Wann enden Verbote? Wann werden die Ausgangssperre und andere Verbote enden?

Wann enden die Verbote, wann enden die Ausgangssperre und andere Verbote?
Wann enden die Verbote, wann enden die Ausgangssperre und andere Verbote?

Der am 1. Juni begonnene schrittweise Normalisierungsprozess wird fortgesetzt. Bei der letzten Kabinettssitzung wurde der Status aller geltenden Beschränkungen, wie Fitnessstudios, Kinos, Schwimmbäder, Wochenend-Ausgangssperren, der nächsten Entscheidung überlassen. Millionen suchen nach Antworten auf die Fragen, wann die Verbote enden, was der sinkenden Zahl der Coronavirus-Fälle entspricht, und ob die Verbote am 10. Juni aufgehoben werden. Mit dem Treffen, das diese Woche stattfinden soll, wann werden die Verbote enden, werden sie am 10. Juni aufgehoben? Es wird erwartet, dass die Antworten auf die Fragen, wann die Verbote mit dem Normalisierungskalender 2021 enden, Antworten finden.

Im Zuge der schrittweisen Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens, während die Ausgangssperre an Wochentagen und Wochenenden andauert, wurde beschlossen, dass der Überlandverkehr während der Zeiträume und Tage, an denen die Ausgangssperre nicht gilt, kostenlos ist. Während die Augen und Ohren der Türkei auf die Entscheidungen und Ergebnisse der Kabinettssitzung gerichtet sind, wird erwartet, dass die Fragen beantwortet werden, wenn die Verbote aufgehoben werden.

Sperrstunde
In der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierungsphase; Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag zwischen 22.00 und 05.00 Uhr; Sonntags gilt eine Ausgangssperre, die am Samstag um 22.00:05.00 Uhr beginnt, den gesamten Sonntag abdeckt und am Montag um XNUMX:XNUMX Uhr endet.

NORMALISIERUNG NACH DEM 1. JUNI NEUE ENTSCHEIDUNGEN IM GESCHÄFT – 31. MAI 2021

Während des Monats Juni gelten weiterhin an Wochentagen und Samstagen zwischen 22.00:05.00 Uhr abends und XNUMX:XNUMX Uhr morgens Ausgangsbeschränkungen.

Diese Beschränkung gilt am Wochenende zwischen Samstag 22.00:05.00 Uhr und Montagmorgen XNUMX:XNUMX Uhr, also für den gesamten Sonntag.

Im Juli werden diese Sperrfristen und -tage entsprechend der Veränderung der Fall- und Sterbezahlen sowie der zurückgelegten Impfstrecke neu festgelegt.

Ess- und Trinkgelegenheiten können den Tisch zwischen 07.00:21.00 und 24.00:XNUMX Uhr gemäß den festgelegten Regeln bedienen und ihren Paketservice bis XNUMX:XNUMX Uhr fortsetzen.

Betriebe wie Cafés, Cafés, Teegärten, Teppichplätze, Fitnessstudios und Vergnügungsparks dürfen im Rahmen der Regeln außer sonntags zwischen 07.00:21.00 und XNUMX:XNUMX Uhr arbeiten.

Hochzeiten und Trauungen im offenen und geschlossenen Bereich können unter den festgelegten Bedingungen ab dem 1. Juni beginnen.

AKTUELLE EINSCHRÄNKUNG
In der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierungsphase; Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag zwischen 22.00 und 05.00 Uhr; Sonntags gilt eine Ausgangssperre, die am Samstag um 22.00:05.00 Uhr beginnt, den gesamten Sonntag abdeckt und am Montag um XNUMX:XNUMX Uhr endet.

