Rundschreiben zu den Generalversammlungen von 81 Provinzen und Anwaltskammern, gesendet vom Innenministerium

Rundschreiben zu den Mitgliederversammlungen der Rechtsanwaltskammer wurde vom Innenministerium verschickt
Rundschreiben zu den Mitgliederversammlungen der Rechtsanwaltskammer wurde vom Innenministerium verschickt

Das Innenministerium hat ein Rundschreiben zu „Vollversammlungen der Anwaltskammer“ an 81 Provinzgouvernements geschickt. Dem Rundschreiben zufolge können Rechtsanwaltskammern mit weniger als 400 Mitgliedern ab dem 15. Juni 2021 ihre Mitgliederversammlungen gemäß den Seuchenmaßnahmen außer sonntags abhalten.

In dem Rundschreiben, das vom Ministerium an 81 Provinzgouvernements geschickt wurde; ” Ab dem 1. Juni 2021 zwischen 22.00 und 05.00 Uhr am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag; Sonntags wurde daran erinnert, dass die Ausgangssperre eingehalten wurde, die am Samstag um 22.00:05.00 Uhr begann und den gesamten Sonntag umfasste und am Montag um 15:2021 Uhr endete. Mit dem zuvor an die Provinzen versandten Rundschreiben, ausgenommen die Generalversammlungen der Sportvereine, die im Sinne von Zeitschriften, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Berufsverbänden in Form von öffentlichen Einrichtungen und deren übergeordneten Organisationen obligatorisch sind, Gewerkschaften und Genossenschaften, einschließlich der Generalversammlung, finden alle Arten von Veranstaltungen mit breiter Beteiligung, einschließlich der Generalversammlung, bis zum XNUMX. Juni XNUMX statt

In dem Rundschreiben, in dem festgestellt wurde, dass einige Anwaltskammern Anträge auf die Abhaltung einer Hauptversammlung an Sonntagen gestellt haben, an denen die Ausgangssperre im Juni angewendet wird, unter Bezugnahme auf den Zusatzartikel 1136 des Anwaltsgesetzes Nr. 3, "Mindestens fünfzehn Tage vor" der zu wählenden Generalversammlung müssen Sie auf dem Schild für die Wahlen der Rechtsanwaltskammern, registrierte (…) Rechtsanwälte und für die Wahlen der Union der türkischen Rechtsanwaltskammern die Liste mit den ursprünglichen und Ersatzdelegierten und den gewählten natürlichen Delegierten unterschreiben der Rechtsanwaltskammern, Tagesordnung, Ort, Tag und Uhrzeit der Sitzung sowie ein Schreiben mit Angabe der Angelegenheiten der zweiten Sitzung, falls keine Mehrheit zustande kommt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses. (…) Es ist sichergestellt, dass die Wahlen unter Berücksichtigung der Sitzungstermine und sonstiger Tagesordnungspunkte nach Abschluss der Verhandlungen unter Aufsicht des Vorsitzenden des Kreiswahlvorstandes durchgeführt werden. In Rechtsanwaltskammern mit mehr als XNUMX Mitgliedern werden die Verhandlungen am Samstag abgeschlossen, die Wahlen beginnen am Sonntag um neun und die Abstimmung endet um siebzehn.“ Urteil wurde erinnert.

In Übereinstimmung mit dem fraglichen Gesetzesartikel wurde erklärt, dass einige Verwaltungen der Rechtsanwaltskammern die Abhaltung von Wahlen im Juni wünschten, mit der Begründung, dass der Wahlprozess zwei Tage (Samstag und Sonntag) dauern und die Wahlen am Sonntag für Rechtsanwaltskammern mit mehr als 400 Mitgliedern und folgende Themen wurden aufgeführt:

  • Im Rahmen des Rundschreibens an die Bundesländer vom 01.06.2021 wurde festgestellt, dass die Veranstaltungen mit breiter Beteiligung, darunter die Vollversammlungen von NGOs, öffentlichen Einrichtungen, Berufsverbänden (einschließlich deren übergeordneten Gewerkschaften), Gewerkschaften, Gewerkschaften und Genossenschaften, ausgenommen Sportvereine, sollen auf den 15. Juni 2021 verschoben werden. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass es ihnen nicht möglich sei, ihre Mitgliederversammlung bis Juni 15 abzuhalten.
  • Ab 15. Juni 2021, gemäß den Bestimmungen des Zusatzartikels 3 des Rechtsanwaltsgesetzes, Rechtsanwaltskammern mit weniger als 400 Mitgliedern; Es schadet nicht, ihre Generalversammlungen (gemäß Seuchenmassnahmen) an anderen Tagen als sonntags abzuhalten.
  • Rechtsanwaltskammern mit mehr als 400 Mitgliedern; Gemäß den Bestimmungen des zusätzlichen Artikels 3 des Rechtsanwaltsgesetzes können sie ihre Mitgliederversammlungen abhalten, die an zwei Tagen abgehalten werden müssen, und zwar Samstag und Sonntag, beginnend am Samstag und Sonntag, 26.-27. Juni 2021.

Für den Fall, dass die Ausgangssperre für Sonntage am und nach dem angegebenen Datum fortgesetzt wird, werden Rechtsanwälte, die an den Rechtsanwaltskammerwahlen teilnehmen und das Wahlrecht haben, und andere Wahlfunktionäre von der Ausgangssperre ausgenommen.

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