Landwirtschaftliche Unterstützung für dieses Jahr angekündigt

Landwirtschaftliche Unterstützung für dieses Jahr angekündigt

Landwirtschaftliche Unterstützung für dieses Jahr angekündigt

Für dieses Jahr wurden landwirtschaftliche Beihilfen an Landwirte, die in das Landwirteregistrierungssystem (ÇKS) aufgenommen wurden, sowie Beihilfen für die Verwendung von Düngemitteln und zertifiziertem Saatgut, die im Jahr 2022 angewendet werden sollen, festgelegt. Im Rahmen des Produktions- und Unterstützungsmodells der türkischen Landwirtschaftsbecken werden 22 Lira für Weizen, Gerste, Roggen, Hafer und Triticale, 20 Lira für Dieselöl und 42 Lira für Düngemittel bereitgestellt.

„Die Entscheidung des Präsidenten über landwirtschaftliche Unterstützungen, die 2021 getroffen werden sollen und Düngemittel und zertifizierte Saatgutnutzungsunterstützungen, die 2022 umgesetzt werden sollen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend werden im Rahmen des Produktions- und Unterstützungsmodells der türkischen Agrarbecken den Landwirten, die in die ÇKS einbezogen sind, 22 Lira Dieselöl und 20 Lira Dünger pro Dekare für Weizen, Gerste, Roggen, Hafer und Triticale sowie 42 Lira Dünger zur Verfügung gestellt Dieselkraftstoff für Paddy und ungesäte Baumwolle und 68 Lira für Dünger, 8 Lira, Kichererbsen, Trockenbohnen, Linsen, 76 Lira für Diesel und 24 Lira für Dünger, 8 Lira für Raps, Distel, 32 Lira für Dieselöl und 20 Lira für Dünger, 8 Lira für Kartoffeln, Sojabohnen 28 Lira, bestehend aus Dieselkraftstoff und 30 Lira Dünger, 8 Lira, 38 Lira Dieselöl und 29 Lira Dünger, 8 Lira für Getreide, 37 Lira Dieselöl und 27 Lira of Dünger, 8 Lira Dieselöl für Zwiebeln und Futterpflanzen und 35 Lira, davon 19 Lira Dünger, 8 Lira, davon 27 Lira für nassen Tee, Haselnüsse und 18 Lira Dünger, davon 8 Lira 26 Lira Diesel und 17 Lira Dünger für Oliven und andere Produkte. Für Brachflächen werden 8 Lira Dieselunterstützung pro Dekade bereitgestellt.

Als Bodenanalyseunterstützung werden autorisierte Bodenanalyselabors 50 Lira pro Analyse bis zu 50 Dekaar landwirtschaftlich genutzter Fläche, mindestens 40 Dekaar oder mehr, gewährt.

Für den ökologischen Landbau werden je nach Kategorie Unterstützungszahlungen in Höhe von 10 bis 100 Lira pro Deklar geleistet.

15 LIRA UNTERSTÜTZUNG FÜR Imker PRO Bienenstock

Landwirte, die Bienenbienen für Bienenstöcke mit Bio-Status betreiben, die im Imkereiregistrierungssystem und im Informationssystem für den ökologischen Landbau registriert sind, erhalten 15 TL pro Bienenstock.

Die Unterstützung für gute landwirtschaftliche Praktiken variiert je nach Kategorie zwischen 10 und 150 Lira pro Deklar. 100 Lira pro Deklaration werden zur Unterstützung kleiner Familienunternehmen gezahlt.

Die flächenbezogene Einkommensunterstützung für Haselnussproduzenten wird als 170 Lira pro Deklar für die Produktion an bestimmten Standorten gezahlt. Eine Unterstützungszahlung von 20 TL pro Deklaration wird im Rahmen der Unterstützung für feste organisch-organominerale Düngemittel geleistet. Im Rahmen der Rehabilitationsunterstützung für traditionelle Olivenhaine wird eine Unterstützung von 100 Lira pro Deklar gewährt.

UNTERSTÜTZUNG FÜR PRODUKTE AUS DEN BECKEN

Die im Rahmen der Differenzzahlungen festzulegenden Unterstützungen für den Anbau der Produkte in den Becken wurden ebenfalls festgelegt.

Dabei 50 Cent pro Kilogramm für ölige Sonnenblumen, getrocknete Bohnen, Kichererbsen und Linsen, 110 Cent für Saatbaumwolle, 60 Cent für Soja, 80 Cent für Raps, 55 Cent für Aspirat, 3 Cent für Körnermais, 10 Cent für Weizen , Gerste, Hafer, Roggen, Triticale und Paddy-Reis werden mit 80 Cent für Olivenöl, 13 Cent für frischen Tee und 15 Cent für Körneroliven gefördert.

