Verordnung über die Zulassung von Eisenbahnbetreibern geändert

Verordnung über die Zulassung von Eisenbahnbetreibern geändert
Verordnung über die Zulassung von Eisenbahnbetreibern geändert

Die Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Genehmigung des Eisenbahnbetreibers des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist mit der Veröffentlichung im 2. Doppelheft des Amtsblatts in Kraft getreten.

Dementsprechend nehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Zulassungsbescheinigung erhalten haben, ihre Tätigkeit nach Installation der Sicherheitsmanagementsysteme und Erhalt der Sicherheitsbescheinigung innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung auf.

Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Sicherheitsbescheinigung nicht innerhalb der genannten 6 Monate erhalten können, können durch Prüfung ihres Antrags weitere 6 Monate eingeräumt werden, wenn sie davon ausgehen, dass die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung mehr als sechs Monate in Anspruch nehmen wird.

Wer die Sicherheitsbescheinigung trotz der 6-monatigen Nachfrist nicht erhalten kann und wer die Bescheinigung nicht innerhalb eines Jahres erhält und den Zugbetrieb aufnimmt, dem wird die Berechtigungsbescheinigung entzogen.

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