Entscheidung zur Erleichterung der Umwandlung von genehmigten Gebäuden in Istanbul

Entscheidung zur Erleichterung der Umwandlung von genehmigten Gebäuden in Istanbul
Entscheidung zur Erleichterung der Umwandlung von genehmigten Gebäuden in Istanbul

IMM Assembly hat eine wichtige Entscheidung unterzeichnet, die den Weg für die Umgestaltung von lizenzierten Gebäuden in Istanbul ebnet. Mit dem einstimmigen Beschluss war es möglich, risikobehaftete oder zerstörte Gebäude entsprechend der Anzahl der Stockwerke im Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Errichtung wieder aufzubauen.

Der Stadtrat der Stadt Istanbul (IMM) hat auf seiner zweiten Sitzung im November eine wichtige Entscheidung getroffen, um die Bemühungen um die städtische Transformation in der ganzen Stadt zu beschleunigen. Die Entscheidung, die 28 Bezirke in Istanbul umfasst, wurde von den Ratsmitgliedern einstimmig getroffen.

Im Parlament wurde die gleiche Entscheidung für 8 Bezirke zuvor getroffen. Kadıköy Es heißt, dass die gleichen Plannotizen für den Bezirk Istanbul erstellt wurden und demnächst auf die Tagesordnung der IMM-Versammlung gebracht werden. Die Bezirke Fatih und Adalar wurden als Schutzgebiete ausgeschlossen, während die Bebauungspläne in Esenyurt gemäß der Gerichtsentscheidung aufgehoben wurden. Im Bosporus-Zonierungsgesetz Nr. 2960 wurden auch die in der Vorderansicht verbliebenen Gebäude von der Entscheidung ausgenommen.

Mit der Genehmigung des "Planvermerks zu Meri Nazım Bebauungsplänen und riskanten Gebäuden" wurde der Weg für den Wiederaufbau der Gebäude nach dem Bebauungsplan der Zeit freigemacht. Von dem Antrag können Gebäude auf einer Fläche von ca. 36 Hektar im Rahmen von 211 Entwicklungsplänen in 300 Bezirken Istanbuls profitieren.

In der Entscheidung heißt es: „Aufrechterhaltung der Bedingungen des geltenden Bebauungsplans, falls beantragt, für Gebäude, die wegen Gefahr evakuiert, abgerissen oder in der zuständigen Verwaltung abgerissen werden, und für Gebäude, die identifiziert wurden“ als Risky Buildings eingestuft und eine Lizenz oder Nutzungsgenehmigung im Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 6306 über die Umwandlung von Gebieten mit Katastrophenrisiko erhalten haben, sofern dies nach der Gesamtbaufläche und der Anzahl der Stockwerke über dem Straßenniveau erfolgt in den Lizenzen oder Genehmigungsdokumenten.

Durch Entscheidung; Parkplatz, Unterstand und Gemeinschaftsräume sind nicht in der Baufläche enthalten. Gebäude im Wasserbecken oder im Verstärkungsbereich wie Parks, Schulen, Krankenhäuser, Straßen und Gebäude, die gemäß dem vorläufigen Artikel 3194 des Bauordnungsgesetzes Nr. 16 errichtet wurden, wurden von der getroffenen Entscheidung ausgenommen. Als Voraussetzung wurde auch festgelegt, dass der Antrag im Einklang mit den Bodengutachten und Stellungnahmen der Institution gestellt wird.

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