Möglichkeit zur regelmäßigen Prämienzahlung für diejenigen, die in landwirtschaftlichen Tätigkeiten tätig sind

Möglichkeit zur regelmäßigen Prämienzahlung für diejenigen, die in der Landwirtschaft tätig sind
Möglichkeit zur regelmäßigen Prämienzahlung für diejenigen, die in der Landwirtschaft tätig sind

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Sozialversicherungsverkehr“ vom 18. August 2021 wurde die Verordnung über den Versicherungsverkehr der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen umgesetzt.

Mit der getroffenen Verordnung werden die monatlichen Prämien der landwirtschaftlich Tätigen mit 4Bs aus der allgemeinen Krankenversicherungsprämie und den Prämien der Kurz- und Langzeitversicherungszweige bis Ende Januar-Juni des Zeitraums des Jahres, zu dem sie gehören, gezahlt , und die Prämien des Zeitraums Juli-Dezember bis Ende Januar des Folgejahres ausgezahlt wurden.

Mit der genannten Regelung war es den Inhabern von Agrarversicherungen möglich, ihre Versicherungsprämien ohne Verzögerungen zu zahlen und die Erhöhung der Zeiten, in denen sie Einkünfte aus Produktverkäufen und ihre Fähigkeit zur Zahlung von Zuschlägen erzielen, zu verzögern.

Im Rahmen der Anlage-5 wurden periodische Prämienzahlungen an Beschäftigte im Bereich Land- und Forstwirtschaft geleistet

Durch die Regelung der monatlichen Prämien der befristet Beschäftigten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gemäß Anlage 5 werden die Prämien des Zeitraums Januar-Juni des Jahres, in dem sie zur allgemeinen Krankenversicherungsprämie gehören, die Prämien der kurzfristigen und Langzeitversicherungen folgen Ende Juli und die Prämien der Periode Juli-Dezember, wobei die Zahlung bis Ende Januar des Folgejahres vereinbart wurde.

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