ANFA wird 96 Arbeitsplätze im Ulus Business Han und im Anafartalar Bazaar mieten

ANFA Ulus Is Hani und Anafartalar Carsisi vermieten viele Arbeitsplätze
ANFA wird 96 Arbeitsplätze im Ulus Business Han und im Anafartalar Bazaar mieten

Die Generaldirektion ANFA schreibt 96 Mietarbeitsplätze aus, die der Stadtverwaltung von Ankara gehören. Die Immobilien in Ulus İş Hanı und Anafartalar Bazaar werden am 28. April ausgeschrieben, um mit einem offenen Bieterverfahren vermietet zu werden.

Die Stadtverwaltung von Ankara vermietet weiterhin die ihr gehörenden Immobilien gemäß dem Grundsatz der Transparenz und unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens.

Die ANFA-Generaldirektion führt eine Ausschreibung für die Anmietung von 96 Immobilien in Ulus İş Han und Anafartalar Bazaar durch, die sich im Besitz von ABB befinden. Youtube Die Ausschreibung, die live auf dem Kanal und den Social-Media-Konten übertragen wird, findet am 28. April 2022 um 14.00 Uhr in der Ausschreibungshalle der ANFA-Generaldirektion statt.

96 ARBEITSPLÄTZE IM ZENTRUM DER STADT WERDEN IM OFFENEN VERFAHREN VERMIETET

Städtische Immobilien werden einzeln vermietet, im Einklang mit dem Managementansatz des Bürgermeisters der Stadtverwaltung von Ankara, Mansur Yavaş, der darauf abzielt, Sparmaßnahmen zu ergreifen und Einkommen schaffende Ressourcen effizient und effektiv zu nutzen.

96 Arbeitsplätze in Ulus İş Hanı und Anafartalar Bazaar werden mit einem offenen Ausschreibungsverfahren realisiert, das von der ANFA-Generaldirektion durchgeführt wird. Die Bieter, die an der Ausschreibung teilnehmen, die in der Ausschreibungshalle der Generaldirektion ANFA unter der Adresse Martyr Ömer Halisdemir Boulevard 142/6 Aydınlıkevler Altındağ stattfinden wird, können detaillierte Informationen über ihre Arbeitsplätze unter der Adresse „https://www. anfa.com.tr/ihaleler/detay/526/“ unter der Telefonnummer „(0312) 596 90 00/ 1915“.

AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN

Gemäß dem Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe sind die Bedingungen, die für diejenigen, die an der Ausschreibung teilnehmen, anzustreben sind, wie folgt:

Für echte Personen;

  • Kopie des Personalausweises und der TR-Identitätsnummer,
  • Wohnsitzbescheinigung und Meldeadresse,
  • Notariell beglaubigte Unterschriftserklärung,
  • Strafregister,
  • Bei Teilnahme durch Bevollmächtigten notariell beglaubigte Vollmacht und Unterschriftserklärung des Bevollmächtigten.

Für juristische Personen;

  • "Handelsregisterblatt", das den letzten Stand unter Angabe der Gesellschafter, Gesellschafter oder Gründer der juristischen Person und der Beamten in der Geschäftsführung der juristischen Person angibt,
  • Notariell beglaubigtes Unterschriftsrundschreiben, aus dem hervorgeht, dass die an der Ausschreibung beteiligten oder für die juristische Person ein Gebot abgebenden Personen voll vertretungsberechtigt sind (bei Vereinen und Stiftungen eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Seite des Beschlussbuches und notariell beglaubigte Unterschriftserklärung der bevollmächtigten Person),
  • Von Stiftungen; Das Original oder die notariell beglaubigte Kopie der Entscheidung der zugelassenen Stelle zur Teilnahme an der Ausschreibung und das notariell beglaubigte Unterschriftsrund der zur Teilnahme an der Ausschreibung berechtigten Person,
  • Von Verbänden; Beglaubigte Kopie der entsprechenden Seite des Beschlussbuches, aus der hervorgeht, wer zur Teilnahme an der Ausschreibung berechtigt ist, und notariell beglaubigte Unterschriftserklärung der berechtigten Person, notariell beglaubigte Kopie der Satzung des Vereins,
  • Bei Teilnahme durch Bevollmächtigte notariell beglaubigte Vollmacht und Unterschriftserklärung des Bevollmächtigten,

Im Falle eines Joint Ventures;

  • Notariell beglaubigte Joint Venture-Erklärung und Dokumente, die von jeder der natürlichen oder juristischen Personen, die das Joint Venture bilden, vorzulegen sind,
  • Vor dem Zeitpunkt der Ausschreibung müssen die Bieter die oben genannten Unterlagen vollständig bei der Ausschreibungskommission einreichen,
  • Bieter können ihren Angeboten anstelle der Originale „Originale wurden von der Verwaltung eingesehen“ oder kommentierte Kopien der angeforderten Dokumente vor dem Angebotstermin hinzufügen,
  • Auch per E-Government eingegangene Dokumente sind gültig.

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