Mit dem Restrukturierungsgesetz Nr. 7326 wird der Kreditnehmer Trost atmen!

Konfigurationsgesetz
Konfigurationsgesetz

Das Gesetz Nr. 7326 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen und die Änderung bestimmter Gesetze wurde im Amtsblatt vom 9. Juni 2021 unter der Nummer 31506 veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem besagten Gesetz;

  • Zahlung der durch Aktualisierung des D-PPI (Inlandsproduzentenpreisindex) berechneten Schulden anstelle aller unbezahlten Steuern und sonstigen Schulden an das Finanzamt und der damit verbundenen Verzögerungserhöhungen und Zinsen,
  • Vollständige Streichung von Steuerstrafen (Steuerverlust),
  • Streichung von 50 % der Unregelmäßigkeiten und besondere Strafen für Unregelmäßigkeiten, die nicht von der Steuerbemessungsgrundlage abhängen,
  • Zahlung der Schuld, die durch Aktualisierung des D-PPI-Satzes anstelle des Originals der unbezahlten Kraftfahrzeugsteuer und der damit verbundenen Zinsen berechnet wird,
  • Zahlung der durch Aktualisierung der D-PPI-Quote berechneten Schuld anstelle aller Verkehrs- und sonstigen Verwaltungsstrafen und der damit verbundenen Zinsen, Verzugszinsen und Verspätungserhöhungen,
  • Zahlung der durch Fortschreibung der D-PPI-Quote berechneten Schulden anstelle aller Studien- und Beitragsdarlehensforderungen und der damit verbundenen Säumnisgebühren,
  • Gegenstand der Klage; Beilegung von Streitigkeiten wie Steuerbescheide, Steuerstrafen und Bußgelder,
  • Strukturierung von Forderungen, deren Steuerprüfungs- und Wertschätzungsverfahren laufen
  • Unterlassene Steuerprüfung und Veranlagung für Steuerpflichtige, die die Bemessungsgrundlage oder Steuer erhöht und die Voraussetzungen erfüllt haben,
  • Angleichen der Geschäftsunterlagen an die tatsächliche Situation durch Deklaration der Waren, Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände und Tresore, die nicht in den Aufzeichnungen enthalten sind, obwohl sie im Unternehmen vorhanden sind, oder die nicht in den Aufzeichnungen, aber nicht im Unternehmen enthalten sind, und die Forderungen gegen die Gesellschafter,
  • Strukturierung der auf die unter Vorbehalt abgegebenen Erklärungen anfallenden Steuern,
  • Auszahlung der strukturierten Beträge in bar oder in Raten bis zu 36 Monaten in Zweimonatsperioden,
  • Bei Barzahlungen wird ein zusätzlicher Rabatt von 90 % auf den zum D-PPI-Verhältnis berechneten Betrag gewährt,
  • Bei Vorauszahlung von Verkehrs- und anderen Ordnungsgeldern 25 % Nachlass auf die Originale,
  • Wenn die Ratenzahlungsoption bevorzugt wird, sofern die erste Rate fristgerecht gezahlt wird, wenn die restlichen Raten innerhalb der zweiten Ratenzahlungsperiode bezahlt werden;

– Einen zusätzlichen Rabatt von 50 % auf den anhand des D-PPI-Verhältnisses berechneten Betrag zu gewähren,
– 12,5% Rabatt auf Verkehrsstrafen und andere Verwaltungsstrafen,

  • 10 % Steuernachlass, wenn alle aufgrund der Bemessungsgrundlage oder Steuererhöhung angefallenen Steuern innerhalb der ersten Ratenzahlungsperiode im Voraus bezahlt werden,
  • Zahlung strukturierter Schulden durch Debit- und Kreditkarten von Vertragsbanken,
  • Aufhebung der auferlegten Pfandrechte im Verhältnis zu den im Geltungsbereich des Gesetzes geleisteten Zahlungen,
  • Diejenigen, die gegen das Gesetz Nr. 7256 und die Restrukturierung laufender Schulden verstoßen haben,
  • Restrukturierung von Schulden, deren Aufschub im Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 6183 fortgesetzt wird,
  • so wichtige Möglichkeiten und Annehmlichkeiten gebracht wurden.

Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, muss bis zum 31 ein Antrag gestellt werden.

Andererseits, gemäß Artikel 7326 Absatz 10 des Gesetzes Nr. 9, die monatlichen Änderungsraten des D-PPI zwischen dem Datum, an dem die Inspektion durchgeführt werden sollte, und dem Datum, an dem das Gesetz veröffentlicht wurde, für diejenigen, die dies getan haben ihre Fahrzeuginspektion nicht vor dem 6, als das Gesetz veröffentlicht wurde, und zwischen dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes und dem Inspektionsdatum Wenn sie ihre Inspektionen bis zum 2021 (einschließlich dieses Datums) durchführen lassen, gegen Zahlung die Prüfungsgebühr mit der zu berechnenden Höhe unter Berücksichtigung des monatlichen Satzes von 0,75 %, der für die Prüfungsverspätungen zu berechnende monatliche Überschuss von 31 % entfällt.

Darüber hinaus haben Einkommens- und Körperschaftsteuerpflichtige, die voll haftbar sind und Bücher auf Bilanzbasis führen, Immobilien und andere abschreibungspflichtige Wirtschaftsgüter (ausgenommen Immobilien und Wirtschaftsgüter, die Gegenstand von Verkauf-Leasing-Pensionsgeschäften oder Ausgabe von Mietbescheinigungen) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. ) Bis zum 31 wurde die Möglichkeit der Neubewertung eingeführt, sofern der Umfang, die Bedingungen und Bestimmungen des Artikels eingehalten werden.

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