Impfausweis und PCR-Testpflicht in Zügen beginnt am 6. September

Impfpass- und PCR-Testpflicht in Zügen beginnt im September
Impfpass- und PCR-Testpflicht in Zügen beginnt im September

Im Rahmen des vom Innenministerium veröffentlichten Rundschreibens zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie wurden ab dem 6. September 2021 bestimmte Regeln für Überlandreisen festgelegt.

In diesem Kontext; Geimpfte oder erkrankte Personen ab 18 Jahren reisen ohne Testpflicht entsprechend dem wissenschaftlich als immun geltenden Zeitraum und Passagiere ab 18 Jahren, die die Impfung nicht abgeschlossen haben oder nicht erhalten haben Krankheit, negative PCR-Testergebnisse innerhalb der letzten 48 Stunden vor Reiseantritt abgenommen und bei den Kontrollen vorgezeigt werden müssen.

An den Kontrollpunkten von Hochgeschwindigkeitszügen und bei den Kontrollen in Regional- und Fernzügen; Passagiere müssen ihre geimpften, vergangenen Krankheiten (nach der wissenschaftlichen Zeit als immun nach der Covid-19-Erkrankung) oder negative PCR-Testergebnisse maximal 48 Stunden vor dem Antrag auf „Life Eve Sığar“ (HES) einreichen.

Passagiere, die diese Eingabe nicht machen, erhalten keine Rückerstattung, während ihre Reisen storniert werden.

Fahrgäste, die während der Fahrt festgestellt werden, dass sie die Bedingungen bei den durchzuführenden Kontrollen nicht erfüllen, werden an der ersten Station, an der der Zug angemessen gehalten wird, aussteigen und der Fahrpreis wird nicht zurückerstattet.

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