Der Vorschlag für das Lehramtsgesetz wurde dem Präsidenten der Türkischen Großen Nationalversammlung vorgelegt

Der Vorschlag für das Lehramtsgesetz wurde dem Präsidenten der Türkischen Großen Nationalversammlung vorgelegt
Der Vorschlag für das Lehramtsgesetz wurde dem Präsidenten der Türkischen Großen Nationalversammlung vorgelegt

Der Vorschlag für das Lehrberufsgesetz wurde dem Präsidenten der Großen Türkischen Nationalversammlung vorgelegt. Der Lehrberuf wird nach der Lehramtskandidatur in die drei Laufbahnstufen „Lehrer“, „Fachlehrer“ und „Schulleiter“ gegliedert. Wer den Titel Fachlehrer oder Schulleiter erhält, wird für jeden Titel separat einen Abschluss verliehen. Die Ausbildungsvergütung für Fachlehrer wird von 20 Prozent auf 60 Prozent und die Ausbildungsvergütung für Schulleiter von 40 Prozent auf 120 Prozent erhöht.

Ziel des Vorschlags ist es, die Ernennung und Weiterbildung von Lehrkräften, die mit der Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsdiensten beauftragt sind, sowie deren Aufstieg auf der Karriereleiter zu organisieren.

Der Lehrberuf wird als Spezialberuf definiert, der Aus- und Weiterbildung und damit verbundene Führungsaufgaben übernimmt. Dementsprechend sind die Lehrer verpflichtet, ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundprinzipien der türkischen Volksbildung und den ethischen Grundsätzen des Lehrerberufs zu erfüllen. Die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte werden so gestaltet, dass die gesetzten Ziele zur Verbesserung der Bildungsqualität erreicht werden. Vorbereitung auf den Lehrberuf; Allgemeine Kultur-, Sonderpädagogik- und pädagogische Ausbildung / Lehrberufskenntnisse werden vermittelt. Lehrberuf; Nach der Anwärterlehre wird der Anwärter in die drei Laufbahnstufen „Lehrer“, „Fachlehrer“ und Schulleiter eingeteilt.

Die bei Lehramtskandidaten anzustrebenden Qualifikationen in Bezug auf allgemeine Kultur, Sonderpädagogik und pädagogische Ausbildung / Lehrberufskenntnisse werden vom Ministerium für Nationale Bildung festgelegt. Die Lehrkräfte werden unter den Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen, die Lehrkräfte ausbilden, und ausländischen Hochschulen ausgewählt, deren Gleichwertigkeit anerkannt wird.

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter absolvieren unbeschadet der Bestimmungen in deren Sondergesetzen ihr Studium an Hochschulen, die durch Verordnung zusätzlich zu den in dem entsprechenden Artikel des Beamtengesetzes aufgeführten Bedingungen für die Ernennung zum Lehramtskandidaten bestimmt werden. Gemäß dem Gesetz über Sicherheitsuntersuchungen und Archivforschung sind die Bedingungen für die Durchführung einer Sicherheitsuntersuchung und/oder Archivrecherche und das Bestehen der Prüfungen, die vom Ministerium für Nationale Bildung und/oder dem Zentrum für Vermessung, Auswahl und Einstufung abzulegen sind, gesucht.

Die Nominierungsfrist darf nicht weniger als ein Jahr und nicht mehr als zwei Jahre betragen. Während dieser Zeit kann der Dienstort der Lehramtsanwärter außer im Bedarfsfall nicht geändert werden. Angehende Lehrer werden dem Novice Teacher Training Program unterzogen, das aus Ausbildung und Praxis besteht. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtskandidaten, die am Ende des Nominierungsverfahrens die Evaluation durch die Kandidatenbewertungskommission erfolgreich abgeschlossen haben, werden in den Lehrbetrieb berufen.

In der Bewertung durch die Kandidatenbewertungskommission am Ende des Programms werden diejenigen bewertet, bei denen festgestellt wird, dass sie keine der Voraussetzungen für eine Ernennung erfüllen, diejenigen, die während der Kandidaturfrist eine der Bedingungen für eine Ernennung verlieren, diejenigen, die bestraft werden B. mit Gehaltskürzung oder Abbruch des Abschlusses während des Bewerbungsverfahrens, diejenigen, die ohne Entschuldigung nicht an dem für Lehramtsanwärter vorgesehenen Lehramtsanwärter-Programm teilnehmen, werden entlassen und für 3 . nicht zum Lehramt zugelassen Jahre.

Nach dem Beamtengesetz werden diejenigen, die in den Hauptbeamtendienst berufen wurden, indem sie ihre Kandidatur nach dem Beamtengesetz aufgegeben haben, unter denen, die aus dem Dienst entlassen werden sollten, in das Personal mit der Bezeichnung Beamte berufen Diener in Übereinstimmung mit ihrem verdienten Recht monatliche Grade. Die Bildung des Candidate Teacher Training Program und der Candidacy Evaluation Commission, die die Grundlage für die Ausbildung von Lehramtskandidaten im Rahmen des Berufungsverfahrens bilden, sowie weitere Verfahren und Grundsätze des Lehramtskandidatenverfahrens werden durch eine Verordnung geregelt.

