Die E-Ehe-Anwendung der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten des Innenministeriums ermöglicht es frisch verheirateten Paaren, ihre Eheschließungen elektronisch in die Familienregister einzutragen. Der e-Heiratsantrag machte es frisch verheirateten Paaren einfacher, ihre neue Identität, ihren neuen Führerschein und ihren Reisepass nach der Eheschließung zu ändern, und reduzierte gleichzeitig die Bürokratie.
Hochzeit von 1 Paaren in 152 Jahr bei e-Marriage registriert
Mit der Integration zwischen dem von der Generaldirektion für Informationstechnologien des Innenministeriums entwickelten e-Gemeindesystem und MERNİS, der e-Heiratsanwendung, die die Registrierung von Heiratsmeldeformularen und Heiratsinformationen ermöglicht, die von den kommunalen Heiratsbeamten erstellt wurden Familienregister im elektronischen Umfeld, wurde am 25. März 2021 in die Praxis umgesetzt.
Durch die e-Ehe-Anwendung, die von 779 Gemeinden im ganzen Land verwendet wird, wurden 609.955 von ungefähr 152.885 Ehen elektronisch registriert.
Mit der Anmeldung innerhalb von 3 Werktagen nach der Eheschließung wurde eine Zeit- und Arbeitsersparnis erzielt und es wurde auch verhindert, die Heiratsanzeigen in Papierform an die Standesämter zu übermitteln. Zudem wurde durch die Verlagerung der Anmeldeprozesse ins elektronische Umfeld Bürokratie abgebaut und somit Zeit und Papierkram eingespart.
Transaktionen nach der Ehe wurden beschleunigt
Die Bürger können ihre neuen Personalausweise, Führerscheine und Reisepässe, falls vorhanden, nach dem Registrierungsprozess problemlos ändern, was nach der Eheschließung schnell erledigt ist.
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