Eine zusätzliche Unterstützung von 50 Prozent wird für die Differenzzahlung für diejenigen gezahlt, die Kichererbsen und Linsen in Regionen mit Wassereinschränkungen anbauen. Für Getreidemais wird keine Unterstützungszahlung geleistet, außer für Gebiete, die durch Tropfbewässerung bewässert werden.

Türkei Tarim Becken Produktion und Unterstützung Dieselprodukte, die im Anbau außerhalb des Beckens von Produkten bestimmt werden, die unter dem Modell, Dünger, zahlen die Differenz, inländische Verwendung von zertifiziertem Saatgut, erhalten keine Unterstützung für einkommensabhängige Futter- und Nussfläche.

Unter den Unterstützungen werden reale und juristische Personen, mit Ausnahme der öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, deren Personal-, Produkt- und Landinformationen in der FRS registriert sind und die sich in den festgelegten Becken befinden, wo sie die für die Unterstützung in den Ländern wesentlichen Produkte herstellen, von den Provinz- und Bezirksdirektionen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft bestimmt und stellen innerhalb des zu bestimmenden Rechtszeitraums Unterstützungsanträge. Menschen werden davon profitieren.

UNTERSTÜTZUNG BEI UNTERSCHIEDLICHER ZAHLUNG BEI ALTER TEA

Die Differenzzahlungsbeihilfe für Frischteeproduzenten wird den Landwirten gewährt, die in den Gebieten produzieren, die durch den "Beschluss über die Bestimmung von Teelandwirtschaftsfeldern und die Erteilung von Lizenzen an Produzenten, die in diesen Gebieten Tee anbauen" festgelegt wurden durch Beschluss des Ministerrats in den festgelegten Becken in Kraft gesetzt und von der Generaldirektion für Teebetriebe eine Lizenz erteilt.

Es werden Studien zum Einsatz von Systemen zur Fernüberwachung und Ertragsbestimmung der mit Erntemaschinen geernteten Produkte und Produktionsflächen durchgeführt.

150 LIRA UNTERSTÜTZUNG WIRD FÜR KÜNSTLICHE GRÄSER BEREITGESTELLT

Im Rahmen des Produktions- und Fördermodells für landwirtschaftliche Einzugsgebiete werden Erzeuger, die auf ihren bei der ÇKS registrierten Flächen mehrjährige und einjährige Futterpflanzen zur Raufutterproduktion anbauen, Futterpflanzen unterstützt, sofern sie das Produkt ernten.

Unterstützung für die Produktion von Futterpflanzen, 90 TL für Esparsette, 60 TL für einjährige Futterpflanzen, 100 TL für Silagepflanzungen (bewässert), 150 TL für künstliche Weiden, 90 TL für mehrjährige Futterpflanzen, trocken 40 Lira für diejenigen, die dies tun .

Weitere 50 Prozent werden für die Unterstützung von Futterpflanzen für Futtererbsen, Wicken, ungarische Wicken, Wicken und Zwetschgen gewährt, die in diesem Jahr in Becken gepflanzt werden, in denen das Grundwasser nicht ausreicht und die Wassereinschränkungen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden.

Um eine natürliche Bestäubung zu gewährleisten, erhalten Züchter, die Hummeln verwenden, 60 Lira pro Volk in Gewächshauseinheiten, die im Gewächshausregistrierungssystem des Ministeriums registriert sind.

600 TL UNTERSTÜTZUNG WERDEN FÜR MEDITOR- UND KOMBINIERTE KÄLBER BEREITGESTELLT

Im Bereich der Tierhaltung werden Kälber von Kühen ab 4 Monaten, deren Erstkalbealter höchstens 810 Tage bzw vollendet.

Für Kälber, die durch künstliche Befruchtung von Rindfleisch oder Bullen gemischter Rassen mit ihrem Sperma oder durch natürliche Besamung dieser Rassen mit vom Ministerium zugelassenen Bullen geboren wurden, wird eine Unterstützung von 600 Lira gewährt.

Eine zusätzliche Förderung der im Zuchtbuch eingetragenen Kälber erfolgt nach Maßgabe des vom Ministerium festzulegenden Einheitspreises und der Konditionen.

Für Kälber, die durch künstliche Besamung von den Bullen im Rahmen des Nachkommenkontrollprotokolls geboren wurden, wird eine zusätzliche Unterstützung von 50 Lira gezahlt.

