Es wurden Vorkehrungen getroffen, um im Ramadan billiges Fleisch anzubieten

Es wurden Vorkehrungen getroffen, um im Ramadan billiges Fleisch bereitzustellen
Es wurden Vorkehrungen getroffen, um im Ramadan billiges Fleisch anzubieten

Um den Verbrauchern billiges Fleisch zur Verfügung zu stellen, Züchter und Verbraucher zu schützen und Preisschwankungen auf dem Markt zu verhindern, wird die Fleisch- und Molkereianstalt des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft (ESK) eine Unterstützungszahlung von 2 Lire pro Rind leisten während des Monats Ramadan geschlachtet, verkauft oder hergestellt werden.

Der Präsidialbeschluss zur Regulierung des Fleischmarktes wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 2. April in Kraft.

Der Beschluss wurde vorbereitet, um zur Nachhaltigkeit der Viehwirtschaft beizutragen, Züchter und Verbraucher zu schützen, Preisschwankungen auf dem Markt zu verhindern und den Rotfleischmarkt für den Monat Ramadan im Rahmen des Gemeinwohls zu regulieren.

Um zu verhindern, dass sich das Preisgleichgewicht für rotes Fleisch zum Nachteil des Erzeugers und des Verbrauchers verschlechtert, werden den Züchtern 2 Lira für jedes von der IHC im Monat Ramadan geschlachtete und verkaufte Rind gezahlt, der den 1 Zeitraum April-2. Mai. Zahlungen erfolgen im Gegenzug für die vom IHC zu erstellende Zusammenfassung.

Die Schlachtung und der Verkauf der Rinder erfolgen und erfolgen im Rahmen der von der IHC festzulegenden Kriterien.

Das nass unterzeichnete und genehmigte icmal, das die geschlachteten Tiere und die Züchterinformationen enthält, wird vom IHC erstellt und an die Generaldirektion für Viehzucht (HAYGEM) des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft gesendet. Die ESK haftet für die Richtigkeit der in der erstellten Zusammenfassung enthaltenen Informationen.

HAYGEM wird die Zusammenfassung der IHC hinsichtlich der Anzahl der geschlachteten Tiere und der Höhe der Unterstützung prüfen und im Rahmen der Budgetmöglichkeiten über die Ziraat Bank auf das Konto der Züchter überweisen.

Die erforderlichen Mittel für die im Rahmen des Beschlusses zu leistenden Zahlungen werden aus dem Agrarförderungshaushalt des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2022 bereitgestellt.

BILLIGE FLEISCHGELEGENHEIT IM RAMADAN

Die diesbezüglichen Unterstützungszahlungen an die Erzeuger werden geleistet, nachdem das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft die erforderlichen Ressourcen an die Bank überwiesen hat, indem die icmals in elektronischer Umgebung an die Ziraat Bank gesendet werden.

0,2 Prozent des gezahlten Betrags werden separat als Provision an die Ziraat Bank gezahlt.

Da es sich bei den im Rahmen der Entscheidung geleisteten Unterhaltszahlungen um öffentliche Mittel handelt, können sie vor ihrer Überweisung auf das Konto des Abschlagszahlungsinhabers nicht Gegenstand von Zwangsvollstreckungs-, Zwangsvollstreckungs- und Abtretungsvorgängen sein.

Für die Ausführung der Bestimmungen des Beschlusses ist das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zuständig.

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