Rundschreiben über PCR-Test und HEPP-Code an 81 Provinzgouvernements verschickt

Rundschreiben über PCR-Test und HEPP-Code an 81 Provinzgouvernements verschickt
Rundschreiben über PCR-Test und HEPP-Code an 81 Provinzgouvernements verschickt

Verfahren und Grundsätze zum Funktionieren des sozialen Lebens während der Coronavirus (Covid19)-Epidemie; Sie richtet sich nach dem allgemeinen Verlauf der Epidemie und den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums.

Im Interesse (a) Schreiben des Gesundheitsministeriums; Unter Betonung, dass „an dem Punkt, an dem die Pandemie erreicht ist, die Auswirkungen der Epidemie nachgelassen haben, die Impfung weit verbreitet ist und weniger Auswirkungen auf das soziale Leben hat als zuvor, ist es wichtig geworden, die auf individueller Ebene ergriffenen Maßnahmen anzuwenden , nicht als Einschränkung in jedem Teil der Gesellschaft in unserem Land wie in der Welt", wobei die Verwendung von Masken, HES-Code und PCR-Test betont wird. Es wird beantragt, die bestehenden Maßnahmen und Regeln in Bezug auf den Antrag neu zu ordnen.

Dabei

1. Aus der Anwendung entfernte Bestimmungen;

1.1 In den entsprechenden Rundschreiben des Ministeriums; Maskenbenutzung, HES-Code-Abfrage und negativer PCR-Test
Die Umsetzung der Bestimmungen zur Abgabe des Ergebnisses wurde zum 03.03.2022 eingestellt.

2. Verwendung von Masken;

2.1 Von nun an gilt die Maskenpflicht nicht mehr in offenen Bereichen und geschlossenen Orten, an denen soziale Distanzierung angewendet werden kann und wo angemessene Belüftungsbedingungen vorhanden sind.

2.2 Andererseits bis zu einer neuen Entscheidung; Die Pflicht zur Verwendung von Masken wird weiterhin an geschlossenen Orten durchgesetzt, an denen die erforderliche soziale Distanz zwischen Menschen nicht erreicht werden kann, wie Schulen, Krankenhäuser, Kinos, Theater und in allen Arten von öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Überland) wie Bussen, Kleinbussen , Shuttles, Züge, U-Bahnen, Fähren und Flugzeuge.

3. Beendigung der HEPP-Code-Anwendung;

3.1 Die Praxis, HEPP-Code-Abfragen für Personen durchzuführen, die bestimmte Bereiche wie Einkaufszentren, Theater, Teppichplätze betreten oder öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Züge und Flugzeuge benutzen, wird zum 03.03.2022 eingestellt.

4. PCR-Test;

4.1 Die Praxis, ein negatives PCR-Testergebnis von Personen anzufordern, die nicht geimpft sind oder das Impfverfahren nicht abgeschlossen haben oder die die Krankheit in den letzten 180 Tagen nicht hatten, wie z. B. bei Flugreisen, wird zum 03.03.2022 beendet und von nun an werden die PCR-Tests bei Personen, die keine Anzeichen einer Krankheit aufweisen, gemäß dem Interesse (a) Schreiben des Gesundheitsministeriums eingestellt Dieses Dokument ist mit einer sicheren elektronischen Signatur unterzeichnet.

5. Durchführungsgrundsätze an Grenzübergängen;

Im Einklang mit dem Interessenschreiben (b) des Gesundheitsministeriums werden die Verfahren und Grundsätze, die bei der Einreise in das Land von unseren Grenztoren ab dem 03.03.2022 anzuwenden sind, wie folgt neu geordnet;

5.1 Bei der Einreise in unser Land von unseren Grenztoren auf dem Luftweg; Das betroffene Land muss mindestens zwei Dosen (Einzeldosis für Johnson & Johnson) der von der Weltgesundheitsorganisation oder unserem Land für den Notfall zugelassenen Impfstoffe erhalten haben und dass seit der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind oder dass sie die Krankheit innerhalb der letzten 28 Monate gehabt haben, beginnend mit dem 6. Tag des ersten positiven PCR-Testergebnisses. Quarantänemaßnahmen werden nicht auf diejenigen angewendet, die ein von ihren offiziellen Behörden ausgestelltes Dokument vorlegen oder die ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 72 Jahren durchgeführt wurde der letzten 48 Stunden oder ein negativer Antigen-Schnelltest innerhalb der letzten XNUMX Stunden.

5.2 Von Personen, die unser Land durch unsere Land-, See- und Eisenbahngrenztore betreten, werden keine Dokumente verlangt.

5.3 Kinder unter 12 Jahren sind bei der Einreise in unser Land von den Anträgen für PCR/Antigen-Testberichte und Impfbescheinigungen befreit.

5.4 Flugpersonal und Schlüsselpersonal sind von SARSCoV2-PCR-Tests und der Quarantäne ausgenommen, um den Außenhandel nicht zu beeinträchtigen.

5.5 Sonderregelungen mit dem Ausland auf bilateraler Ebene bleiben vorbehalten.

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