Präsidentschaft des Obersten Wahlausschusses zur Rekrutierung von 9 Vertragspersonal

Vorsitz des Hohen Wahlvorstandes
Vorsitz des Hohen Wahlvorstandes

Unter der Leitung des Obersten Wahlausschusses, Generaldirektion für Wählerverzeichnis, gemäß Artikel 657/B des Beamtengesetzes Nr. 4 und den Grundsätzen für die Beschäftigung von Vertragspersonal, die mit dem Ministerratsbeschluss vom 06.06.1978 .7 und nummeriert 15754/6; Basierend auf den Ergebnissen der öffentlichen Personalauswahlprüfung (KPSS B-Gruppe) werden 3 Vertragsanalytiker und 10 Vertragsprogrammierer eingestellt. Pro Titel wird das XNUMX (zehn)fache der vakanten Personalstelle zur mündlichen Prüfung einberufen.

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ANWENDUNGSANFORDERUNGEN

 Allgemeine Bedingungen

  1. Um die in Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
  2. Keine Rente oder Altersrente von der Sozialversicherungseinrichtung erhalten.
  3. Um mindestens 2020 in der KPSSP3-Punktzahl in der öffentlichen Personalauswahlprüfung von 60 zu erreichen.
  4. Mindestens das Niveau (D) in der Fremdsprachenprüfung (YDS) erreicht haben oder die von ÖSYM festgelegten Punkte erhalten haben, die dem Niveau YDS (D) in anderen Prüfungen als YDS entsprechen. (Die Entscheidung des ÖSYM über die Gleichwertigkeit und Gültigkeitsdauer von fremdsprachlichen Prüfungsergebnissen richtet sich nach den zum Bewerbungsschluss dieser Bekanntmachung gültigen "Fremdsprachenprüfungsäquivalenzen".)
  5. Während der Beschäftigung in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen auf Vertragsbasis gemäß Artikel 657/B des Beamtengesetzes Nr. 4 wurde der Vertrag der Einrichtungen nicht wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze des Dienstvertrags innerhalb des letzten Jahres gekündigt, oder der Vertrag nicht innerhalb der Vertragslaufzeit einseitig gekündigt wurde.
  6. Keine Krankheit zu haben, die ihn daran hindern könnte, seine Pflicht kontinuierlich zu erfüllen.

Kandidaten können sich nur auf eine der Positionen des Vertragsanalytikers und des Vertragsprogrammierers bewerben.

B- Besondere Bedingungen, die für die vertraglich vereinbarte Solver-Position erforderlich sind
1- Computertechnik, Softwaretechnik, Elektrotechnik und Elektroniktechnik, Elektroniktechnik, Informationssystemtechnik, Elektrotechnik und Nachrichtentechnik, Forensische Informatik Ingenieurwissenschaften von Universitäten und Fakultäten für Mathematik, Physik, Statistik, Informatik, Computerinformatik, Computerinformationssysteme, Computer Technologie und Absolvent der Fakultät für Informationssysteme, Informationssysteme und -technologien, Informationstechnologien, Mathematik-Computer, Computer- und Lehrtechnologieausbildung oder von Hochschuleinrichtungen in der Türkei oder im Ausland, deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat anerkannt wurde.

2- Mindestens 50 (ein) Jahr Erfahrung in Systemzentren des öffentlichen oder privaten Sektors mit mindestens 1 (fünfzig) internen und externen Benutzern haben und dies dokumentieren.

C- Besondere Bedingungen für die Position des Vertragsprogrammierers
Universitäten Technische Informatik, Softwaretechnik, Elektrotechnik und Elektroniktechnik, Elektroniktechnik, Informationssystemtechnik, Elektrotechnik und Nachrichtentechnik, Forensische Informatiktechnik und Fakultäten Mathematik, Physik, Statistik, Informatik, Computerinformatik, Computerinformationssysteme, Computertechnik und Wirtschaftsinformatik , Informationssysteme und -technologien, Informationstechnologien, Mathematik-Computer, Computer- und Instruktionstechnologien Lehrabteilung Ingenieurfakultäten zum Abschluss von Abteilungen, die Computerprogrammiersprachen in den Lehrplan aufnehmen, oder zum Abschluss von Hochschulen in der Türkei oder im Ausland, die deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat anerkannt wurde.

 BEWERBUNGSZEIT, FORM, ORT UND ANDERE ANGELEGENHEITEN
Bewerbungstermin: Bewerbungen beginnen am 14.06.2021 um 09.00:23.06.2021 Uhr und enden am 17.00 um XNUMX:XNUMX Uhr.

Antragsmethode: Anträge werden auf der offiziellen Website des Obersten Wahlrates gestellt (https://www.ysk.gov.tr) "Kandidatenbewerbungsformular" wird in elektronischer Umgebung durch vollständiges und korrektes Ausfüllen erstellt.

Bewerbungen, die nicht den in der Ankündigung angegebenen Bedingungen entsprechen, und Bewerbungen per Post oder anderen Kommunikationskanälen werden nicht angenommen.

Zur mündlichen Prüfung werden Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, die das 10-fache (zehn)fache der zu ernennenden Mitarbeiterzahl betragen. Die Rangliste wird ausgehend von dem Kandidaten mit der höchsten Punktzahl aus dem KPSS P3-Punktetyp unter den Kandidaten mit den erforderlichen Qualifikationen erstellt. Haben mehrere Kandidatinnen und Kandidaten die gleiche Punktzahl wie der letzte Kandidat, werden alle diese Kandidaten zur mündlichen Prüfung eingeladen.

Die Liste der Kandidaten, die sich für die mündliche Prüfung qualifizieren, und der Ort der Prüfung werden auf der offiziellen Website des Obersten Wahlausschusses bekannt gegeben. Bewerber, die sich nicht für die mündliche Prüfung qualifizieren, werden nicht benachrichtigt.

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