Neuordnung der Strafen für Verzögerungen bei der Fahrzeuginspektion

Neuordnung der Verzugsstrafen für die Fahrzeuginspektion
Neuordnung der Verzugsstrafen für die Fahrzeuginspektion

Absatz 9 von Artikel 2021 des Gesetzes Nr. 31506, veröffentlicht im Amtsblatt vom 7326. Juni 10 mit der Nummer 6, über die Restrukturierung einiger Forderungen und Änderungen einiger Gesetze.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Gesetzes (einschließlich dieses Datums) haben diejenigen, die ihre Fahrzeuginspektionen nicht rechtzeitig durchgeführt haben, obwohl sie verpflichtet sind, ihre Fahrzeuginspektionen gemäß dem Gesetz Nr. durchzuführen. Die monatliche Änderungsrate von D- PPI bis zur Veröffentlichung des Gesetzes, anstelle des Überschusses von 2918 %, der für den Monat und dessen Bruchteil einzuziehen ist, der Betrag, der auf der Grundlage des monatlichen Satzes von 31 % für jeden Monat und jeden Bruchteil jedes Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes (einschließlich des Monats der Veröffentlichung) bis zum Datum der Fahrzeugkontrollen. Auf die Einziehung des 12%-Überschusses, der gemäß dem oben genannten Artikel abgenommen werden muss, wird verzichtet, sofern die Zahlung erfolgt und diese Beträge von der bevollmächtigten Einrichtung eingezogen werden, werden zu der in diesem Artikel angegebenen Zeit und Weise auf die Konten der Staatskasse überwiesen. Die Beträge, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes gegen die Forderungen im Geltungsbereich dieses Absatzes eingezogen wurden, werden aufgrund der Bestimmungen dieses Absatzes nicht abgelehnt oder erstattet. Das Ministerium für Finanzen und Finanzen ist ermächtigt, die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung dieses Absatzes festzulegen. Für den Zeitraum zwischen dem 2021 und dem 35 (einschließlich dieser Daten) werden die Bestimmungen über den 5%-Überschuss in Artikel 0,75 des Gesetzes Nr. 5 und die monatlichen D-PPI-Wechselkurse nicht angewendet, die eingezogene Beträge werden nicht zurückgewiesen oder zurückerstattet.

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