Neuer Mehrwertsteuersenkungsbeschluss im Amtsblatt veröffentlicht! Hier sind alle Details

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Einzelheiten zu den von Präsident Recep Tayyip Erdoğan nach der Kabinettssitzung angekündigten Rabatten auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß dem Beschluss des Präsidenten zur Änderung des Beschlusses über die Bestimmung der Mehrwertsteuersätze für Waren und Dienstleistungen wird der Mehrwertsteuersatz für vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zertifiziertes Saat- und Pflanzgut auf 1 Prozent gesenkt.

18 Prozent Mehrwertsteuer werden auf die Lieferungen der gekauften Fahrzeuge erhoben, wobei der Mehrwertsteuersatz von 18 Prozent auf die Steuerzahler angewendet wird, die im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, und auf die Lieferungen, die unter Anwendung einer besonderen Steuerbemessungsgrundlage erfolgen.

Der Mehrwertsteuersatz gilt für bis zu 6306 Quadratmeter der Nettofläche der im Rahmen der Umwandlungsvorhaben errichteten Wohnungen in den als Reservebaugebiete ausgewiesenen Gebieten und Risikogebieten sowie an Orten, an denen sich innerhalb der Gebäude Risikobauten befinden Der Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 150 über die Umwandlung von Gebieten mit Katastrophenrisiko wird 1 Prozent betragen.

Für den Teil der Nettofläche der Häuser bis 150 Quadratmeter wird der Mehrwertsteuersatz mit 8 Prozent erhoben.

Auch der Mehrwertsteuersatz auf Grundstücke und Grundstückslieferungen wird von 18 Prozent auf 8 Prozent gesenkt.

Für die im Rahmen von Vorhaben errichteten Wohnungen, für die vor dem Wirksamwerden der Entscheidung eine Baugenehmigung durch öffentliche Einrichtungen und Organisationen und deren Angehörige erteilt oder ausgeschrieben wurde, gelten die alten Vorschriften weiter.

8 Prozent Mehrwertsteuer für Restaurants

Die Lieferung von Geräten, die der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten „Medizinprodukte-Verordnung“ und „In-vitro-Diagnostik-Medizinprodukte-Verordnung“ unterliegen, und deren Vermietungsleistungen werden in den Anwendungsbereich des 8-prozentigen Mehrwertsteuersatzes einbezogen.

Der Mehrwertsteuersatz von 18 Prozent, der für Restaurants mit einer erstklassigen Restaurantlizenz oder einem Betriebszertifikat und für Restaurants in Hotels, Feriendörfern und ähnlichen Einrichtungen mit drei Sternen und mehr gilt, wird auf 8 Prozent reduziert.

Der Mehrwertsteuersatz von Yachten, Booten, Booten und Kreuzfahrtschiffen wird mit 18 Prozent angewendet.

MwSt.-Rabatt auf Grundbedarf

Mehrwertsteuersatz beim Verkauf von Produkten wie Seife, Shampoo, Waschmittel, Desinfektionsmittel, Feuchttücher (ob mit Seife, Waschmittel oder Lösung imprägniert), Toilettenpapier, Papierhandtücher, Taschentücher und Servietten, Zahnbürste und -paste, Zahnseide, Babywindeln, Hygieneartikel Pads werden von 18 Prozent auf 8 Prozent reduziert.

Maschinen und Geräte, die in der Molkerei verwendet werden, sowie Maschinen und Geräte zum Trennen oder Reinigen von Eiern, Früchten oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen nach Gewicht oder Größe werden ebenfalls in den Anwendungsbereich der landwirtschaftlichen Maschinen aufgenommen, für die 8 % Mehrwertsteuer erhoben werden.

Die Entscheidung tritt am 1. April in Kraft.

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