Bis zu 20 Stück, 21 % bis 100-75 Stück, 101 % für 500-50 Stück, werden für die Einheitsbeträge pro Kalb gezahlt, die die Kälberunterstützungsbedingungen erfüllen.

Zusätzliche 100 für Kälber geboren in Ağrı, Ardahan, Artvin, Bayburt, Bingöl, Bitlis, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Iğdır, Kars, Muş, Ordu, Rize, Sivas, Şırnak, Trabzon, Tunceli, Van TL wird Unterstützung gezahlt.

6 TAUSEND LIRA-UNTERSTÜTZUNG FÜR ÇOBAN-BESCHÄFTIGUNG

250 Lira für weibliche Büffel, zusätzliche 200 Lira für weibliche Büffel, die im Herdenbuch registriert sind, 4 Lira für Malak für 250 Monate oder länger, sofern die geplanten Impfungen abgeschlossen sind, weitere 200 Lira für Malak, die im Herdenbuch registriert sind, und weitere 250 Lira für Malak, die durch künstliche Befruchtung geboren wurden.

Für jede Kuh eines reinen Milchmanns oder einer kombinierten Rasse, die aus künstlicher Befruchtung geboren wurde und deren Milchgehaltsanalyse zu Zuchtzwecken analysiert wird und die vom Ministerium festgelegten Milchqualitätskriterien erfüllt, wird eine Unterstützung von bis zu 100 Lira gewährt.

Für den Kauf von mindestens 1 Kopf und maximal 50 Färsen (einschließlich Büffel) wird eine vom Ministerium festzulegende Unterstützungszahlung in Höhe von 40 Prozent des Färsenpreises geleistet.

Tierbesitzer erhalten 6 Lira für alle Rinder, mit Ausnahme der krankheitsfreien Betriebsförderung, Zuchtbullen und männlichen Tieren über 450 Monate.

Die Beträge der Zahlungseinheiten pro Bienenrind werden durch Zahlung des vollen Betrags bis zu 500 Stück und 501 Prozent des Betrags für 50 Stück und mehr angewendet. Darüber hinaus erhalten alle Rinder, die in Betrieben mit einem anerkannten Milchviehbetrieb-Zertifikat eine Unterstützung für das Bienengeschäft erhalten, eine zusätzliche Unterstützung von 100 Lira.

Zeitraum und Einheitspreis pro Tier für 1-200 Stück (einschließlich 200 Stück), die männliche Rinder (einschließlich Büffel) schlachten, die in den Registersystemen des Ministeriums registriert sind, im Land geboren und die Mastzeit abgeschlossen haben, in Schlachthöfen gemäß der Gesetzgebung , und Erfüllung der vom Ministerium auf der Grundlage von Rasse und Art festzulegenden Gewichtskriterien für die Schlachtkörper Es wird eine Unterstützung gezahlt, die 250 TL nicht übersteigt. Bei Tieren, die nach der Veröffentlichung dieser Entscheidung gemästet werden, ist es erforderlich, den Mastbeginn und den voraussichtlichen Schlachttermin beim Red Meat Registration System zu registrieren.

Die Beschäftigungsunterstützung für Hirten wird an Unternehmen oder Hirten mit 100 oder mehr Brutschafen und Ziegen gezahlt.

Züchter, die Mitglied in den Zuchtverbänden von Schaf-Ziegen-Züchtern sind, erhalten 30 Lira pro Zuchtschaf, 35 Lira pro Zuchtziege, zusätzlich 20 Lira pro Zucht-Angoraziege und Nomadenzüchter erhalten zusätzlich 2 Lira pro Eheschaf und Ziege.

Eine Unterstützung von 125 Lira pro Tier wird an die Unternehmen gezahlt, die im Vorjahr die Unterstützung von Brutschafen und -ziegen erhalten und die Anzahl der Brutschafe und -ziegen im Vorjahr, der Lämmer und Ziegen des Vorjahres sowie derjenigen, die sich im Vorjahr als Brutschafe und -ziegen qualifiziert haben, erhöht haben, sofern die Steigerungsrate die vom Ministerium festgelegte Steigerungsrate nicht überschreitet.

100 Lira pro Tier für Schaf-Ziegen von Züchtern, die Mitglied von Zuchtverbänden von Schaf- und Ziegenzüchtern sind, die in das Zuchtprogramm aufgenommen sind, registriert im Ovine Stud Book and Pre-Pedigree Information System (SOYBİS) und HBS des Ministeriums, 500 Lira für Züchter, die Widder und Ziegen kaufen, die in Zuchtbetrieben aufgezogen werden, Unterstützung wird pro Tier gezahlt.

