Unterstützungszahlungen an die Familien von Märtyrern und Veteranen am 15. Juli werden heute von den Konten abgebucht

Juli-Unterstützungszahlungen an die Familien von Märtyrern und Veteranen werden heute auf Konten eingezahlt
Juli-Unterstützungszahlungen an die Familien von Märtyrern und Veteranen werden heute auf Konten eingezahlt

Derya Yanık, Ministerin für Familie und Soziales, sagte: „Heute werden wir 15 TL einzahlen, die wir am 1500. Juli an die Familien unserer Märtyrer und unsere Veteranen gezahlt haben, und 1100 TL, den Eid-al-Adha-Bonus, an ihre Konten aufgrund des Nationalen Einheits- und Demokratietages.“

Der Minister für Familien- und Sozialdienste, Derya Yanık, gab Informationen der Stiftung für Solidarität der türkischen Märtyrer und Veteranen über die Zahlung an die Familien der Märtyrer und Veteranen vom 15. Juli.

In Erinnerung daran, dass die Familien der Märtyrer und Veteranen vom 15. Juli regelmäßig jeden Monat bezahlt werden, betonte Minister Yanık, dass der gezahlte Betrag im April dieses Jahres auf 1.500 TL erhöht wurde.

In Anbetracht der Tatsache, dass aufgrund des Nationalen Einheits- und Demokratietages am 15. Juli 1500 TL auf die Konten der Familien der Märtyrer und Veteranen eingezahlt werden, erklärte Minister Yanık auch, dass der Eid-al-Adha-Bonus von 1.100 TL an die Familien der Märtyrer und Veteranen am 15. Juli.

Minister Yanık sagte: "Wir haben am 2020. Juli 2021 zwischen April und Juli 15 insgesamt 56,9 Millionen Lira an die Familien unserer Märtyrer und Veteranen gezahlt." seine Aussagen verwendet.

Jeden Monat wird regelmäßige Bargeldunterstützung gewährt

Derya Yanık, Ministerin für Familie und Soziales, ist Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung der türkischen Märtyrer- und Veteranen-Solidarität, die am 13. Juli 2019 mit Zustimmung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan gegründet wurde.

Minister Yanık stellte fest, dass jeden Monat regelmäßige Bargeldunterstützung aus dem im Rahmen der Solidaritätskampagne vom 15. Juli gesammelten Betrag bereitgestellt wird. Burns sagte: "Zusätzlich zu unserer Beschäftigungsunterstützung für die Verwandten und Veteranen unserer Märtyrer am 15. Juli wird unsere Geldunterstützung durch unsere Stiftung fortgesetzt." sagte.

Im Rahmen des Gesetzesdekrets Nr. 667 (Gesetz Nr. 6749) und des Gesetzesdekrets Nr. 670 (Gesetz Nr. 7091) werden Angehörigen von Märtyrern 2 Arbeitsrechte und Veteranen 1 Arbeitsrecht gewährt. Durch Berufungen in bestimmten Abständen werden Leistungsberechtigte in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen beschäftigt.

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