Fahrradtransportregeln in YHT-, Fern- und Regionalzügen

Fahrradtransportregeln in YHT Fern- und Regionalzügen
Fahrradtransportregeln in YHT Fern- und Regionalzügen

Um die Nutzung von Fahrrädern zu fördern, die unter den heutigen Bedingungen ein umweltfreundliches und gesundes Fortbewegungsmittel sind, hat die Staatsbahn der Republik Türkei die Regeln und Anwendungsgrundsätze für die Fahrradbeförderung neu geordnet, deren Mitnahme akzeptiert wird Fahrgäste in Stadt- und Intercity-Zügen, bedarfsgerecht.

Nahverkehrszüge und Marmaray-Züge

  • Außer an Sonn- und Feiertagen werden Fahrräder in den Zügen, außer zu den Hauptverkehrszeiten (Stoßzeiten) von 07.00 bis 09.00 Uhr und 16.00 bis 20.00 Uhr, durch die Annahme von kleinem Handgepäck mit den Fahrgästen ohne zusätzliche Transportkosten befördert.
  • Fahrräder werden in den Zügen während der Hauptverkehrszeiten nicht akzeptiert.
  • An Sonn- und Feiertagen, wenn keine Fahrgastdichte herrscht, werden den ganzen Tag Fahrräder angenommen.
  • Fahrräder werden in allen Wagen akzeptiert und müssen so befördert werden, dass die Durchfahrt der Fahrgäste in den eventuell für die Fahrradmitnahme reservierten Räumen oder Zwischenräumen nicht behindert wird.
  • Pro Passagier ist nur ein Fahrrad erlaubt.
  • Der Besitzer des Fahrrads haftet für alle Schäden und Verluste, die ihm und/oder anderen Fahrgästen in Aufzügen, Rolltreppen, Zügen und Zügen zugefügt werden.
  • In Bereichen mit Drehkreuzen werden Fahrradausweise an behindertengerechten Drehkreuzen ausgestellt.
  • Das Verladen, Verstauen und Entladen der Fahrräder im Zug erfolgt durch den Besitzer des Fahrrads.
    Für Schäden an unserem Unternehmen, an sich selbst und/oder anderen Fahrgästen haftet der Fahrradbesitzer.

in yht`

  • Faltbare Fahrräder, die in das für Handgepäck reservierte Fach von YHTs passen, werden als kleines Handgepäck mit dem Passagier akzeptiert und kostenlos befördert.
  • Der Transport von nicht faltbaren Fahrrädern in YHTs ist strengstens untersagt.

Umriss und Regionalzüge

Nur in Zügen, die einen Wagen oder ein Wagenabteil in der Zugorganisation haben, werden nicht faltbare Fahrräder als kleines Handgepäck mit den Fahrgästen angenommen und unentgeltlich befördert.

  • In Zügen, die keine Furgon in ihrer Organisation haben, werden faltbare Fahrräder, die in den Gepäckraum passen, als kleines Handgepäck mit den Fahrgästen angenommen und kostenlos befördert.
    Die Mitnahme von nicht faltbaren Fahrrädern ist in diesen Zügen strengstens untersagt.
  • Pro Passagier ist nur ein Fahrrad erlaubt.
  • In Zügen mit einem Pkw- oder Van-Abteil in der Zugorganisation sollten in Fällen, in denen die aufklappbaren Fahrräder nicht in offener Form untergebracht werden können, die Räder und Pedale demontiert und vom Fahrgast verkleinert werden.
  • In allen Zügen wird das Be- und Entladen von Fahrrädern im Zug, deren Unterbringung im Zug die Fahrgäste nicht stören und die Fahrgastpassagen nicht behindern und sicher sein.
  • Fahrradbesitzer sind für alle Schäden verantwortlich, die sie sich selbst und/oder anderen Fahrgästen zufügen.

TCDD behält sich das Recht vor, die Bedingungen für die Beförderung von Fahrrädern in Zügen zu ändern.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*