Gemeinden mit mehr als 100 Einwohnern werden Frauenpensionen in Betrieb nehmen

Gemeinden mit über tausend Einwohnern, um Gästehäuser für Frauen in Betrieb zu nehmen
Gemeinden mit mehr als 100 Einwohnern werden Frauenpensionen in Betrieb nehmen

Das Innenministerium hat 100 Gemeinden mit über 215 Einwohnern einen Brief bezüglich des Baus von Frauenpensionen geschickt. Im Aktivitätsplan 2 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der den Gouverneuren am 2022. April vom Ministerium übermittelt wurde, wurde es aufgefordert, Arbeiten gemäß der Bestimmung im 5393. Artikel des Gemeindegesetzes Nr. durchzuführen.

In diesem Rahmen sind bundesweit 100 Gemeinden mit über 215 Einwohnern verpflichtet, Frauenpensionen einzurichten.

In dem Schreiben, das das Ministerium gemäß dem Rundschreiben an 215 Kommunen verschickt hat, sollten Kommunen, die zur Eröffnung von Frauengästehäusern verpflichtet sind und sich noch nicht mit diesem Thema befasst haben, bis Ende dieses Jahres Frauengästehäuser eröffnen.

Die Gouverneure werden den Prozess verfolgen

In dem Rundschreiben wurde die Wirkung von Frauenhäusern bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hervorgehoben und die Gouverneure angewiesen, die Arbeit der Kommunen zur Eröffnung von Frauenhäusern zu verfolgen, für die notwendige Koordinierung zu sorgen und über die Fortschrittsberichte zu den Aktivitäten in diesem Bereich zu berichten an unser Ministerium in zweimonatlichen Perioden.

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