Karriereleiter als Lehrer

Mit dem Vorschlag werden die Karrierestufen des Lehramts festgelegt. Demnach haben Personen mit einer mindestens 10-jährigen Lehrtätigkeit, einschließlich Lehramtsanwärter, die Fachlehrerausbildung, die für die berufliche Weiterbildung mindestens 180 Stunden umfasst, und das für die Fachlehre in den Berufsfeldern vorgeschriebene Mindeststudium abgeschlossen Entwicklung können Lehrkräfte, die nicht mit einer Unterbrechung ihrer Ausbildung bestraft werden, den Titel eines Fachlehrers erhalten. Erfolgreich sind Personen, die in der schriftlichen Prüfung für den Titel Fachlehrer mindestens 70 Punkte erreichen. Bei bestandener schriftlicher Prüfung wird ein Fachlehrer-Zertifikat ausgestellt.

Diejenigen, die die Schulleiterausbildung im Umfang von mindestens 10 Stunden für die berufliche Entwicklung und die für die Schulleitung vorgesehenen Studien in den Bereichen der beruflichen Entwicklung abgeschlossen haben, unter den Fachlehrern mit einer mindestens 240-jährigen Tätigkeit im Fachunterricht und die für den Schulleitertitel nicht bestraft werden, können die schriftliche Prüfung zum Schulleitertitel beantragen. Erfolgreich sind Personen, die in der schriftlichen Prüfung 70 oder mehr Punkte erzielen. Diejenigen, die die schriftliche Prüfung erfolgreich bestehen, erhalten ein Schulleiterzertifikat.

Absolventen der Master-Ausbildung ist der Titel Fachlehrer vorgeschrieben; Absolventinnen und Absolventen der Promotion werden von der schriftlichen Prüfung für den Titel Schulleiter befreit.

Bei der Berechnung der Lehrzeit werden die Zeiten der Lehranstaltsleitung und der Vertragslehre berücksichtigt.

Ab dem Datum, an dem die Ernennung vom Titel des Lehrers zu dieser Aufgabe vom zur Ernennung befugten Vorgesetzten genehmigt wurde; Der Titel Fachlehrer bzw. Schulleiter wird ab Ausstellungsdatum des Fachlehrer-/Schulleiterzeugnisses geführt. Lehrkräfte, die nach Erlangung des Titels Fachlehrer/in oder Schulleiter/in ihr Fachgebiet wechseln oder deren Fachgebiet durch entsprechende Verordnungen aufgehoben oder geändert wurde, führen die erworbenen Titel weiter.

Wer den Titel Fachlehrer oder Schulleiter erhält, wird für jeden Titel separat einen Abschluss verliehen. Diejenigen, die zur Einstellung ihres Fortkommens verurteilt wurden, können den Titel Fachlehrer oder Schulleiter beantragen, nachdem ihre Strafe aus ihrer Personalakte gestrichen wurde. Die Verfahren und Grundsätze für den Aufstieg in den Laufbahnstufen des Lehramts werden durch eine Verordnung geregelt.

Zusätzliche Indikatoren und Entschädigungen

In den Fällen, in denen der Vorschlag keine Bestimmung enthält, gelten die Bestimmungen des Volksschul- und Bildungsgesetzes, des Beamtengesetzes, des Volksbildungsgrundgesetzes und anderer Gesetze, die dieser Regelung nicht entgegenstehen.

Mit der Novellierung des Beamtengesetzes wird die Ausbildungsvergütung von Lehrkräften und Schulleiterinnen und Schulleitern verbessert. Die Ausbildungsvergütung für Fachlehrer wird von 20 Prozent auf 60 Prozent und die Ausbildungsvergütung für Schulleiter von 40 Prozent auf 120 Prozent erhöht.

Die zusätzlichen Indikatoren für Lehrkräfte im Erststudium werden auf 3600 angehoben. Es ist vorgesehen, dass auch Lehrkräfte mit anderen Abschlüssen an diese Erhöhung angepasst werden. Während der Zusatzindikator für die Lehrkräfte im zweiten Grad mit 3000 und für die Lehrkräfte im dritten Grad mit 2200 festgelegt wurde; es wird 1600 für den vierten Grad, 1300 für den fünften Grad, 1150 für den sechsten Grad, 950 für den siebten Grad und 850 für den achten Grad betragen. Dieser Artikel tritt am 15 in Kraft.

Mit der Änderung des entsprechenden Artikels des Gesetzesdekrets über Einrichtungen, die private Unterkunftsdienste anbieten, und einiger Verordnungen ist vorgesehen, dass Vertragslehrer aus Gründen der Lebenssicherheit und Gesundheit umziehen dürfen.

Da mit diesem Vorschlag die Fragen der Lehre sowie der Qualifikation und Auswahl von Lehrkräften geregelt werden, werden die entsprechenden Artikel des Nationalen Bildungsgrundgesetzes aufgehoben.

Von dieser Regelung profitieren diejenigen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung den Titel Fachlehrer und Schulleiter tragen.

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