Verfahren und Grundsätze für landwirtschaftliche Förderungen wurden festgelegt

Verfahren und Grundsätze für landwirtschaftliche Förderungen wurden festgelegt

Verfahren und Grundsätze für landwirtschaftliche Förderungen wurden festgelegt

Die Verfahren und Grundsätze für die Unterstützung von Einzelpersonen und Organisationen, die landwirtschaftliche Unternehmen beraten, wurden festgelegt.

Das vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete „Communiqué on Support Payment for Agricultural Beratungs- und Beratungsleistungen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem Kommuniqué sollen Einzelpersonen und Organisationen, die landwirtschaftliche Betriebe beraten, unterstützt werden, um sicherzustellen, dass das landwirtschaftliche Beratungs- und Beratungssystem pluralistisch, effektiv und effizient aufgebaut ist.

Dementsprechend müssen Betriebe, die im Rahmen der Förderung landwirtschaftliche Beratungsleistungen erhalten, entsprechend ihrer Fachrichtungen in einem der Registrierungssysteme Landwirt, Tier, Gewächshaus, Aquakultur, Imkerei oder im Informationssystem Ökologischer Landbau registriert sein.

Organisationen, die landwirtschaftliche Beratungsdienste anbieten, organisieren mindestens einmal bei jeder Aktivität Vorführungen, Feldtage, Bauerntreffen und Inspektionsreisen für Bauern. Alle Mitglieder der Organisation, die landwirtschaftliche Beratungsdienste anbietet, können von diesen Aktivitäten profitieren.

Die Provinz- und Bezirksdirektionen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft werden in der Lage sein, unabhängige landwirtschaftliche Berater und in Organisationen beschäftigte landwirtschaftliche Berater in der Praxis des Ministeriums zu schulen. Freiberufliche landwirtschaftliche Berater und in Organisationen beschäftigte landwirtschaftliche Berater werden die Landwirte über die Praktiken des Ministeriums informieren.

Freiberufliche landwirtschaftliche Berater, die landwirtschaftliche Beratungsdienste erbringen, und Berater, die in Organisationen beschäftigt sind, informieren Landwirte über den vom Ministerium verwalteten Digitalen Agrarmarkt (DİTAP) für die digitale Vermarktung von Produkten, die von landwirtschaftlichen Unternehmen hergestellt werden. Diese Berater bieten dem Landwirt die notwendige Unterstützung, um sein Produkt über DİTAP zu verkaufen.

AUSGABEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN BERATUNGSDIENSTLEISTUNG

Die Ausgaben des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes setzen sich aus Personal-, Büro-, Material- und sonstigen Ausgabenposten zusammen. Alle an die Landwirtschaftskammer und Erzeugerorganisationen gezahlten "Agricultural Extension and Consultancy Support" (TYDD) werden nur als landwirtschaftliche Beraterhonorare, gebührenbezogene Steuern und Versicherungskosten verwendet. Sonstige Kosten der landwirtschaftlichen Beratungstätigkeit werden aus den Mitteln der Anstalt bestritten.

Zur Beaufsichtigung der Personen und Organisationen, die landwirtschaftliche Beratungsleistungen erbringen, wird eine dreiköpfige Kontrollkommission unter dem Vorsitz des Leiters der Koordinierungs- und Agrardatenstelle im Land und des Bezirksleiters im Bezirk gebildet.

Personen und Organisationen, die von TYDD profitieren möchten, können sich innerhalb von 10 Tagen bei der Bezirksdirektion, in der sich das Büro des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes befindet, und bei der Provinzdirektion, wo es keine Bezirksdirektion gibt, mit den angeforderten Unterlagen bewerben.

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