Erklärung des Ministeriums für Nationale Bildung zum mündlichen Prüfungsverfahren zur Ernennung von 15 Tausend Lehrern

Erklärung des Ministeriums für Nationale Bildung zum mündlichen Prüfungsverfahren zur Ernennung von 15 Tausend Lehrern
Pressemitteilung zum mündlichen Prüfungsverfahren für den Einsatz von tausend Lehrern

Wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften für die Beschäftigung von Vertragslehrern festgelegt, werden die Bewerber gemäß ihrer KPSS-Punktzahl eingestuft und legen die vom Ministerium durchgeführte mündliche Prüfung ab. Es werden dreimal so viele Kandidaten aufgerufen wie Stellen zu besetzen sind. Kandidaten, die in der mündlichen Prüfung 60 und mehr Punkte erzielen, gelten als erfolgreich und haben das Recht, als Vertragslehrer ernannt zu werden.

Im 11. Artikel der Lehramtsvertragsverordnung sind die Fächer und Gewichte der mündlichen Prüfungen festgelegt. Die Kandidaten können Erziehungswissenschaften und allgemeine Kultur erlernen, ein Thema verstehen und zusammenfassen, sich ausdrücken und argumentieren; Kommunikationsfähigkeit, Selbstvertrauen und Überzeugungskraft; Offenheit für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen; Sie wird objektiv hinsichtlich ihrer Vertretungsfähigkeit gegenüber der Gesellschaft und ihrer Bildungsabschlüsse bewertet. Die Fragen, die den Kandidaten in allen Prüfungszentren gestellt werden, sind gleichwertig und werden zentral aufbereitet. Mündliche Prüfungen werden objektiv im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgehalten und es gibt keine unlauteren Praktiken gegenüber Lehramtsanwärtern.

In diesem Zusammenhang fanden vom 12. bis 27. November 2021 mündliche Lehramtsprüfungen statt und die Prüfungsergebnisse wurden am 27. Dezember 2021 bekannt gegeben.

Die Einwendungen unserer Lehramtskandidaten zu den mündlichen Prüfungsergebnissen sind im Terminkalender aufgeführt, die Einwendungen gehen vom 03.-07 ein und werden am 2022 abgeschlossen. Einwände gegen das Ergebnis werden sorgfältig geprüft.

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