1.1- Die im Anhang aufgeführten Orte und Personen werden von der Beschränkung ausgenommen, um die Kontinuität der Produktions-, Herstellungs-, Liefer- und Logistikketten zu gewährleisten und die Kontinuität der Gesundheits-, Land- und Forstwirtschaft während der Zeit und der Tage zu gewährleisten, in denen die Ausgangssperre wird angewendet. Die für die Ausgangssperre gewährten Ausnahmen beschränken sich auf den Grund der Ausnahme und dementsprechend auf die Zeit und den Weg, wie in unserem Rundschreiben vom 14.12.2020 mit der Nummer 20799 klar angegeben, andernfalls werden die Fälle als Missbrauch von Ausnahmen gewertet und unterliegen bis hin zu verwaltungsrechtlichen/gerichtlichen Sanktionen. Personen, die an Orten wie Arbeitsplätzen/Fabriken/Herstellern tätig sind, die von der Ausgangssperre ausgenommen sind, sind verpflichtet, das über das E-Antragssystem des Innenministeriums erhaltene „Arbeitserlaubnis-Pflichtdokument“ auf der E-Government-Plattform innerhalb der Rahmen unseres Rundschreibens vom 29.04.2021 mit der Nummer 7705. Jedoch in Fällen wie NACE-Code-Matching-Fehler, Unfähigkeit, eine Arbeitsbescheinigung zu erhalten, weil der Subunternehmer nicht in den Geltungsbereich der Ausnahme fällt, obwohl er an einem Arbeitsplatz im Geltungsbereich der Ausnahme arbeitet, oder im Falle eines Zugangsfehlers, das Beispiel von im Rahmen der Audits kann auch die „Arbeitserlaubnisaufgabe“ vorgelegt werden, deren Muster der Anlage des vorgenannten Rundschreibens beigefügt ist und die manuell ausgefüllt und mit der Erklärung/Verpflichtung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers unterschrieben wird.

1.2- Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Gemüsehändler, Metzger, Nüsse und Konditoreien können sonntags zwischen 10.00:17.00 und XNUMX:XNUMX Uhr geöffnet sein, wenn eine ganztägige Ausgangssperre gilt, vorausgesetzt, unsere Bürger sind darauf beschränkt, ihre obligatorischen Bedürfnisse zu erfüllen und nicht zu fahren ( außer unseren behinderten Bürgern), können sie zu Märkten, Gemüsehändlern, Metzgern, Nüssen und Süßwarenläden gehen.

1.3- An den Tagen und Tagen, an denen die Ausgangssperre angewendet wird, sind die Bäckerei- und/oder Bäckereikonzessionsbetriebe, in denen die Brotproduktion hergestellt wird, und nur die Brotverkaufshändler dieser Arbeitsplätze (nur für den Verkauf von Brot und Backwaren) geöffnet. Unsere Bürger können in die Bäckerei gehen, die nur wenige Gehminuten von ihrem Wohnort entfernt ist (außer unseren behinderten Bürgern), sofern sie sich auf den Bedarf an Brot und Backwaren beschränken und nicht mit dem Auto fahren.

Brot kann nur an Märkten und Lebensmittelgeschäften mit Brotverteilfahrzeugen von Bäckereien und Bäckereikonzessionsbetrieben serviert werden, und es findet kein Verkauf auf der Straße statt.

1.4- Die Befreiung von der Ausgangssperre für Ausländer gilt nur für Ausländer, die sich vorübergehend/kurzzeitig im Rahmen touristischer Aktivitäten in unserem Land aufhalten; Ausländer in unserem Land außerhalb des Rahmens der touristischen Aktivitäten, einschließlich Personen mit Aufenthaltserlaubnis, vorübergehendem Schutzstatus oder Personen, die internationalen Schutz beantragen und Statusinhaber, unterliegen Ausgangssperren.

1.5- Die unter den Nummern 112, 155 und 156 gemeldeten Grundbedürfnisse unserer Bürger, die sich in fortgeschrittenen Altersgruppen befinden, ihre eigenen Bedürfnisse nicht decken können oder an schweren Krankheiten leiden, werden von den VEFA-Sozialen Selbsthilfegruppen gedeckt durch

1.6- Für unsere Bürger ab 65 Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren und unsere Kinder, die in Ausübung ihres Rechts auf Impfung für zwei Impfdosen geimpft wurden, wird außer für alle keine Ausgangssperre verhängt.

Trotz des Rechts auf Impfung können unsere Bürger ab 65 Jahren, die nicht geimpft sind, an anderen Tagen außer sonntags nur zwischen 10.00 und 14.00 Uhr ausgehen; Sonntags gilt eine ganztägige Ausgangssperre.

1.7- Unabhängig davon, ob sie der Ausgangssperre unterliegen, können unsere Bürger ab 65 Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren und unsere Kinder die öffentlichen Verkehrsmittel (U-Bahn, Metrobus, Bus, Minibus, Minibus usw.) nicht benutzen .).

