Handelsministerium rekrutiert 164 Vertragspersonal

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Das Handelsministerium wird 657 Vertragsbedienstete durch freie Stellen einstellen, die in Übereinstimmung mit den „Grundsätzen für die Beschäftigung von Vertragsbediensteten“ eingestellt werden sollen, die in Abschnitt (B) von Artikel 4 des Beamtengesetzes Nr. 06.06.1978 und des Rates festgelegt sind Ministerialbeschluss Nr. 7/15754 vom 164.

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Büropersonal (Provinzorganisation) wird auf der Grundlage des KPSS-Score-Rankings aufgenommen.

Bewerber können sich nur auf eine dieser Stellen bewerben.

PRÜFUNGSBEDINGUNGEN

a) die allgemeinen Bedingungen gemäß Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 zu tragen,

b) Recht, Internationale Beziehungen, Politikwissenschaft und Internationale Beziehungen, Volkswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Öffentliche Verwaltung, Politikwissenschaft und Öffentliche Verwaltung, Betriebswirtschaftslehre, Finanzwesen, Ökonometrie, Arbeitsökonomie und Arbeitsbeziehungen, Statistik, International Logistics, International Trade and Management, International Trade and Finance, Finance and Banking, Customs Business, Accounting and Finance Management oder die oben genannten Fachbereiche ausländischer Hochschulen, deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat festgestellt wurde,

c) Erzielen einer Punktzahl von 2020 (siebzig) und höher aus dem KPSS P3-Punktetyp bei der von OSYM im Jahr 70 durchgeführten Auswahlprüfung für öffentliches Personal.

Prüfungsantragsdatum und -formular

Bewerbungen im digitalen Umfeld Bewerbungen werden vom 15.03.2022 bis 22.03.2022 bis 17:00 Uhr ab Bewerbungsschluss im digitalen Umfeld entgegengenommen. Kandidaten, die sich für die Prüfung bewerben möchten, bewerben sich über das Career Gate (isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr). Bewerbungen per Post oder auf anderem Wege werden nicht akzeptiert. Bewerbungen von Bewerbern, bei denen festgestellt wird, dass sie keine der erforderlichen Bedingungen erfüllen, werden nicht bewertet.

Ausgehend von dem Kandidaten mit der höchsten KPSS-Punktzahl werden die Hauptkandidaten so bestimmt, dass sie die Anzahl der zu ernennenden Positionen auf der Grundlage der auf Provinzbasis vorgenommenen Präferenz nicht überschreiten. Wenn die KPSS-Punktzahl der Kandidaten gleich ist; Unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl erhält derjenige Vorrang, der zum Zeitpunkt des Diploms den ersten Abschluss gemacht hat, und bei Gleichheit der ältere Bewerber. Reservekandidaten werden auf Landesbasis in Höhe der in der Ausschreibung der Prüfung angegebenen Anzahl von Plätzen bestimmt. Diejenigen, die vermittelt, aber nicht ernannt wurden, diejenigen, die ernannt wurden, aber ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben, oder diejenigen, die die Stelle aus irgendeinem Grund verlassen haben, können auf die freien Stellen aus der Reserveliste ernannt werden, die gemäß der KPSS-Punktzahl bestimmt wird. bis zur Ausschreibung einer neuen Prüfung für die gleichen Stellen und in jedem Fall längstens 6 (sechs) Monate. Eine Punktzahl von 70 (siebzig) und mehr in KPSS stellt kein Besitzstandsrecht für Kandidaten dar, die nicht in die Haupt- und Ersatzrangliste aufgenommen werden können.

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