Generaldirektion Meteorologie zur Rekrutierung von 100 Vertragspersonal

Generaldirektion Meteorologie
Generaldirektion Meteorologie

Amt vom 657 mit der Nummer 4, das dem Ministerratsbeschluss vom 06 beigefügt ist und die Nummer 06/1978 hat, die in den zentralen und provinziellen Dienststellen der Generaldirektion für Meteorologie im Rahmen von Absatz . eingesetzt werden soll (B) des Artikels 7 des Beamtengesetzes Nr. 15754 Gemäß Unterabsatz (a) des ersten Absatzes des zusätzlichen Artikels 28 der im Amtsblatt veröffentlichten Grundsätze über die Beschäftigung von Vertragspersonal, vom OSYM-Vorsitz, basierend auf auf dem Punkteranking der Gruppe Öffentliche Personalauswahlprüfung (KPSS) (B) werden direkt nach dem zentralen Vergabeverfahren 06 Ingenieure und 1978 16330 Vertragspersonal eingestellt, davon einer unter der Bezeichnung Büropersonal.

Der KPSS-2021/8 Preference Guide, der Vertragspersonalpositionen enthält, die auf Bachelor-Ebene bevorzugt werden können, wird ab dem 27.10.2021 auf der OSYM-Website veröffentlicht. Für das Auswahlverfahren werden die Prüfungsergebnisse der Kandidatinnen und Kandidaten verwendet, die am 06 die öffentliche Personalauswahlprüfung (2020-KPSS-Lizenz) abgelegt haben. Die Kandidaten können zwischen dem 2020. Oktober und dem 27. November 2 durch Eingabe ihrer TR-Identifikationsnummer und ihres Passworts auf der Website des ÖSYM gemäß den im Präferenzleitfaden festgelegten Regeln ihre Wahl treffen. Die Einreichung von Online-Präferenzen endet am 2021. November 2 um 2021:23.59 Uhr. Dieser Zeitraum wird nicht verlängert. Der KPSSP3-Score wird in Platzierungsprozessen verwendet. Kandidaten mit mindestens 50 (fünfzig) Prüfungsergebnissen können wählen.

Bei der Arbeit in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen im Status des Vertragspersonals gemäß Artikel 657/B des Beamtengesetzes Nr. 4; Für diejenigen, deren Dienstverträge abgelaufen sind oder die es vorziehen, in die vertraglich vereinbarten Positionen in diesem Leitfaden aufgenommen zu werden, Artikel 657/B des Beamtengesetzes Nr. 4 und die Ergänzung der Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragspersonal, die in in Kraft mit dem Beschluss des Ministerrats vom 06 mit der Nummer 06/1978. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bestimmungen in Artikel 7 Absatz 15754 und 1 (**) Anwendung finden. (*) Die Bestimmung in Artikel 3/B des Beamtengesetzes Nr. 4: „…Wenn die auf diese Weise beschäftigten Arbeitnehmer gegen die Grundsätze des Dienstvertrags verstoßen, werden ihre Verträge von ihren Institutionen gekündigt oder wenn sie einseitig kündigen den Vertrag innerhalb der Vertragslaufzeit, mit Ausnahme der durch Beschluss des Präsidiums bestimmten Ausnahmen. Sie können nicht in Leiharbeitsstellen von Institutionen eingesetzt werden, es sei denn, ein Jahr nach dem Tag der Kündigung ist verstrichen.“ (**) Bestimmungen in den Absätzen 657 und 4 des zusätzlichen Artikels 1 der Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragspersonal: „… falls der Vertrag des Vertragspersonals von ihren Einrichtungen aufgrund eines Verstoßes gegen die Dienstleistungsvertragsgrundsätze gekündigt wird oder den Vertrag einseitig innerhalb der Vertragslaufzeit, ab dem Tag der Kündigung Sofern nicht ein Jahr verstrichen ist, kann er nicht mehr in Leiharbeitsstellen öffentlicher Einrichtungen und Organisationen eingesetzt werden. Vertrag;

a) Von Mitarbeitern, die Teilzeit oder durch den Projektzeitraum begrenzt sind,

b) diejenigen, die ihre Titel geändert haben, indem sie sie Positionen zugewiesen haben, die sich auf Titel im beigefügten Anhang 4 beziehen, die aufgrund ihres Bildungsstatus im Rahmen von Artikel 4 vergeben wurden;

c) trotz Antrag auf Umsiedlung aufgrund des Ehepartners oder des Gesundheitszustands; Diejenigen, die die Bestimmungen von Anhang 3 (b) oder (c) aus einem der Gründe nicht anwenden können, zu denen es keine Serviceeinheit gibt, zu der gewechselt werden kann, es gibt eine Einheit, aber keine freie Stelle mit demselben Titel und derselben Qualität, oder sie kann die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für mindestens ein Jahr nicht erfüllen. einseitige Kündigungen können ohne einjährige Amtszeit wieder eingestellt werden. “

Anschrift: Generaldirektion Meteorologie, Personalabteilung Kütükçü Alibey Caddesi Nr: 4 06120 Kalaba, Keçiören/ANKARA

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