Wann findet die Sitzung der Mindestlohnfestsetzungskommission statt? Mindestlohnerhöhung 2022

Wann findet die Sitzung der Mindestlohnfestsetzungskommission statt? Mindestlohnerhöhung 2022
Wann findet die Sitzung der Mindestlohnfestsetzungskommission statt? Mindestlohnerhöhung 2022

Die vierte Sitzung zur Erhöhung des Mindestlohns soll diese Woche stattfinden und der neue Mindestlohn, der ab 2022 in Kraft tritt, soll der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Es heißt, dass viele Studien zum Mindestlohn 2022 durchgeführt werden, insbesondere Steuersenkungen und Prämienförderung. Auf der anderen Seite; Neben dem Mindestlohn werden auch Abfindungen, Arbeitslosigkeit, Altersrente und das Mindestsicherungsgeld (AGI) erhöht.

Die aus 5 Personen bestehende Kommission zur Festlegung des Mindestlohns, darunter 15 Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Regierung, wird voraussichtlich zum vierten und letzten Mal zusammentreten, um den Mindestlohn für 2022 festzulegen. Die Kommission trat am 1,7., 9. und 3. Dezember zusammen, und die Parteien konnten in XNUMX Sitzungen keine Einigung über die Erhöhung erzielen. Die dritte Sitzung wurde aufgrund von Inflationszahlen gesperrt.

Nach den Sitzungen der Kommission für die Festlegung des Mindestlohns gab TİSK bekannt, dass sie mindestens 3 500 Lira für den Mindestlohn empfehlen, während Türk-İş ankündigte, dass es rote Linien für 4 Lira gebe. Die Erhöhung des Mindestlohns wird sich positiv auf alle Arbeitnehmer auswirken, nicht nur auf Arbeitnehmer oder Mindestlohnempfänger.

Der geschäftsführende Generaldirektor Önder erklärte, dass die Arbeitgeber einen Mindestlohn von 3100 TL wünschten, während TÜRK-İŞ 3900 TL für den Mindestlohn anbot. Der Generaldirektor von Labor Önder kündigte an, dass der Mindestlohn auf der letzten Sitzung festgelegt wird.

Erklärung zur Mindestlohnerhöhung von Minister Bilgin

Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Bilgin, erinnerte daran, dass verschiedene Schätzungen zum Mindestlohn gemacht worden seien und dass es ungefähr 6 Millionen Arbeitnehmer gibt, die einen Mindestlohn beziehen.

Bilgin betonte, dass die Integrität dieser Menschen mit ihren Familien zu berücksichtigen sei, und wies darauf hin, dass der Mindestlohn auch die Autorität habe, andere Löhne zu bestimmen.

Bilgin stellte fest, dass er das Ministerium eine Untersuchung zu diesem Thema durchführen ließ, und sagte, dass sie die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und professionellen Manager nach ihren Mindestlohnerwartungen befragt hätten. Bilgin sagte:

„Die überwiegende Mehrheit unserer Arbeiter, 37 Prozent, sagte, dass sie zwischen 3 750 und 4 Lira erwarten. Mit einer Quote von 9 Prozent sprachen sie Zahlen über 4 Lira aus. Es gab diejenigen, die es niedriger aussprachen. Wir haben gesehen, wie Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen Zahlen auf niedrigeren Ebenen ausgesprochen haben. Dies nicht ohne Grund. Sie sagen: "Ja, wir wollen, dass unsere Löhne steigen, aber wir wollen, dass unser Geschäft weitergeht."

„Ich weiß also nicht, was Ihre Erwartungen hier sind, aber wir werden eine ernsthafte Erhöhung des Mindestlohns realisieren, die den Erwartungen der Gesellschaft und unserer Arbeitnehmer entspricht. Dies wird eine festliche Atmosphäre für die Türkei, für unsere Mitarbeiter, insbesondere für unsere einkommensschwachen Mindestlohnmitarbeiter schaffen. Dies möchte ich vorab bekannt geben.“

Was ändert sich mit der Mindestlohnerhöhung?

