Rundschreiben des Innenministeriums „Maßnahmen für die Einreise“

Rundschreiben des Innenministeriums zu Einreisemaßnahmen
Rundschreiben des Innenministeriums zu Einreisemaßnahmen

Das Innenministerium hat im Rahmen der Coronavirus-Maßnahmen ein neues Rundschreiben an die Gouverneure von 81 Provinzen geschickt. In das Rundschreiben wurden neue Themen zu den „Maßnahmen für die Einreise“ aufgenommen.

Das Rundschreiben des Innenministeriums lautet wie folgt:

„Um das Eindringen neuer Varianten der Corona-Virus-(Covid19)-Epidemie in unser Land zu verhindern, wurden mit unserem Interesse (a) Rundschreiben Einreisemaßnahmen an allen Land-, Luft-, See- und Eisenbahngrenztoren umgesetzt vom 1. Juli 2021, und mit unserem Interesse (b) Rundschreiben, Länder aus Afghanistan und Pakistan Quarantänemaßnahmen bei der Einreise festgelegt.

Im Einklang mit den Ansichten der Ministerien zu den Entwicklungen in der Welt und in unserem Land im Zuge der Epidemie wurden die Maßnahmen von Interesse (a) und Interesse (b) zur Einreise in das Land (ohne die Teile mit Bezug zu Afghanistan) eingeführt mit unseren Rundschreiben abgeschafft und die nachfolgend festgelegten neuen Maßnahmen werden ab Samstag, 4. September 2021 umgesetzt. gelten als umgesetzt.

1. Die Praxis bezüglich der bereits ausgesetzten Flüge nach Brasilien, Südafrika, Nepal und Sri Lanka wird bis zu einer neuen Entscheidung fortgesetzt und Direktreisen aus diesen Ländern in unser Land werden nicht erlaubt. Personen, die aus einem anderen Land kommen, sich aber in den letzten 14 Tagen in Brasilien, Südafrika, Nepal und Sri Lanka aufgehalten haben, werden gebeten, einen negativen PCR-Testbericht maximal 72 Stunden vor der Einreise in unser Land einzureichen zur Abgabe eines PCR-Testberichts an den von den Governorships zu bestimmenden Orten (sofern diese ihre eigenen Gebühren tragen) aufgefordert werden, werden tagelang unter Quarantäne gestellt. Fällt das PCR-Testergebnis am 14. Tag der Quarantäne negativ aus, wird die Quarantänemaßnahme abgebrochen. Diejenigen mit einem positiven PCR-Testergebnis werden ab dem Tag des positiven Testergebnisses isoliert und die Messung wird mit einem negativen Ergebnis des PCR-Tests am Ende des 14. Tages beendet.

2. Personen, die aus Bangladesch, Indien und Pakistan in unser Land kommen, müssen das PCR-Testergebnis mit einem negativen Ergebnis maximal 72 Stunden vor der Einreise in unser Land einreichen.

Diejenigen, die direkt aus Bangladesch, Indien und Pakistan kamen und diejenigen, bei denen festgestellt wurde, dass sie sich in den letzten 14 Tagen in diesen Ländern aufgehalten haben; Diejenigen, die dokumentiert haben, dass sie mindestens zwei Dosen (Einzeldosis für Johnson & Johnson) der zugelassenen Impfstoffe erhalten haben für den Notfallgebrauch durch die Weltgesundheitsorganisation oder unser Land und dass seit der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind, werden sie bei der Einreise in unser Land vom Quarantäne-Antrag ausgenommen. Diejenigen, die nicht nachweisen können, dass sie mindestens zwei Dosen (Einzeldosis für Johnson & Johnson) der von der Weltgesundheitsorganisation oder unserem Land für den Notfall zugelassenen Impfstoffe erhalten haben und dass seit der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind, werden unter Quarantäne gestellt an ihrem Wohnort oder an der von ihnen angegebenen Adresse und wird am 10. Tag der Quarantänezeit einem PCR-Test unterzogen. Bei negativem PCR-Testergebnis am 10. Tag wird die Quarantäne beendet, diejenigen, die keine ein PCR-Test am 10. Tag wird für 14 Tage in Quarantäne gehalten Bei positivem Testergebnis werden die aktuellen Pandemierichtlinien der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums befolgt.

3. In Bezug auf die Einreise von Personen, die aus Afghanistan in unser Land gekommen sind und von denen angenommen wird, dass sie sich in den letzten 14 Tagen in diesem Land aufgehalten haben, werden die Bestimmungen unserer Rundschreiben (a) und (b) weiterhin genau angewendet.

4. Personen, die aus Großbritannien, dem Iran, Ägypten und Singapur anreisen, müssen bis zu 72 Stunden vor der Einreise einen negativen PCR-Testbericht einreichen.

