Erklärung zur Polizei, die das Fahrzeug des Stellvertreters anhält

Erklärung des Gouverneurs von Myrte über die Polizei, die das Fahrzeug des Abgeordneten angehalten hat
Erklärung des Gouverneurs von Myrte über die Polizei, die das Fahrzeug des Abgeordneten angehalten hat

Das Büro des Gouverneurs von Mersin gab eine schriftliche Erklärung über die Polizeibeamten ab, die das Fahrzeug des Abgeordneten angehalten hatten. In der Erklärung des Gouverneursbüros heißt es:

Vor einem Monat, am 18.07.2021 gegen 18:30 Uhr, gab es eine Erklärung zu dem Vorfall, dass das Auto des Abgeordneten von Mersin Zeynep Gül Yılmaz angehalten wurde. Das Teilen des Mersin-Abgeordneten Ali Mahir Basarir in den sozialen Medien verzerrt die Veranstaltung vollständig. Bei dem genannten Vorfall wurde das Fahrzeug des Mersin-Abgeordneten Zeynep Gül Yılmaz auf einen Hinweis hin von Polizisten angehalten. In Artikel 71 Absatz G des Straßenverkehrsgesetzes werden Fahrzeuge mit Durchfahrtsüberlegenheit aus Dienst- und Dienstpflichten sowie aus Sicherheitsgründen gezählt. In diesem Zusammenhang wurde das vom Stellvertreter benutzte Fahrzeug, obwohl es in diesem Rahmen lag, nach dem Anhalten durch die Polizeibeamten eine halbe Stunde warten lassen und es wurde verstanden, dass es sich um einen Stellvertreter handelte. Obwohl der zuständige Niederlassungsleiter sagte, die Anfrage sei falsch gestellt, das Fahrzeug zugelassen und das Kennzeichen des Fahrzeugs des Stellvertreters diesbezüglich falsch gemeldet worden, wurde die Anfrage in der Warteschleife gehalten, aber das Problem wurde danach gelöst es wurde dem Landespolizeidirektor übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Polizeibeamten eine Anzeige erstellen und bei einem Verstoß an die zuständige Institution senden. Aus der Voruntersuchung ging jedoch hervor, dass; Beamte fallen aus den gesetzlichen Regelungen heraus. Daraufhin wurden die notwendigen rechtlichen Schritte gegen sie eingeleitet.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*