Studierende, die vom Ministerium für Nationale Bildung als geeignet erachtet werden, eine persönliche Ausbildung durchzuführen, sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

2 - REISEBESCHRÄNKUNG IM INTERCITY
In der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierungsphase; Beschränkungen für Intercity-Reisen gelten nur während des Zeitraums und an den Tagen, in denen die Ausgangssperre gilt, und während des Zeitraums, in dem die Ausgangssperre nicht gilt, gelten keine Beschränkungen für Intercity-Reisen.

2.1- Ausnahmen von der Beschränkung des Fernverkehrs;

  • Während der Zeiträume und Tage, an denen die Ausgangssperre gilt, müssen unsere Bürger für ihre Intercity-Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Flugzeugen, Zügen, Bussen keine separate Reisegenehmigung einholen und sie benötigen keine Reisegenehmigung, wie Ticket, Reservierungscode usw. Es genügt, sie mit zu präsentieren Die Mobilität dieser Personen zwischen den Fernverkehrsfahrzeugen und ihren Wohnorten wird von der Ausgangssperre ausgenommen, sofern sie mit den Abfahrts- und Ankunftszeiten vereinbar ist.
  • Überlandfahrten von Amtsträgern (Inspektoren, Inspektoren usw.), die vom zuständigen Ministerium oder einer öffentlichen Einrichtung oder Organisation im Rahmen der Wahrnehmung eines öffentlichen Auftrages beauftragt werden, mit privaten oder offiziellen Fahrzeugen sind unter Vorlage ihres Unternehmens zulässig Personalausweis und Zuweisungsdokument.
  • Anträge, die von jedem verstorbenen Angehörigen über die Systeme E-APPLICATION oder ALO 199 des Innenministeriums am E-Government-Tor zu stellen sind, um an der Beerdigung seiner selbst oder seines Ehepartners, seines Verwandten ersten Grades oder Geschwisters teilzunehmen, oder zur Begleitung des Bestattungstransfers (bis zu 9 Personen, die neben ihm verwandt sind) wird vom System unverzüglich automatisch genehmigt und für die Angehörigen des Verstorbenen das erforderliche Reisedokument erstellt, damit diese mit ihrem Privaten reisen können Fahrzeuge.

Unsere Bürger, die sich im Rahmen von Bestattungstransporten und Bestattungsverfahren bewerben, werden nicht aufgefordert, irgendwelche Dokumente vorzulegen, und die erforderliche Anfrage wird automatisch durchgeführt, bevor der Reisegenehmigungsdokument durch die beim Gesundheitsministerium bereitgestellte Integration ausgestellt wird.

2.2- Es ist wichtig, dass unsere Bürger während der Zeit und an den Tagen, in denen die Ausgangssperre gilt, nicht mit ihren privaten Fahrzeugen zwischen Städten reisen.

Bei Vorliegen der folgenden zwingenden Bedingungen sind unsere Bürger jedoch verpflichtet, diese Situation zu dokumentieren; Sie können auch mit ihren Privatfahrzeugen reisen, vorausgesetzt, sie erhalten eine Genehmigung von den Reisegenehmigungsausschüssen, die innerhalb des Gouverneursamts/Distriktgouvernements eingerichtet sind, über die Systeme E-APPLICATION und ALO 199 des Innenministeriums über E-Government. Personen, die eine Reisegenehmigung erhalten, sind während ihres Reisezeitraums von der Ausgangssperre befreit.

ZU BERÜCKSICHTIGENDE UMSTÄNDE
aus dem Krankenhaus, in dem er behandelt wurde, entlassen worden ist und an seinen ursprünglichen Wohnort zurückkehren möchte, mit einem ärztlichen Bericht überwiesen wurde und/oder einen vorherigen Arzttermin/-kontrolle hatte,

sich selbst oder einen Verwandten ersten Grades oder Geschwister des Ehepartners, der im Krankenhaus behandelt wird, begleiten (maximal 2 Personen),

Diejenigen, die innerhalb der letzten 5 Tage in die Stadt gekommen sind, in der sie sich aufhalten, aber keine Bleibe haben und an ihren Wohnort zurückkehren möchten (Personen, die innerhalb von 5 Tagen ihren Fahrausweis, ihr Kfz-Kennzeichen, andere Dokumente vorlegen ihre Reise und Informationen anzeigen),

Diejenigen, die an den von ÖSYM angekündigten Prüfungen und den auf zentraler Ebene geplanten Prüfungen teilnehmen,

  • Wer nach dem Militärdienst in seine Siedlungen zurückkehren möchte,
  • Mit einem Einladungsschreiben von privat oder öffentlich zu einem Tagesvertrag,
  • Es wird akzeptiert, dass sich die aus den Haftanstalten entlassenen Personen in einem Zwangsstaat befinden.

