Wichtiger Verrechnungspreishinweis für Startups von Mazars Denge

Wichtiger Verrechnungspreishinweis für Startups von Mazars Denge
Wichtiger Verrechnungspreishinweis für Startups von Mazars Denge

Hayret Oral, Senior Manager für Verrechnungspreise und Steuer-Sonderermittlungen bei Mazars Denge, einem Steuer-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen, bietet Beratung zu Verrechnungspreisen an, die im Allgemeinen dazu dienen, Lösungen für jedes Problem zu finden, und eine wichtige Rolle bei der Gründung und Gründung spielen Internationalisierung von Startups mit schnellem Wachstumspotenzial. schrieb er.

Was ist Verrechnungspreis?

Verrechnungspreise sind eine auf dem OECD-Ansatz basierende Steuergesetzgebung, die auf dem Prinzip des „Arm's Length Principle“ basiert, das auf der Bepreisung von Transaktionen zwischen Konzernunternehmen gemäß ihren Beiträgen zum Konzern basiert. Die Sensibilität der Steuerverwaltungen gegenüber der bewussten Preismanipulation zwischen multinationalen Unternehmen durch Konzerngesellschaften und der Aushöhlung der Steuerbasis der Länder nimmt von Tag zu Tag zu.

Startups gehören zwar zum heutigen Wirtschaftsleben, sind aber mit Themen wie Kapital-, Investoren- und Kostendruck konfrontiert. Auf der anderen Seite kann es mit den erhaltenen Investitionen einen sehr schnellen Wachstumstrend auffangen und schnell in mehr als einem Land tätig sein, so Hayret Oral, Senior Manager Transfer Pricing and Tax Special Investigation der Steuer-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars Denge, In Due Diligence-Studien müssen Unternehmen mit erfahrenen Beratern starke (robuste) Verrechnungspreismodelle erstellen, um nicht einem steuerlichen Risiko zu begegnen, das Investitionen behindern könnte, oder um sich künftig den Steuerverwaltungen in den Ländern zu stellen, in denen sie tätig sind.

3 wichtige Punkte für Startups, um Steuerrisiken zu vermeiden

1. SAATGUT-INVESTITIONSPHASE

Erstmals treten in dieser Runde Startups vor institutionellen Investoren auf. Aus diesem Grund wird es als die Phase angesehen, in der die Zukunft des Unternehmens bestimmt wird. Wenn in dieser Phase eine Investition in das Unternehmen von einem unternehmerischen und richtigen Investor getätigt wird, steigt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Unternehmens in den folgenden Zeiträumen. Startups müssen jedoch viele Bedingungen erfüllen, um Investitionen von institutionellen oder ausländischen Investoren zu erhalten. Eine der wichtigsten dieser Voraussetzungen ist das erfolgreiche Bestehen der Unternehmen durch die speziellen Prüfungen, die wir „Duediligence“ nennen. Um erfolgreich aus den Financial- und Tax Duediligence-Prozessen auszusteigen, wird von Startups erwartet, dass sie ihre steuerlichen Risiken vor und während der Seed-Phase minimieren. Verrechnungspreise sind in diesem Zusammenhang eines der technischsten Steuerthemen.

Startups sollten die folgenden Aspekte berücksichtigen, um ein Verrechnungspreismodell entsprechend dem aktuellen und potenziellen Wachstumsgeschäftsmodell des Unternehmens zu erstellen und Steuerrisiken zu vermeiden.

1.1. Wertschöpfungskettenanalyse und Wertschöpfungskonzept

In seiner Grundbedeutung kann der Begriff „Mehrwert“ als Differenz zwischen dem Wert der Inputs und dem Wert der Outputs definiert werden. Obwohl das Konzept im traditionellen Produktionsstil einfach und leicht umsetzbar zu sein scheint, ist es schwierig, die Wertschöpfungskette zu bestimmen, insbesondere bei Produktionsprozessen, die aus Komponenten mit hoher Wertschöpfung bestehen. Heutzutage sind Unternehmen überwiegend in verschiedenen Ländern der Welt tätig, gehen hohe Risiken ein, setzen strategische Ziele und setzen diese um, bilden hochspezialisierte Teams aus der ganzen Welt und entwickeln Markt- und Verhandlungsmacht, die über die meisten Einzelpersonen hinausgeht. Wenn ein Wertschöpfungsprozess ohne spezifische Definition vorliegt, können Verrechnungspreisanalysen unter Anwendung der OECD-Richtlinien zu dem Schluss kommen, dass der größte Teil des Mehrwerts in den F&E- und Marketingabteilungen erzeugt wird und ein geringer Wert den Unternehmensfunktionen zugeschrieben wird. Aus diesem Grund sollte darüber nachgedacht werden, welches Unternehmen die Mehrwertfunktionen in den Verrechnungspreismechanismen übernimmt, die in den damit verbundenen Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen entstehen können. Parallel zu den oben genannten Funktionen wird erwartet, dass Konzernunternehmen, die Risiken eingehen und über erhebliche materielle und immaterielle Vermögenswerte verfügen, höhere Renditen erzielen als andere Unternehmen.