STEUERERSTATTUNG WIRD ERHÖHT: Alle Arbeiter und Beamte, die in der Türkei arbeiten, erhalten das Minimum Living Allowance (AGI), bekannt als Steuerrückerstattung. Dieser Wert basiert auf dem aktuellen Bruttomindestlohn.

Bis Anfang des Jahres sollen die ausländischen Direktinvestitionen von rund 20 Millionen Beschäftigten aufgestockt werden. Derzeit beträgt der AGI 268,31 TL pro Monat für einen einzelnen Arbeitnehmer und 3 TL für einen arbeitslosen Arbeitnehmer mit 456,13 Kindern. Diese Zahlen werden proportional zur Erhöhung des Mindestlohns steigen.

NEUES KONTO FÜR VERGÜTUNG: Mit dem neuen Jahr ändert sich auch die Höhe der Abfertigungs- und Kündigungsentschädigung von Mindestlohnempfängern. Bei der Berechnung des Abfertigungs- und Kündigungsgeldes wird das letzte Bruttogehalt des Arbeitnehmers berücksichtigt. Dieser Betrag erhöht sich mit der Erhöhung des Mindestlohns. Ein im Januar entlassener Arbeitnehmer erhält eine höhere Entschädigung als ein Arbeitnehmer, der im Dezember ausgeschieden ist.

HOHE GEHALT AN ARBEITSLOSE: Die Unter- und Obergrenze des Arbeitslosengeldes für arbeitslose Bürger richtet sich nach dem Mindestlohn. Das niedrigste Arbeitslosengeld beträgt 40 Prozent des Mindestlohns. Die Obergrenze beträgt 80 Prozent des Mindestlohns.

Auch das Arbeitslosengeld wird proportional zur Erhöhung des Mindestlohns steigen. Derzeit beträgt das niedrigste Arbeitslosengeld 1431 TL und das höchste 2 Tausend 862 TL. Für diejenigen, die derzeit Arbeitslosengeld beziehen, werden ihre Leistungen im neuen Jahr erhöht, wenn sie ein Gehalt von der Höchstgrenze erhalten.

VORTEILE BEI ​​SOZIALZAHLUNGEN: Bei der Auszahlung der 65-jährigen Rente und der Invalidenrente sowie des häuslichen Pflegegeldes wird die Bedürftigkeit berücksichtigt. Bei der Feststellung der Bedürftigkeit sollte das Einkommen pro Person im Haushalt weniger als ein Drittel des Mindestlohns für 65-Jährige und Invalidenrenten und weniger als zwei Drittel des Behindertenbetreuungsgeldes betragen. Der höhere Mindestlohn wird es mehr Bürgern ermöglichen, von diesen Zahlungen zu profitieren.

BONUS WIRD ERHÖHT: Mit der Erhöhung des Mindestlohns werden auch SSK- und Bağ-Kur-Prämien sowie Wahlprämien und GSS-Prämien steigen. Diese Prämien werden mit 32 Prozent des Bruttomindestlohns berechnet. Auch die Kreditaufnahme wird zunehmen. Mit anderen Worten: Wer sich für Wehrdienst und Geburt verschuldet, bekommt ab Januar höhere Beträge.

WIE HOCH IST DER AKTUELLE MINDESTGEBÜHR?

Der Mindestlohn beträgt derzeit 3 ​​Tausend 577 Lira und 50 Kuruş pro Monat für einen einzelnen Arbeitnehmer und 2 Tausend 825 Lira und 90 Kuruş netto nach Abzug von Steuern und Abzügen. Für Wohnungsarbeiter werden im Gegensatz zu normalen Arbeitern, da Einkommens- und Stempelsteuern nicht abgezogen werden, netto 3 Tausend 40 Lira mit 87 Cent berechnet. Die Gesamtkosten des Mindestlohns für den Arbeitgeber betragen 4 Tausend 203 Lira und 56 Cent für einen Arbeitnehmer.

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