Einsendeschluss für Mieter mit Mieteinnahmen ist der 31. März!

Einsendeschluss für Mieter mit Mieteinnahmen ist der 31. März!
Einsendeschluss für Mieter mit Mieteinnahmen ist der 31. März!

Der unabhängige Wirtschaftsprüfer und Finanzberater Emre Özerçen sagte, dass Mietersteuerzahler ihre Erklärungen vom 01. März bis zum Abend des 31. März für die meldepflichtigen Einkünfte aus Immobilienkapital für den Abrechnungszeitraum vom 2021. bis 1. Januar einreichen sollten Dezember 31.

Özerçen teilte mit, dass beim Erwerb von Einkünften aus Immobilienkapital das „Inkassoprinzip“ angewendet werde, und erklärte, dass Mieteinnahmen nach diesem Prinzip in bar oder in Form von Sachleistungen eingezogen werden müssten, um steuerpflichtig zu sein.

In Anbetracht dessen, dass es Fälle gibt, in denen das Erhebungsprinzip nicht angewendet wird, sagte Özerçen: „Wenn die Mieten für die nächsten Jahre im Voraus eingezogen werden, gelten diese Einkünfte als Einkünfte des betreffenden Jahres, nicht des Einziehungsdatums. Einzelpersonen müssen keine Erklärung für ihre Mieteinnahmen für 2021 einreichen, bis zu 7.000 TL in Wohnungen und bis zu 53 TL Bruttomieteinnahmen in Arbeitsstätten. Sind mehrere Personen Anteilseigner einer Wohnung, wird die Ausnahme für jeden Partner gesondert angewendet. Wenn das Eigentum und die Rechte Eigentum von Anteilen sind, muss jeder Partner nur die Mieteinnahmen entsprechend seinem Anteil an den erzielten Mieteinnahmen in zwei gleichen Raten im März und Juli 2021 erklären; Die erste Rate ist bis zum 2022, die zweite Rate bis zum 31 zu zahlen.

ELEKTRONISCHE ERKLÄRUNGSMÖGLICHKEIT

Der unabhängige Wirtschaftsprüfer und Finanzberater Emre Özerçen gab folgende Informationen: „Steuerzahler, deren meldepflichtiges Einkommen nur aus Immobilienkapitaleinkünften besteht, können ihre jährlichen Einkommensteuererklärungen direkt in elektronischer Umgebung senden, indem sie den Benutzercode, das Passwort und das Passwort verwenden, von denen sie erhalten werden das Finanzamt, wenn sie dies wünschen, sowie durch Übermittlung einer elektronischen Erklärung, die sie auch elektronisch durch einen autorisierten Fachmann übermitteln können. Bei der Besteuerung von Mieteinnahmen wird der Nettobetrag der erzielten Einkünfte nach zwei Methoden ermittelt, nämlich der Realkostenmethode und der Pauschalkostenmethode. Bei allen unbeweglichen Sachen wird zwischen Sach- und Pauschalkostenverfahren gewählt. Für einige von ihnen kann das Gesamtkostenverfahren, für andere das Pauschalkostenverfahren nicht gewählt werden. Steuerzahler, die sich für das Pauschalkostenverfahren entscheiden, können erst nach Ablauf von zwei Jahren zum Istkostenverfahren zurückkehren. Steuerpflichtige, die sich für die Aufwandspauschalenmethode entscheiden, können 15 % ihrer Einnahmen als Aufwandspauschale von den tatsächlichen Aufwendungen abziehen. Wer die Rechte vermietet, kann das Pauschalkostenverfahren nicht anwenden.

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