, bei Nachrichtenseiten im Internet mit dem Datum der Anzeige der Straftat.

Presseausweisantrag, Art und Typen bestimmt

Mit dem Antrag wurde auch der Presseausweisantrag, seine Art und Art festgelegt. Dementsprechend wird der Presseausweisantrag bei der Direktion für Kommunikation gestellt. Der Presseausweis wird als amtliches Ausweisdokument akzeptiert.

Die Presseausweistypen wurden wie folgt ermittelt:

  • Missionsbezogener Presseausweis: Presseausweis für türkische Bürgermedienmitglieder und Informationsbeauftragte, die für eine Medienorganisation arbeiten,
  • Zeitlicher Presseausweis: Presseausweis für ausländische Medienvertreter, deren Aufgabengebiet die Türkei umfasst,
  • Temporärer Presseausweis: Der Presseausweis, der ausländischen Medienvertretern ausgestellt wird, die vorübergehend für Nachrichten in die Türkei kommen, obwohl ihr Aufgabengebiet die Türkei nicht abdeckt,
  • Kostenloser Presseausweis: Presseausweis für Medienschaffende, die nicht vorübergehend oder freiberuflich im Ausland tätig sind,
  • Permanenter Presseausweis: Dies bedeutet einen lebenslangen Presseausweis, der Medienmitgliedern und Informationsbeauftragten mit mindestens 18 Jahren Berufstätigkeit ausgestellt wird.

Wer bekommt einen Presseausweis?

Der Presseausweis wird türkischen Staatsbürgern von in der Türkei tätigen Medienorganisationen, Eigentümern von Zeitschriften oder Vertretern juristischer Personen und Vorstandsvorsitzenden von Radio und Fernsehen, ausländischen Medienmitgliedern, die im Namen von Medienorganisationen handeln und deren Mandat die Türkei umfasst, ausgestellt. und deren Aufgabengebiet die Türkei abdeckt, obwohl es die Türkei nicht abdeckt, ausländische Medienmitglieder, die vorübergehend zu Nachrichtenzwecken in die Türkei kommen, Eigentümer türkischer Staatsbürger und Mitarbeiter von Medienorganisationen, die im Ausland senden, Medienmitglieder türkischer Staatsbürger, die im Ausland freiberuflichen Journalismus betreiben, öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die im Bereich der Medien tätig sind, und öffentliche Einrichtungen. Sie kann an öffentliches Personal vergeben werden, das in den Informationsdiensten von Gewerkschaften und Verbänden und Stiftungen tätig ist, die nachweislich im öffentlichen Interesse tätig sind, sofern sie im Bereich der Medien.

Um einen Presseausweis zu beantragen, müssen Bewerber das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens eine High School oder eine gleichwertige Bildungseinrichtung abgeschlossen haben und nicht eingeschränkt oder von öffentlichen Diensten ausgeschlossen sein.

Darüber hinaus, selbst wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches festgelegten Fristen abgelaufen sind, damit diejenigen, die einen Presseausweis beantragen, einen Antrag stellen können; Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder mehr wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat oder wegen Erpressung, Diebstahl, Fälschung, Betrug, Untreue, Meineid, Meineid, Verleumdung, Erfindung, Obszönität, Prostitution, betrügerischer Konkurs, Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Schmuggel, Angebotsabsprache , Leistungsmanipulation, Geldwäsche aus Straftaten, Straftaten gegen die sexuelle Immunität, Straftaten gegen den öffentlichen Frieden, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Straftaten gegen die Landesverteidigung, Straftaten gegen Staatsgeheimnisse, Spionage dürfen nicht wegen Verbrechen oder terroristischer Straftaten verurteilt wurden.

Diejenigen, die eine Karte beantragen, müssen außerdem einen Vertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Angestellten und Angestellten im Medienberuf abschließen, um für einen Zeitraum von höchstens 1 Monat ab dem ununterbrochen zu arbeiten Datum der Entlassung, außer bei höherer Gewalt, und keine anderen kommerziellen Aktivitäten als Medienaktivitäten auszuüben. Diese Bestimmung gilt nicht für Zeitschriften oder Vertreter juristischer Personen, die einen Presseausweis beantragen, Vorstandsvorsitzende von Hörfunk und Fernsehen, Mitarbeiter, die einen Presseausweis in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen erhalten können, und Medienvertreter türkischer Staatsbürger, die in ausländischen Pressestellen arbeiten. Rundfunkanstalten, die einen Presseausweis beantragen.

Diejenigen, die einen dauerhaften und kostenlosen Presseausweis beantragen, und diejenigen, die einen mit ihrer Pflicht verbundenen Presseausweis über TRT beantragen, sind nicht verpflichtet, einen Vertrag gemäß den Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes abzuschließen und nicht länger als 1 Monat ohne Unterbrechung zu arbeiten ab dem Datum der Kündigung, außer bei höherer Gewalt.

Wenn sie bescheinigen, dass sie von der Medienorganisation beauftragt sind, über eine Arbeitserlaubnis gemäß dem internationalen Arbeitsrecht verfügen und ein Einführungsschreiben vorlegen, das sie von der Botschaft, Botschaft oder dem Konsulat in der Türkei des Landes erhalten haben, in dem sich der Hauptsitz der befindet Organisation, der sie angehören, an ausländische Medienvertreter, die einen Presseausweis beantragen, kann ein Ausweis ausgestellt werden.

Presseausweiskommission

Die Presseausweiskommission wird aus 9 Mitgliedern bestehen. Neben 2 Mitgliedern, die das Präsidium vertreten, ein vom Präsidium zu bestimmendes Mitglied mit der höchsten Anzahl an Presseausweisinhabern unter den als Gewerkschaft tätigen Gewerkschaften und ein vom Präsidium zu bestimmendes Mitglied aus dem Kreis der Dekane der Kommunikation Fakultät oder Journalisten mit Presseausweis findet in der Kommission statt.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Jahre. Mitglieder, deren Amtszeit abgelaufen ist, können wiedergewählt werden.

Kommission; entscheidet über die Führung eines Presseausweises anhand der Qualifikationen, beruflichen Studien, Arbeiten und Auszeichnungen des Bewerbers.

Wenn sich herausstellt, dass der Inhaber des Presseausweises nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen verfügt oder diese Qualifikationen nachträglich verloren hat, wird der Presseausweis von der Direktion für Kommunikation storniert.

Verstößt der Presseausweisinhaber gegen die pressemoralischen Grundsätze, kann die Presseausweiskommission unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes abgemahnt oder die Sperrung des Presseausweises beschlossen werden.

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