Antragsdatum für Stromspeicher steht fest

Stromspeicheranwendungen starten im Oktober
Stromspeicheranwendungen starten im Oktober

Anträge für den in die Stromerzeugungsanlagen integrierten Stromspeicher und für den unabhängigen Stromspeicher werden ab dem 21. Oktober eingehen.

Die EMRA gab bekannt, dass in diesem Monat Anträge im Rahmen von Stromspeicheraktivitäten gemäß dem vorläufigen Artikel 1 der Verordnung über Speicheraktivitäten auf dem Strommarkt mit dem Titel "Beginn des Eingangs von Anträgen" beginnen werden. Laut Ankündigung;

  • Vorlizenzanträge für den in die Produktionsanlage integrierten Stromspeicher,
  • Liefergenehmigungsanträge für den autarken Stromspeicher,
  • Anträge auf Vorgenehmigung/Genehmigung oder Änderung der Liefergenehmigung für den Anbau eines integrierten Stromspeichers und eines separaten Stromspeichers an die Produktionsanlage,

Ab 06.07.2019. Oktober 30823, gemäß den „Verfahren und Grundsätzen für Anträge auf Zulassung von Hochschulabschlüssen und Lizenztransaktionen“, veröffentlicht im Amtsblatt vom 05.10.2021 mit der Nummer 31619 und den Anhängen zu diesen Verfahren und Grundsätzen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 21 und nummeriert 2021. werden eingehen.

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