Laufzeit des zinsgünstigen Kreditantrags für die landwirtschaftliche Produktion verlängert

Laufzeit des zinsgünstigen Kreditantrags für die landwirtschaftliche Produktion verlängert
Laufzeit des zinsgünstigen Kreditantrags für die landwirtschaftliche Produktion verlängert

Der Präsidialbeschluss über die Änderung des Beschlusses über die Gewährung von zinsgünstigen Investitions- und Betriebskrediten für die landwirtschaftliche Produktion durch die Ziraat Bank und die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach endete die Laufzeit des zinsgünstigen Darlehensantrags für die landwirtschaftliche Produktion zwar am 31, diese Frist wurde jedoch mit Beschluss bis zum 2022 verlängert.

So können landwirtschaftliche Kredite von der Ziraat Bank und den landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden, indem die aktuellen Zinssätze, die von der Bank für landwirtschaftliche Kredite angewendet werden, auf die von den Kreditsubjekten festgelegten Zinssätze gesenkt werden und die Kreditobergrenzen nicht überschritten werden.

Andererseits wurde der Entscheidung ein neuer Artikel über die Bewässerungsgewerkschaften hinzugefügt, die das genannte Darlehen verwenden werden.

KREDITUNTERSTÜTZUNG VON BEWÄSSERUNGSVERBÄNDEN FÜR SOLARINVESTITIONEN

Dementsprechend können Bewässerungsverbände, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Bewässerungsverbände Nr. 6172 tätig sind, Agrarkredite ausschließlich für Investitionen in Solarenergiesysteme gewähren, die sie tätigen, um den Strombedarf ihrer Einrichtungen zu decken Wasser aus lizenzierten Brunnen und anderen Quellen entnehmen und dieses Wasser an ihre Mitglieder verteilen.

Zur Erzeugung und/oder Bereitstellung der elektrischen Energie, die für die genannten Bewässerungsverbände erforderlich ist, um Wasser aus lizenzierten Brunnen zu entnehmen und dieses Wasser an ihre Mitglieder zu verteilen, um die erforderliche elektrische Energie für das von der natürlichen oder juristischen Person verwendete/zu verwendende Bewässerungssystem zu erzeugen Unter dem Titel „Investitionen in moderne Druckbewässerungssysteme“ werden landwirtschaftliche Erzeuger, die ein modernes Druckbewässerungssystem nutzen/benutzen werden, und Investitionsdarlehen für Solarenergieinvestitionen, die sie tätigen werden/werden, bewertet.

So erhalten Bewässerungsverbände und landwirtschaftliche Erzeuger die Möglichkeit, Darlehen mit einer Obergrenze von 7,5 Millionen TL mit einem Zinsabschlag von bis zu hundert Prozent für Investitionen in Solarenergie zu nutzen.

Ausgereichte Agrardarlehen können ab dem Fälligkeitsdatum/Rechnungszeitraum/Ratendatum aufgeschoben oder in Raten gezahlt werden, wenn festgestellt wird, dass die dem Darlehen zugrunde liegenden Produkte/Vermögenswerte von Naturkatastrophen betroffen sind, die bis zum 31. Dezember 2023 eintreten können.

PRODUKTIONSPROBLEME UND KREDITLIMITS

Die Darlehensobergrenze in der Milchvieh- und kombinierten Viehzucht wurde auf 40 Millionen Lira, in der Zuchtfärsen- und Viehzucht auf 20 Millionen Lira, in der Schafzucht auf 25 Millionen Lira, in der Bienenzucht auf 5 Millionen Lira, in der Geflügelindustrie auf 7,5 Millionen Lira erhöht , und im Aquakultursektor auf 15 Millionen Lira.

Die Obergrenze des zinslosen Darlehens in der traditionellen Tierproduktion und der traditionellen Pflanzenproduktion wurde auf 5 Millionen Lira erhöht.

Der Beschluss enthielt auch Informationen zu den aktualisierten Kreditobergrenzen für Produktionsthemen wie kontrollierter Gewächshausanbau, Futterpflanzenbau, Obst- und Weinbau, Landmaschinen, Lohnproduktion und private Forstwirtschaft.

Der Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft und ist für die zu verlängernden Darlehen ab dem Tag der Veröffentlichung anzuwenden.

Produzenten, denen vor der Veröffentlichung des Beschlusses Investitionsdarlehen zugeteilt wurden, die ihre Darlehen aber ganz oder teilweise nicht nutzen konnten, profitieren bis Ende 2022 von den Abzinsungssätzen und Obergrenzen im Rahmen dieses Beschlusses für den nicht nutzbaren Anteil .

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