3. AKTIVITÄTEN DER ARBEITSPLÄTZE
3.1- Orte zum Essen und Trinken (wie Restaurants, Restaurants, Cafeterien, Konditoreien);

  • Einhaltung aller im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums festgelegten Regeln, wobei ein Abstand von 2 Metern in alle Richtungen zwischen Tischen und 60 cm zwischen Stühlen nebeneinander eingehalten wird,
  • Am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag, zwischen 07.00 und 21.00 Uhr, Tischservice, Abholung und Mitnahme, 21.00-24.00 Uhr, sofern nicht mehr als drei Kunden gleichzeitig am selben Tisch akzeptiert werden in Außenbereich und zwei im Innenbereich. Nur zum Mitnehmen,
  • -Sonntags zwischen 07.00-24.00 Uhr können sie nur in Form eines Paketdienstes betrieben werden.

3.2- Seine Aktivitäten sind seit dem 14. April 2021 ausgesetzt;

  • Kino,
  • Orte wie Kaffeehäuser, Kaffeehäuser, Cafés, Vereinstavernen, Teegärten,
  • Internet-Café/Lounge, elektronische Spielplätze, Billardzimmer,
  • Teppichplätze, Fitnessstudios, Freibäder,
  • Vergnügungsparks und Themenparks,

Geschäfte im Tätigkeitsbereich;

  • Vollständige Einhaltung der im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums für jeden Geschäftsbereich/jede Tätigkeit separat festgelegten Regeln,
  • Keine Spiele (einschließlich Paper-Okey, Backgammon) an Orten wie Cafés, Kaffeehäusern, Cafés, Vereinstavernen, Teegärten, Teehäusern zu spielen und nicht mehr als drei Kunden am selben Tisch in offenen Bereichen und zwei zu akzeptieren gleichzeitig in Innenräumen,
  • Juni 50 (außer sonntags) zwischen 1:2021 und 07.00:21.00 Uhr verkehren, sofern die Kapazitätsgrenze von XNUMX % (ein Sitzplatz belegt und ein freier Sitzplatz) in den Kinos eingehalten wird.

Andererseits werden die Aktivitäten von Einrichtungen wie Hallenbädern, türkischen Bädern, Saunen und Massagesalons, Shisha-Lounges/Cafés sowie Casinos, Tavernen und Bierstuben bis zu einer neuen Entscheidung ausgesetzt.

3.3- Geschäfte wie Bekleidung, Kurzwaren, Glaswaren, Eisenwaren, Schneider, Friseure, Büros und Büros usw. im Einzelhandels- und Dienstleistungssektor, außer den oben aufgeführten Arbeitsplätzen. Arbeitsplätze und Einkaufszentren;

– Sie können zwischen 07.00 und 21.00 Uhr (außer sonntags) operieren, sofern sie alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien erfüllen, die für den Geschäftsbereich im Leitfaden für das Epidemiemanagement und die Arbeit des Gesundheitsministeriums festgelegt sind.

3.4- Um die Intensität der Öffnung oder allgemeinen Rabattanträge für bestimmte Tage oder Stunden durch verschiedene Arbeitsplätze, insbesondere Kettenmärkte, zu verhindern, sollten Rabattanträge für lange Zeiträume von mindestens einer Woche gestellt werden.

3.5- An Sonntagen, wenn eine ganztägige Ausgangssperre gilt; In den Märkten (einschließlich Ketten und Supermärkten), Elektronikwaren, Spielzeug, Schreibwaren, Kleidung und Accessoires, Alkohol, Heimtextilien, Autozubehör, Gartenmaterialien, Eisenwaren, Glaswaren usw. Produkte dürfen nicht verkauft werden.

3.6- Marktplätze können von 07.00-20.00 Uhr (außer sonntags) betrieben werden, sofern sie die im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums festgelegten Regeln einhalten.

3.7- Online-Lebensmittel- und Lebensmittelbestellunternehmen können werktags und am Wochenende zwischen 07.00:24.00 und XNUMX:XNUMX Uhr als Heim- / Adressservice arbeiten.