5. Mit Ausnahme der in den ersten vier Artikeln aufgeführten haben sie an allen Grenztoren (Land, Luft, See, Bahn) aus anderen Ländern mindestens zwei Dosen (Einzeldosis für Johnson & Johnson) der für den Notfall zugelassenen Impfstoffe erhalten von der Weltgesundheitsorganisation oder unserem Land, und dass die letzte Dosis die niedrigste ist.Diejenigen, die ein von den offiziellen Behörden des jeweiligen Landes ausgestelltes Dokument einreichen, aus dem hervorgeht, dass mindestens 14 Tage vergangen sind oder die Krankheit in den letzten 28 Monaten aufgetreten ist , ab dem 6. Tag des ersten positiven PCR-Testergebnisses, keinen PCR-/Antigen-Schnelltestbericht mit negativem Ergebnis vorlegen, und für diese Personen werden keine Quarantänemaßnahmen ergriffen. Ab dem Datum der letzten 28 Monate müssen Personen, die das von den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes ausgestellte Dokument zur Feststellung der Krankheit vorlegen, keinen PCR-/Antigen-Schnelltestbericht mit negativem Ergebnis und Quarantänemaßnahmen vorlegen wird für diese Personen nicht beantragt Bei Nichtbeachtung wird ein PCR-Testbericht mit negativem Ergebnis maximal 6 Stunden vor Einreise oder ein negatives Ergebnis des Antigen-Schnelltests innerhalb von maximal 72 Stunden nach Einreise angefordert.

6. Kinder unter 12 Jahren werden bei der Einreise in unser Land von der Beantragung eines Impfausweises mit einem PCR/Antigen-Testbericht befreit.

7. Um den Außenhandel nicht zu beeinträchtigen, werden Besatzungen von Flugzeugschiffen, Seeleute, die als Schlüsselpersonal gelten, und LKW-Fahrer vom SARSCoV2-PCR-Test und Quarantäneantrag ausgenommen.

8. Im Rahmen der vorstehenden Artikel werden bei der Einreise in unser Land anzufordernde Dokumente wie Impfpass, PCR/Antigen-Testergebnis von der Fluggesellschaft im Abflugland für Passagiere, die auf dem Luft- und Seeweg ankommen, sowie für Passagiere überprüft Anreise per Straße/Schiene mit öffentlichen Verkehrsmitteln Die Verantwortung für die Zulassung von Personen ohne Zeugnis trägt das Transportunternehmen.

9. Personen, die durch das Gesundheitsministerium von allen unseren Grenztoren in unser Land einreisen, können sich auf der Grundlage von Proben am Zielort einem PCR-Test unterziehen. In diesem Zusammenhang dürfen die Personen nach der Entnahme der Testproben an ihren endgültigen Bestimmungsort gehen und werden bei positiven Testergebnissen gemäß dem COVID-19-Leitfaden des Gesundheitsministeriums behandelt. Diejenigen, die engen Kontakt zu Personen mit positivem Testergebnis haben, werden für die Dauer von 14 Tagen an den von ihnen festgelegten Adressen isoliert, und wenn die am Ende des 10 Bedingungen beendet werden. Die Isolationsbedingungen derjenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie die Delta-Variante tragen, werden am Ende des 14. Tages ohne PCR-Test beendet.

10 10.1 Von unseren Bürgern, die durch unsere Grenztore in unser Land einreisen, dass sie mindestens zwei Dosen (Einzeldosis für Johnson & Johnson) der von der Weltgesundheitsorganisation oder unserem Land für den Notfall zugelassenen Impfstoffe erhalten haben und dass mindestens 14 Tage sind seit der letzten Dosis vergangen oder ab dem 28. Tag des ersten positiven PCR-Testergebnisses Wer nachweist, dass er in den letzten 6 Monaten erkrankt war und wer einen negativen PCR-Testbericht vorlegt, der maximal 72 Stunden zuvor vorliegt die Einreise oder ein negatives Ergebnis des Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden vor der Einreise wird in unser Land einreisen dürfen.

  • 10.2 Bürger, die die in Artikel 10.1 genannten Dokumente oder Testergebnisse nicht vorlegen können, dürfen nach Anwendung des PCR-Tests an den Grenztoren zu ihren Wohnungen gehen, und diejenigen, die ein positives Testergebnis haben, werden in ihrer Wohnung isoliert.
  • 10.3 Unsere Bürger, die auf diese Weise einreisen dürfen, werden an ihrem Zielort in einer vom Gesundheitsministerium festzulegenden Weise isoliert, und die Isolierung wird fortgesetzt, bis sie einen negativen PCR-Testbericht vorlegen. In Bezug auf die oben genannte Maßnahme durch den Gouverneur/Distriktgouverneur und die lokalen Verwaltungsbeamten des Grenztors in Zusammenarbeit mit allen an den Grenztoren tätigen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen und im Rahmen anderer einschlägiger Rechtsvorschriften, um die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und keine Unterbrechung in der Praxis zu verursachen; das werde ich.“

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