Einzelheiten des Kooperationsprotokolls im Bereich der militärischen Gesundheit zwischen der Türkei und Katar

Einzelheiten zum Ausbildungs- und Kooperationsprotokoll im Bereich der militärischen Gesundheit zwischen der Türkei und Katar
Einzelheiten zum Ausbildungs- und Kooperationsprotokoll im Bereich der militärischen Gesundheit zwischen der Türkei und Katar

Die „Regierung der Republik Türkei und die Regierung des Staates Katar“ unterzeichnet in Doha am 2. März 2021 vom stellvertretenden Generaldirektor des Militärischen Gesundheitsdienstes, Air Medical Brigade General Durmuş AYDEMİR im Namen der Regierung der Republik Türkei Assad Ahmed KHALIL im Auftrag der Regierung des Staates Katar durch den Kommandanten der Gesundheitsdienste, Brigadegeneral (Arzt) Dr „Ausbildungs- und Kooperationsprotokoll im Bereich der militärischen Gesundheit“ und Artikel 4 Kooperationsfelder.

Für den vollständigen Wortlaut des Protokolls KLICKEN SIE HIER

Das genannte Protokoll wurde am 23. Mai 2007 unterzeichnet. „Abkommen über militärische Ausbildung, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Türkei und der Regierung des Staates Katar“ im Rahmen vorbereitet.

Artikel 6 Zuständige Behörden und DurchführungsplanWie angegeben in: Die zuständigen Behörden für die Durchführung dieses Protokolls;

ein. Im Namen der Regierung der Republik Türkei: Ministerium für Nationale Verteidigung der Republik Türkei,

b. Im Namen der Regierung des Staates Katar: Verteidigungsministerium des Staates Katar.

Zweck dieses Protokolls ist es, die Grundsätze festzulegen, denen die Vertragsparteien unterliegen, und die Zusammenarbeit im Rahmen der Zuständigkeiten der zuständigen Behörden in den in Artikel 4 genannten Bereichen zu entwickeln.

Artikel 4 Bereiche der ZusammenarbeitIm Rahmen von I umfasst die Zusammenarbeit zwischen den Parteien folgende Bereiche:

  1. medizinische Ausbildung,
  2. Zahnärztliche Ausbildung,
  3. Pharmazie Ausbildung,
  4. Gesundheitsberufliches Gymnasium,
  5. Ausbildung zum Krankenpfleger,
  6. Associate, Bachelor und Graduate Ausbildung im Bereich Gesundheit,
  7. Pre-Task-Training, On-the-Job-Training und On-the-Job-Training im Bereich Gesundheit
  8. Panel, Kongress, Seminar, Symposium etc. im Bereich Gesundheit. wissenschaftliche Tätigkeiten,
  9. Gemeinsame Projekte im Bereich Gesundheit,
  10. Austausch von Bildungsberatern, Beobachtern, Fachpersonal, Dozenten und Studierenden,
  11. Patientenbehandlung,
  12. Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitslogistik,
  13. Besuche in Einheiten, Hauptquartieren, Krankenhäusern und Institutionen im Gesundheitsbereich,
  14. Organisation gemeinsamer Übungen im Bereich Gesundheit, Entsendung von Beobachtern zu den durchgeführten Übungen
  15. Gegenseitiger Informationsaustausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Einrichtung, des Betriebs und der Bereitstellung von Gesundheitsdiensten von Gesundheitseinrichtungen.

Artikel V Umsetzungs- und KooperationsgrundsätzeWie in : Im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten werden die Ausbildungszeiten nach den Rechtsvorschriften der aufnehmenden Partei festgelegt. Die Unterrichtssprache ist Türkisch/Englisch in der Republik Türkei und Arabisch/Englisch im Staat Katar. Bildung und Ausbildung für mehr als ein Jahr werden in der Republik Türkei auf Türkisch und im Staat Katar auf Arabisch angeboten. Gastpersonal und Gaststudierende kennen die Unterrichtssprache der aufnehmenden Partei auf einem Niveau, um die vorgesehene Ausbildung erfolgreich fortsetzen zu können.

Artikel V Umsetzungs- und KooperationsgrundsätzeWie in: Behandlungsleistungen: Im Rahmen dieses Protokolls werden Gastpersonal und Angehörige des Entsendenden an die Gesundheitseinrichtungen des Empfängers einzeln gegen Gebühr kann sich bewerben.

Artikel 9 VerwaltungsangelegenheitenWie in: Gastpersonal und Angehörige und Gaststudierende, genießen keine diplomatische Immunität und Privilegien.

Artikel 13 Wirksamkeit und BeendigungWie in: Dieses Protokoll gilt ab dem Tag seines Inkrafttretens, sofern das Abkommen in Kraft ist. 5 (fünf) Jahre. Im Falle einer Kündigung des Abkommens endet dieses Protokoll automatisch.

Wenn die Parteien nicht 90 (neunzig) Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Protokolls schriftlich eine Kündigung beantragen, gilt die Gültigkeitsdauer des Protokolls automatisch um jeweils ein Jahr verlängert.

Kommt eine Vertragspartei zu dem Schluss, dass die andere Vertragspartei die Bestimmungen dieses Protokolls nicht einhält oder nicht einhalten kann, kann sie schriftliche Verhandlungen vorschlagen. Diese Verhandlungen beginnen spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung. Kann innerhalb der folgenden 60 (sechzig) Tage kein Abschluss erzielt werden, kann jede Vertragspartei dieses Protokoll mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen kündigen.

Quelle: Defenceturk

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