Antrag zur Änderung des Vor- und Nachnamens im E-Government

Antrag auf Änderung des Vor- und Nachnamens im e-Staat
Antrag auf Änderung des Vor- und Nachnamens im e-Staat

Das E-Government-System wurde um einen neuen Dienst erweitert. Anträge auf Berichtigung des Vor- oder Nachnamens können mit Beschluss des Landes-/Bezirksverwaltungsrates über das E-Government gestellt werden.

Die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten hat dem e-Government-Gateway mit dem "Antrag auf Berichtigung des Vor- oder Nachnamens mit Beschluss des Provinz-/Bezirksverwaltungsrates" einen neuen E-Service hinzugefügt. Infolge der Änderung des Bevölkerungsdienstegesetzes Nr. 17.10.2017 vom 5490, sofern die Person innerhalb von zwei Jahren schriftlich bei der Bevölkerungsdirektion, in der sich die Niederlassung befindet, einen Antrag stellt; Es war möglich, die entgegen Artikel 3 des Familiennamengesetzes geschriebenen Vor- und Nachnamen mit Rechtschreib- und Rechtschreibfehlern oder Bedeutungsänderungen durch die Verwendung von Korrekturzeichen einmalig und ohne gerichtliche Entscheidung mit der Entscheidung zu ändern der Provinz- und Kreisverwaltung.

Der Zeitraum, der durch den vorläufigen Artikel festgelegt wurde, der dem Bevölkerungsdienstleistungsgesetz Nr. 6 mit dem Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze und dem Gesetzesdekret Nr. 2019 vom 375. Dezember 5490 hinzugefügt wurde, wurde um weitere 3 Jahre verlängert. Darüber hinaus kann das Präsidium nach Ablauf der für die Gültigkeit des Artikels bestimmten Frist, falls eine erneute Fristverlängerung erforderlich ist, die Frist ohne eine Gesetzesänderung verlängern. Darüber hinaus war es mit der neuen Bestimmung im Artikel möglich, die Namen, die den guten Sitten nicht entsprechen und von der Gesellschaft als lächerlich empfunden werden, von den Provinz- oder Kreisverwaltungsräten ohne gerichtliche Entscheidung zu ändern.

275.808 Personen haben ihren Nachnamen geändert und 121.065 Personen haben ihren Namen korrigiert

Mit diesen Regelungen wurde der Arbeitsaufwand der Gerichte für die Korrektur von Vor- und Nachnamen reduziert und bürokratische Prozesse verkürzt. Auf diese Weise haben seit 2017 275.808 Personen ihren Nachnamen und 121.065 Personen ihren Namen korrigiert.

Unsere Bürger werden von der Anwendung profitieren können, die es ermöglicht, die Vor- und Nachnamen zu ändern, die aufgrund von Rechtschreib- und Rechtschreibfehlern eine Bedeutungsänderung haben oder kein Korrekturzeichen verwenden, die für die allgemeine Moral nicht geeignet sind und als lächerlich angesehen werden durch den Verein, ohne gerichtliche Entscheidung, mit Beschluss des Provinz- und Bezirksvorstandes, bis 6. Dezember 2022. .

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