Ein weiterer Aspekt, den Unternehmer berücksichtigen sollten, ist, dass "Post Box Companies/Shell Companies" dank der BEPS-Aktionspläne (Base Erosion and Profit Shifting), die unter der Führung von OECD- und G20-Staaten umgesetzt wurden, der Vergangenheit angehören. In der alten Praxis konnten Unternehmen in sogenannten Steueroasen Firmen unterzeichnen und Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Unternehmen zuordnen. In der Post-BEPS-Welt sind solche künstlichen Strukturen jedoch in die Geschichte eingegangen und ihre kaufmännisch-ökonomischen Gründe (Substance) im Hinblick auf etablierte Unternehmen und Transaktionen mit ihnen in Frage gestellt worden. Daher müssen Startups das Thema bei der Zuteilung von im Ausland anzusiedelnden Unternehmen und den damit verbundenen Transaktionen mit diesen Unternehmen aus vielen Blickwinkeln betrachten.

1.2. Schaffung und Besitz von immateriellen Rechten

Gemäß dem OECD Transfer Pricing Guide (Guide) werden immaterielle Rechte als Vermögenswerte definiert, die sich im Eigentum befinden und gewerblich genutzt werden, die von einer unabhängigen Person übertragen werden können und einen ähnlichen Preis haben, obwohl es sich nicht um physische oder finanzielle Vermögenswerte handelt. Gemäß den Leitlinien muss ein Vermögenswert, damit er als immaterielles Recht betrachtet werden kann, weder registriert noch in die Bilanz von Unternehmen aufgenommen werden nicht ausreichen, um einen Anteil an dem damit verbundenen immateriellen Recht zu erhalten. Dementsprechend sind die übernommenen Funktionen, eingegangenen Risiken und verwendeten Vermögenswerte zwischen den nahe stehenden Unternehmen und Personen wichtig für die Bestimmung des Fremdvergleichswertes, der bei der Übertragung von immateriellen Rechten zwischen nahestehenden Personen anzuwenden ist.

Das gemeinsame Merkmal von Startups ist, dass sie versuchen, durch die Nutzung der technologischen Infrastruktur für ein schnelles Wachstum zu branden. Da immaterielle Rechte wie Marken, Patente und Know-how entwickelt und besessen werden, in welchem ​​Land wichtig ist, sollten die DEMPE-Funktionen analysiert werden und in welchem ​​Land der Besitz des immateriellen Rechts analysiert werden sollte. Ansonsten ist zu beachten, dass Transaktionen im Zusammenhang mit der Nutzung von immateriellen Rechten zwischen Konzerngesellschaften ein steuerliches Risiko darstellen können. Bei der Einrichtung von Verrechnungspreismechanismen im Zusammenhang mit immateriellen Rechten sollten Startups Maßnahmen ergreifen, ohne zu ignorieren, dass alle Transaktionen während der Investitionsphase in Frage gestellt werden.

1.3. Wichtige Personenfunktion

Bei der Analyse der Transaktionen zwischen Konzernunternehmen im Hinblick auf Verrechnungspreise ist ein weiterer wichtiger Aspekt die Frage, in welchem ​​Konzernunternehmen die wichtigen Führungskräfte, in der Literatur als „Significant People Function (SPF)“ bezeichnet, arbeiten. Mit wichtigen Managern sind hier Mitarbeiter gemeint, die die Fähigkeit haben, den Verkauf des Unternehmens direkt zu beeinflussen, wie der Gründer, CEO (oft kann der Gründer CEO sein), CTO, Marketingleiter.

Startups werden in der Regel mit sehr wenigen und effektiven Leuten wie einem Ideen- und technischen Manager gegründet, und die Anzahl der Mitarbeiter steigt direkt proportional zum Transaktionsvolumen. Obwohl die Zahl der Mitarbeiter mit der Entwicklung des Unternehmens steigt, bleibt die Zahl der wichtigen Führungskräfte in der Regel bei einer gewissen Zahl. Aus diesem Grund rücken die Fragen in den Vordergrund, an welcher Konzerngesellschaft diese Personen beteiligt sind und für welche sie tätig sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wechsel einer Person wie des CEO oder CTO erhebliche Veränderungen in der Struktur der konzerninternen Verrechnungspreise mit sich bringt. Betreuen diese Personen mehr als eine Konzerngesellschaft und ist von einem integrierten Geschäftsmodell die Rede, können Gewinnbeteiligungsmethoden entsprechend der Transaktionsstruktur des Scorings eingesetzt werden.

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