Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft nimmt Änderungen an der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vor

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft nimmt Änderungen an der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vor
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft nimmt Änderungen an der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vor

Lebensmitteletiketten sind das wichtigste und effektivste Mittel, um den Verbrauchern neben grundlegenden Produktinformationen auch Gesundheits-, Sicherheits- und Nährwertinformationen direkt zu vermitteln. Lebensmitteletiketten sind die wichtigste Informationsquelle in Bezug auf die Ernährungsgewohnheiten, Empfindlichkeiten und Konsumpräferenzen der Verbraucher.

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, dessen Hauptziel im Lebensmittelbereich der Schutz der Verbrauchergesundheit auf höchstem Niveau ist, setzt seine Bemühungen im Einklang mit den Beschlüssen des 3.

In diesem Zusammenhang wurde in der türkischen Lebensmittelkodex-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation ein Verordnungsentwurf für genaue Informationen erstellt, der auf dem höchsten Verbraucherschutzniveau und der Verbrauchersensibilität beruht.

IN EINEM MONAT KANN EINE STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF DER VERORDNUNG ABGEGEBEN WERDEN

Der Entwurf, der Änderungen in der vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellten Verordnung des türkischen Lebensmittelkodex zur Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation vorsieht, befindet sich auf der Webseite der Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle (tarimorman.gov.tr/GKGM/Duyuru .). /447/Mevzuat-Taslagi-Tgk-Gida-Labeling-And-Consumers-Information-Regulation-Regulation-Regulation) wurde zur Ansicht geöffnet.

Relevante Ministerien, Universitäten, Nichtregierungsorganisationen, Verbrauchervertreter, Industrie, etc. bezüglich der Regulierungsänderung. alle Beteiligten können innerhalb eines Monats ihre Meinung äußern.

Der Entwurf wird von dem nach Anregungen und Vorschlägen des Gesundheitsministeriums, anderer relevanter Ministerien, Universitäten, NGOs und des Sektors gebildeten Unterausschuss bewertet und anschließend in der Nationalen Lebensmittelkodex-Kommission diskutiert. Die Verordnung, die in der Kommission finalisiert wird, wurde vom Minister für Land- und Forstwirtschaft Dr. Nach Genehmigung von Bekir Pakdemirli wird es im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.

IN LEBENSMITTELETIKETTEN GEMÄSS DEM VERORDNUNGSENTWURF;

irreführende Aussagen,
irreführende Namen,
Irreführende Bilder werden nicht verwendet.

Der Name des Lebensmittels und der Zutaten (Zutatenliste) wird je nach Packungsgröße 2.5-mal größer geschrieben als die aktuelle Verordnung.

Als „Basic Field of View“ wurde der Bereich bestimmt, in dem die Marke auf der größten Fläche einer Verpackung steht. Der Name des Lebensmittels muss auch in das primäre Sichtfeld geschrieben werden.

In ähnlichen Lebensmitteln werden keine irreführenden Bilder, Namen und Ausdrücke verwendet und können vom Verbraucher mit ähnlichen Lebensmitteln verwechselt werden.

Bei ähnlichen Lebensmitteln, die von Verbrauchern verwechselt werden können, die Bezeichnung des Lebensmittels; Wenn die Marke auf dem Etikett erwähnt wird, wird sie in derselben Schriftgröße wie die Marke des Lebensmittels geschrieben, direkt neben oder unter der Marke des Lebensmittels.

Auf dem Etikett eines Lebensmittels, das bei seiner Herstellung nur Aromastoffe anstelle von Obst oder Gemüse verwendet, werden keine geschmacklichen Darstellungen angezeigt. Der Name des Lebensmittels ist gewürzt „…. „Gewürzt“ und wo immer der Name des Lebensmittels erwähnt wird, wird es mindestens 3 mm platziert.

Bei ähnlichen Lebensmitteln, die vom Verbraucher verwechselt werden können, wird der Name eines Lebensmittels verwendet, das nicht die Eigenschaften „….Geschmack“, „…Geschmack“,….willkürlich usw. Ausdrücke werden nicht verwendet.

Wenn sich das Bild einer Lebensmittelzutat auf dem Etikett oder im Produktnamen befindet, sollte es an jeder Stelle des Bildes oder neben oder unter dem Produktnamen so platziert werden, dass die Menge dieser Zutat mindestens 3 mm beträgt.

Bei Lebensmitteln, die Süßungsmittel enthalten, müssen die Worte „Enthält Süßungsmittel“ oder „Mit Süßungsmittel“ mindestens 3 mm neben oder unter der Bezeichnung des Lebensmittels im Grund-Sichtfeld platziert werden.

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