IPARD III Programm Genehmigt von der Europäischen Kommission

IPARD III Programm Genehmigt von der Europäischen Kommission
IPARD III Programm Genehmigt von der Europäischen Kommission

Das zwischen 2021 und 2027 durchzuführende Programm IPARD III wurde mit der Entscheidung der Europäischen Kommission angenommen. Das IPARD III-Programm, das von der Generaldirektion für Agrarreform des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft als Verwaltungsbehörde vorbereitet wurde, bleibt für die nächsten 7 (+3) Jahre in Kraft.

555 MILLIONEN EURO FÖRDERMITTEL WERDEN ZUGEWIESEN

Mit Hinzurechnung des nationalen Beitrags beläuft sich die als Gegenleistung für das von der Europäischen Kommission mit 430 Millionen Euro bewilligte Projekt an die Begünstigten zu verteilende Zuschusssumme auf rund 555 Millionen Euro . Es wird erwartet, dass die Gesamtsumme der Investitionen, die in die Wirtschaft eingebracht werden sollen, 1 Milliarde Euro übersteigen wird. Das Programm wird in 42 Provinzen unseres Landes durchgeführt.

Im Rahmen des IPARD III-Programms;

M1- Investitionen in Sachanlagen landwirtschaftlicher Unternehmen: Gefördert werden Milchprodukte, rotes Fleisch, Geflügelfleisch und Eiergeflügel.

M3- Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereiprodukten: Untersektoren wie Milchverarbeitung, Molke, Milchsammelstellen, Flüssigeier, Fleischverarbeitung, Schlachthöfe, Mähdrescher, Obst- und Gemüselagerung, Aquakulturverarbeitung und -lagerung werden unterstützt .

M4- Landwirtschaft-Umwelt-Klima und Ökolandbau: Begünstigte, die sich in den Pilotregionen ehrenamtlich in den Bereichen Erosionsbekämpfung, Biodiversität und Ökolandbau bewerben, werden mit einer Ausgleichszahlung unterstützt.

M5 – Entwicklung lokaler Entwicklungsstrategien – LEADER-Ansatz: In ländlichen Gebieten eingerichtete lokale Aktionsgruppen und Projekte zur Entwicklung ländlicher Gebiete werden unterstützt.

M6- Öffentliche Infrastrukturinvestitionen in ländlichen Gebieten: Kommunalverwaltungen werden in den Bereichen Straßen, Brücken, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Investitionen in erneuerbare Energien unterstützt.

M7 – Diversifizierung landwirtschaftlicher Aktivitäten und Unternehmensentwicklung: Pflanzenbau, Bienenzucht, Mehrwertprodukte, Kunsthandwerk, ländlicher Tourismus, Maschinenparks und Anlagen für erneuerbare Energien werden nur in ländlichen Gebieten unterstützt.

M10 – Beratungsdienste: Diese Dienste dienen der Gestaltung und Finanzierung von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Unternehmen und Landwirte, die in ländlichen Gebieten tätig sind.

Das Programm wird im letzten Quartal 2022 mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung, der Sektorvereinbarung und der Finanzvereinbarung umgesetzt.

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