4. BILDUNGSAKTIVITÄTEN
Die derzeit in Betrieb befindlichen Kindergärten und Kindergärten werden ihre Aktivitäten in der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierung fortsetzen, und die Umsetzung wird wie vom Ministerium für Nationale Bildung öffentlich angekündigt für alle anderen Schul- und Klassenstufen fortgesetzt.

5. ARBEIT IN ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN UND ORGANISATIONEN
Im Einklang mit dem Rundschreiben des Präsidiums vom 14.04.2021 mit der Nummer 2021/8 und dem Schreiben des Präsidiums für Verwaltungsangelegenheiten vom 27.04.2021 und der Nummer 17665 wird die schrittweise Normalisierung der Umsetzung der flexiblen Arbeitsmethode wie Remote/Alternative und die Arbeitszeit zwischen 10.00-16.00 Uhr in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen wird in der zweiten Phase des Semesters fortgesetzt.

6. TREFFEN/VERANSTALTUNGEN UND HOCHZEITEN/ HOCHZEITEN UND BESICHTIGUNGEN
6.1- Mit Ausnahme der regelmäßig obligatorischen Generalversammlungen von Sportvereinen werden alle Arten von Veranstaltungen mit breiter Beteiligung, einschließlich der Generalversammlung, von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, öffentlichen Berufsorganisationen und ihren übergeordneten Organisationen, Gewerkschaften und Genossenschaften auf den 15 verschoben werden.

Generalversammlungen von Sportvereinen, die regelmäßig abgehalten werden müssen; Abstands- und Reinigungs-/Masken-/Abstandsregeln werden eingehalten, und es werden mindestens 4 m2 pro Person in offenen Bereichen und mindestens 6 m2 pro Person in geschlossenen Bereichen belassen.

Ab Dienstag, 15. Juni 2021, Aktivitäten mit breiter Beteiligung, einschließlich der Generalversammlung, von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, öffentlichen Berufsorganisationen, Gewerkschaften und Genossenschaften; Die Erlaubnis wird erteilt unter der Voraussetzung, dass die Abstands- und Masken-/Abstands-/Reinigungsregeln eingehalten werden und in offenen Bereichen mindestens 4 m2 pro Person und in geschlossenen Bereichen mindestens 6 m2 pro Person belassen werden.

6.2- Hochzeiten in Form von Hochzeitszeremonien und Hochzeitszeremonien;

– in offenen Bereichen;

– Einhaltung aller Regeln für Hochzeitszeremonien und Hochzeiten im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums,

- Einhaltung des notwendigen Abstands zwischen den Tischen und Stühlen und Einhaltung der Reinigungs-, Masken- und Abstandsregeln,

- Keine Speisen- und Getränkeangebote,

– In geschlossenen Bereichen zusätzlich zu den oben genannten Regeln;

– Mindestens 6 m2 pro Person lassen,

– Eine Begrenzung auf maximal 100 Gäste ist ab Dienstag, 01 möglich, sofern sie limitiert ist.

– Die Beschränkungen für die Gastronomie und die maximale Gästezahl in geschlossenen Bereichen werden am Dienstag, 15, aufgehoben. Speisen und Getränke können bei Trauungen und Hochzeiten nach diesem Datum serviert werden und die maximale Teilnehmerzahl wird nicht angewendet, vorausgesetzt, dass in geschlossenen Räumen mindestens 2021 m6 Platz pro Person übrig bleiben.

– Veranstaltungen wie Verlobung und Henna sind ab dem 01. Juli 2021 erlaubt.

6.3- Besuche von Personen, die sich in Sozialschutz-/Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheimen, Altenpflegeheimen, Rehabilitationszentren und Kinderheimen aufhalten, sind für jede Person, die sich in diesen Orten aufhält, für maximal einen Besuch pro Woche erlaubt.

7. MASSNAHMEN DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS
7.1- Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs (außer Flugzeuge); sie können Fahrgäste in Höhe von 50 % der im Fahrzeugschein angegebenen Fahrgastkapazität aufnehmen, und die Sitzplätze der Fahrgäste im Fahrzeug müssen so sein, dass sich die Fahrgäste nicht berühren (1 voll und 1 leer).

Bus, Bahn usw. Bei der Ermittlung der Kapazitätsbegrenzung in Fernverkehrsfahrzeugen werden Personen mit gleicher Wohnadresse und aus derselben Kernfamilie (Ehepartner, Eltern, Geschwister) nicht mitgerechnet und dürfen nebeneinander fahren .