UNTERSTÜTZUNG FÜR MOROO- UND SEIDENFEHLERGRÜNDER

Erzeuger, die gegen eine Erzeugerquittung an die angeschlossenen Genossenschaften des Verbandes der Mohair- und Wolle-Landwirtschaftlichen Verkaufsgenossenschaften (Tiftikbirlik), Züchtervereinigungen von Schaf-Ziegenzüchtern oder Wollverarbeitungsbetrieben verkaufen, die gegen eine Erzeugerquittung registriert und in der Datenbank des Mohair-Registrierungssystems (TKS) registriert sind 35 Lira pro Kilogramm Kid-Mohair, 30 Lira pro Kilogramm Hauptmohair Für im Rahmen der Auftragsproduktion hergestellte Flusen werden 22 Lira, 10 Lira pro Kilogramm Sekundärmohair und zusätzlich XNUMX Lira vergütet.

120 Lira pro Karton, verteilt an die Koza Agricultural Sales Cooperatives Union (Kozabirlik), die kostenloses Saatgut für den Seidenraupenzucht bereitstellt, und 80 Lira pro Kilogramm frische Kokons an Erzeuger, die ihre frischen Seidenraupenkokons an Kozabirlik / Genossenschaften oder Unternehmen mit Rechtspersönlichkeitsqualifikationen verkaufen, deren Tätigkeitsbereich darin besteht, Seide aus Kokon mit Flatur zu schießen und zu verarbeiten. Zahlung erfolgt.

Erzeuger, die Mitglieder von Züchtergewerkschaften und / oder Erzeugergewerkschaften sind, die im Bienenzuchtregistrierungssystem des Ministeriums registriert sind, und / oder Erzeugergewerkschaften erhalten eine Unterstützung von 20 Lira pro Bienenstock mit Bienen und 80 Lira pro Zuchtkönigin, die sie von Züchterköniginnen-Bienenproduzenten kaufen, die eine Produktionsgenehmigung vom Ministerium erhalten haben.

In diesem Jahr erhalten Landwirte, deren Bienenstöcke beschädigt sind, 30 Lire pro Bienenstock und Erzeuger, die aufgrund von Kiefernschäden Produktionsausfälle erleiden Honigproduktionsflächen werden 30 Lira pro Kilogramm gezahlt, um den Produktverlust auszugleichen.

Abfallbeihilfe von 1000 TL für Rinderabfälle, 150 TL für Kleinrinderabfälle, 1,5 TL pro Rinder für Praktiker für geplante Impfungen und vom Ministerium festgelegte Ohrringanträge im Rahmen der Bekämpfung von Tierseuchen 1 TL Unterstützungszahlung pro kleine Rinder.

Die Unterstützung für die biologische und biotechnische Bekämpfung wird zwischen 70 und 500 Lira pro Dekade betragen, um den Einsatz chemischer Pestizide zu reduzieren und Rückstände zu vermeiden, indem die biologische oder biotechnische Bekämpfung von Schadorganismen, die für die Pflanzenproduktion schädlich sind, ausgeweitet wird.

ANGEL-UNTERSTÜTZUNG

Im Rahmen der Aquakulturförderung werden 350 Tausend Kilogramm, 0,75 Lira pro Kilogramm Forelle, je 1,5 Lira für neue Arten, geschlossene Systemproduktion, über Kilogramm Forellenzucht und Karpfen und 10 Cent pro Kilogramm für Muscheln bereitgestellt.

Die Unterstützung für die Forellenzucht von bis zu 10 60 Brütereien beträgt 30 Lira pro Fisch, 1 Lira pro Kilogramm, einschließlich 0,25 XNUMX Kilogramm für die Fischzucht in Bodenteichen, und XNUMX Lira pro Kilogramm im Digital Agriculture Market (DİTAP).

Für die vom Ministerium durchgeführten Projekte im Rahmen der Förderung des Vor-Ort-Schutzes und der Entwicklung tiergenetischer Ressourcen erhalten Züchter 600 Lira pro Tier für den Rinderschutz, 90 Lira pro Tier für den Schafschutz, 800 Lira für den Rinderstammbaumschutz, 45 Lira pro Bienenstock für den Bienenschutz, 115 Lira pro Kilogramm für den Seidenraupenschutz, Für Schafe, Ziegen und deren Nachkommen im Zuchtprogramm, 80 Lira pro Tier in der Eliteherde, 40 Lira in der Basisherde, Büffelzucht (Brutbüffel) in öffentlichen Händen, 960 Lira pro Tier für Bullen und Büffel, die innerhalb des Jahres geboren haben, 600 Lira, 225 Lira pro Tier für Büffel (Färse/Falke) und 225 Lira pro Tier für männliches Zuchtmaterial (Widderziege) .

