Umfang erweitert in e-Rechnung, e-Archiv und e-Waybill

Umfang erweitert in e-Rechnung, e-Archiv und e-Waybill
Umfang erweitert in e-Rechnung, e-Archiv und e-Waybill

Am 30923. Oktober 19 wurde eine Änderung des Allgemeinen Kommuniqués des Steuerverfahrensgesetzes (VUK) mit der Zeilennummer 2019, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 509, durch das Ministerium für Schatzamt und Finanzverwaltung (GİB) vorgenommen. Laut dem am 22. Januar 2022 im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué hat sich der Umfang der Anwendungen für e-Rechnung, e-Archiv-Rechnung und e-Waybill erweitert und eine neue Ära hat begonnen.

Mehr als 500 Unternehmen haben die Anwendungen für E-Dokumente (E-Rechnung, E-Archivrechnung, E-Waybill, E-Ledger usw.) eingegeben, die in unserem Land erfolgreich durchgeführt werden, und diese Quote zeigt dies jedes sechste Unternehmen ist im Rahmen der E-Dokumentation in den Prozess der „Digitalisierung“ eingestiegen. Die verbleibenden Geschäfte werden weiterhin schrittweise mit den vom GİB angekündigten neuen Kommuniqués abgedeckt. Dank der digitalen Transformationsanwendungen von Uyumsoft e-Uyum verwalten Unternehmen ihre Geschäfte von Anfang bis Ende, unabhängig von Zeit und Ort.

Was beinhalten die Änderungen im VUK General Communiqué Nr. 509?

1 Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mehr als 2021 Millionen TL im Jahr 4 und Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mehr als 2022 Millionen TL im Jahr 3 und den folgenden Zeiträumen müssen im 7. Monat des Folgejahres auf e-Rechnung umstellen.

2- Diejenigen, die Waren und Dienstleistungen im elektronischen Umfeld verkaufen, Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mehr als 2020 Million TL im Jahr 2021 oder 1, am 1. Juli 2022; Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von über 2022 TL im Jahr 500 müssen im 7. Monat des Folgejahres auf e-Rechnung umstellen.

3- Personen, die am 2020. Juli 2021 Immobilien und / oder Kraftfahrzeuge bauen, herstellen, kaufen, verkaufen und vermieten, Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mehr als 1 Million TL in den Zeiträumen 1 oder 2022; Ab 2022 müssen Unternehmen, die über 500 TL folgen, im 7. Monat des Jahres auf E-Invoice umstellen.

4-Unternehmen, die Unterkunftsleistungen vom Ministerium für Kultur und Tourismus und Gemeinden erhalten, müssen am 1. Juli 2022 auf E-Rechnung umstellen.

5-Unternehmen, die in die e-Invoice-Anwendung einbezogen sind und deren Bruttoumsatz im Jahr 2021 und in den folgenden Zeiträumen über 10 Millionen TL liegt, müssen e-Waybill im Juli des Folgejahres verwenden.

Vom 6. bis 1. März 2022 beträgt der an Nichtsteuerzahler ausgestellte Rechnungsbetrag 5 TL oder mehr; Wenn die Rechnungsausstellungsgrenze in den an Steuerzahler ausgestellten Rechnungen 2 TL oder mehr beträgt, muss sie als E-Archiv ausgestellt werden.

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