8. MASSNAHMEN BEZÜGLICH DER UNTERKUNFTSEINRICHTUNGEN
8.1- Freizeiteinrichtungen (außer denen, die sich im Siedlungsgebiet befinden) auf Intercity-Autobahnen und Gaststätten (nur auf Kunden mit Unterkunft beschränkt) innerhalb von Unterkunftseinrichtungen (Hotel, Motel, Aparthotel, Hostel usw.); Sie können gleichzeitig am selben Tisch bedienen, sofern nicht mehr als drei Kunden im Außenbereich und mehr als zwei Kunden im Innenbereich akzeptiert werden.

8.2- Die Unterhaltungszentren, die sich in den geschlossenen Bereichen der Unterkunftseinrichtungen befinden, bleiben geschlossen und in diesen Bereichen werden keine Kunden akzeptiert.

8.3- In den offenen Bereichen der Unterkunftseinrichtungen sind gemeinsame Unterhaltungsaktivitäten nicht gestattet, und es wird maximale Aufmerksamkeit auf die Abstandsregeln gelegt, um eine Konzentration an diesen Orten zu verhindern.

8.4- Eine Reservierung in den Beherbergungseinrichtungen während des Zeitraums und der Tage, an denen die Ausgangssperre angewendet wird (vorausgesetzt, der Preis wurde vollständig bezahlt), befreit unsere Bürger von der Ausgangssperre und/oder den Beschränkungen für Überlandreisen ausreichen, dass unsere zu diesem Zweck anreisenden Bürger ihre Reservierungs- und Zahlungsdokumente bei den Kontrollen vorlegen.

8.5- Gemäß unserem Rundschreiben vom 30.09.2020 mit der Nummer 16007 und vom 28.11.2020 und der Nummer 19986 werden die Kontrollen der Beherbergungsbetriebe effektiv durchgeführt und jeglicher Missbrauch, insbesondere gefälschte Reservierungen, verhindert.

Darüber hinaus können in den Überlandbussen mit 2+1-Sitzanordnung Fahrgäste an beiden Fenstern (die mittleren Sitzplätze bleiben frei) auf die Sitzplätze aufgenommen werden und die Fahrgastkapazität wird entsprechend festgelegt.

7.2- Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (Minibus, Midibus usw.) können im Rahmen der in unserem Rundschreiben vom 14.04.2021 eingeführten Grundsätze mit einer Kapazitätsbeschränkung von 6638 % und der Regel, keine stehenden Fahrgäste zu akzeptieren, betrieben werden Nummer 50.

9. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
9.1- Von den Governorships und Distriktgouvernements; Die Informationsaktivitäten werden sich darauf konzentrieren, die zuständigen Betriebsbeauftragten und Mitarbeiter an die Maßnahmen, Verfahren und Grundsätze zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie zu erinnern, die im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums für jeden Geschäftsbereich / Tätigkeitsbereich separat festgelegt sind .

9.2- Im Rahmen der Maßnahmen, Verfahren und Grundsätze, die sowohl in den Rundschreiben unseres Ministeriums als auch im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums festgelegt sind, werden unter der Koordination unserer Governors und Distrikt-Governors verstärkte Inspektionen durchgeführt an denen die Vollzugsbeamten mit maximaler Kapazität teilnehmen (verstärkt durch das Personal/Beamte anderer Institutionen und Organisationen).

9.3- Bei allen durchzuführenden Prüfungstätigkeiten wird ein Leitansatz verfolgt, der Unternehmer/Angestellte und unsere Bürger freundlich einlädt, sich an die Regeln zu halten/verantwortlich zu handeln.

In Übereinstimmung mit den oben genannten Grundsätzen sollten gemäß den Artikeln 27 und 72 des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes die Entscheidungen der Gesundheitsämter der Provinzen/Bezirke zeitnah getroffen werden, um keine Störungen in der Praxis zu verursachen und Ungerechtigkeiten zu verursachen Behandlung;

Ich bitte und erbitte freundlicherweise Informationen und Informationen.

WANN WERDEN DIE VERBOTE FREIGEGEBEN? WERDEN DIE VERBOTE NACH DEM 10. JUNI ENDE?

Das Rundschreiben mit den Beschlüssen zur neuen Phase der schrittweisen Normalisierung wurde noch nicht veröffentlicht. Mit dem neuen Normalisierungskalender soll die Frage nach dem Ende der Verbote beantwortet werden.

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