Innenministerium rekrutiert 124 Vertragsbedienstete

İçişleri Bakanlığı
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Das Innenministerium wird 124 Vertragspersonal einstellen. Bewerbungsschluss ist der 2. Dezember 2021

Aus dem Innenministerium:

AUSSCHREIBUNG ZUR AUFNAHMEPRÜFUNG (MÜNDLICH) BEZÜGLICH DER EINSTELLUNG VON 4/B VERTRAGSPERSONAL FÜR ARBEITEN IN ZENTRALEN UND LÄNDLICHEN ORGANISATIONEN

Im Rahmen der Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragspersonal und ihrer Anhänge und Änderungen, die mit dem Ministerratsbeschluss vom 657 mit der Nummer 4/06 in Kraft gesetzt wurden, gemäß Artikel 06 Absatz (B) des Beamtengesetzes Nr. 1978; Für insgesamt 7 Stellen, deren Anzahl und Titel in den Tabellen Nr. Anhang-15754 und Anhang-1 unten angegeben sind, wird Vertragspersonal eingestellt, das unter der Leitung der Zentral- und Provinzorganisation unseres Ministeriums beschäftigt wird. mit der Aufnahmeprüfung (mündlich) vom 2.-124. Dezember 22 in Ankara. .

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VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEWERBUNG ZUR ALLGEMEINEN PRÜFUNG

1- Die in Unterabsatz (A) des geänderten Artikels 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 angegebenen Qualifikationen zu haben,

(a) als Staatsbürger der Republik Türkei,

(b) nicht der öffentlichen Rechte beraubt werden,

(c) Auch wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches festgelegten Fristen verstrichen sind; Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates, auch bei Begnadigung oder Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Unterschlagung, Unterschlagung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Ordnungswidrigkeit Vertrauen, betrügerische Nichtverurteilung wegen Konkurs, Angebotsabsprachen, Manipulationen, Geldwäsche von aus Straftaten entstandenen Vermögenswerten oder Schmuggel,

(d) in Bezug auf den Militärdienst für männliche Kandidaten; nicht im Wehrdienst zu sein, nicht im Wehralter zu sein oder aktiven Wehrdienst geleistet zu haben, wenn er das Wehrdienstalter erreicht hat, oder in die Reserveklasse versetzt oder versetzt zu werden,

(d) Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 657 des Beamtengesetzes Nr. 53 keine psychische Erkrankung zu haben, die ihn daran hindern könnte, seine Pflicht fortwährend zu erfüllen,

2- am 35. Januar des Jahres, in dem die mündliche Prüfung stattfindet, das 01. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (nach dem 01) geborene Personen,

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