Um die Übertragung neuer Schadorganismen, die Ausrottung und Bekämpfung der bestehenden sowie deren Ausbreitung zu verhindern, wird im Rahmen der erforderlichen Quarantänemaßnahmen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der 4-Jahres-Produktpreis mit der Verbotsfrist für Haselnüsse beträgt einmalig 26,5 Lira pro Kilogramm für die gleiche Fläche, für Steinobst.Eine einmalige Ausgleichszahlung für Pflanzenquarantäne von 3 Lira pro Kilogramm wird für dieselbe Fläche des 6-Jahres-Produktpreises mit dem Zeitraum des Verbots.

100 LIRA-UNTERSTÜTZUNG FÜR BENUTZER VON ZERTIFIZIERTEN KARTOFFELSAMEN

Im Rahmen der inländischen zertifizierten Saatgutnutzungsförderung 5 Lira für Färberdistel, 20 Lira für Raps, 4 Lira für Sesam, 16 Lira für Gerste, Weizen, Roggen, Triticale, Hafer, Paddy, 30 Lira für Trockenbohnen, Linsen und Klee, und Kichererbsen 20 Lira, 100 Lira für Kartoffeln, 22 Lira für Wicken, Futtererbsen, Esparsette und Sojabohnen und 17 Lira für Erdnüsse. Für das Produktionsjahr 2022 beträgt die Unterstützung für die zertifizierte Saatgutverwendung 24 Lira pro Dekar für Gerste, Weizen, Roggen, Triticale, Hafer und Paddy.

Zertifizierte Sämlings-/Bäumchenverwendung unterstützt 400 Lira für Pistazien, Walnüsse, Mandeln, Blaubeeren und Aronia, Birne, Quitte, Apfel, Kirsche, Nektarine, Pfirsich, Pflaume, Zitrone, Mandarine, Orange, Aprikose, Kirsche, Olive, andere Fruchtarten und Weinrebe (ohne Granatapfel und Banane) beträgt 280 Lire und für zertifizierte Erdbeersetzlinge und Gartenpflanzen 400 Lire pro Dekar.

Für Landwirte, die in ÇKS registriert sind, die als vom Ministerium autorisierte Saatgutorganisation anerkannt ist, die zertifiziertes Saatgut im Land produzieren/produzieren und zertifizieren, es im Inland verkaufen, produzieren sie dieses Jahr verschiedene zertifiziertes Saatgut und Original-/Basissaatgut und höheres Saatgut pro Kilogramm abhängig von der Art. Es wird eine Beihilfe für die inländische zertifizierte Saatgutproduktion gezahlt.

Es wird eine Unterstützung von 0,5 Lira pro zertifiziertem gepfropftem Sämling und 0,25 Lira pro ungepfropftem Sämling bereitgestellt.

Das Farm Accountancy Data Network System wird weiterhin in 81 Provinzen implementiert und 6 Lira werden pro Unternehmen an die 600 im letzten Jahr registrierten Unternehmen gezahlt.

Als landwirtschaftliche Beratungs- und Beratungshilfe werden für jeden landwirtschaftlichen Berater 5 Lira gezahlt, davon maximal 46 landwirtschaftliche Berater, die vom Ministerium autorisiert sind und landwirtschaftliche Beratungs- und Beratungsdienste erbringen, und maximal 12 landwirtschaftliche Berater in der Kammer der Landwirtschaft und Erzeugerorganisationen. Die Zahlungen erfolgen in zwei gleichen Tranchen basierend auf XNUMX Monaten Leistungserbringung.

Um Informationen und Technologien zu den vom Ministerium und dem Agrarsektor benötigten Schwerpunktthemen zu entwickeln und an Landwirte und landwirtschaftliche Industrielle weiterzugeben, werden vom Ministerium genehmigte FuE-Projekte unterstützt.

Andererseits wurden auch die Produktlisten, die im Rahmen des Produktions- und Unterstützungsmodells für landwirtschaftliche Becken unterstützt werden sollen, in die Entscheidung einbezogen.

Der Beschluss ist mit Wirkung zum 1 in Kraft getreten.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*