Temporäre Steuererklärungs- und Zahlungsfristen für Einkommen und Institution wurden verlängert

Rückgabe- und Steuerzahlungsbedingungen wurden verlängert
Rückgabe- und Steuerzahlungsbedingungen wurden verlängert

Laut der Ankündigung der Revenue Administration des Ministeriums für Finanzen und Finanzen, aufgrund der Anträge und der Sperrstunde, der Einreichung der Einkommens- und Körperschaftsteuererklärungen für die erste vorübergehende Steuerperiode von 17 (Januar-Februar-März) , die bis Ende 2021. Mai und Verlängerung der Zahlungsfristen eingereicht werden muss. Es wurde entschieden.

Dementsprechend wurden mit der Einreichung dieser Erklärungen die Zahlungsbedingungen der auf diese Erklärungen aufgelaufenen Steuern bis Ende Montag, den 31. Mai, verlängert.

Die Verlängerung umfasst auch die Steuerpflichtigen, die der besonderen Abrechnungsperiode unterliegen, deren Anmeldetag das Ende des 17. Mai ab der jeweiligen Vorsteuerperiode ist.

TC

Ministerium für Schatz und Finanzen

Präsident des Revenue Managements

STEUERVERFAHREN KREIS / 134

Gegenstand: Einreichung der vorläufigen Steuererklärungen für Einkommen und Institute für den Zeitraum 17 I. Vorläufige Steuerperiode (Januar-Februar-März), die bis Ende 2021. Mai 2021 eingereicht werden muss, und Verlängerung der Zahlungsbedingungen.

Geschichte: 3/5/2021

Nummer: VUK-134 / 2021-2

1. Einleitung:

Aufgrund der bei unserem Ministerium eingereichten Anträge und der Anwendung der Ausgangssperre auf der Grundlage der wiederholten Genehmigung in Artikel 213 des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 28 wurden vorläufige Steuererklärungen für Einkommen und Institute für den vorläufigen Steuerzeitraum 17 (Januar) ausgestellt -Februar-März), die bis Ende Mai 2021 eingereicht werden müssen. Die Verlängerung der Zahlungsbedingungen ist Gegenstand dieser Rundschreiben.

2. Einreichung von Einkommens- und Körperschaftsteuererklärungen und Verlängerung der Zahlungsfristen:

Die Frist für die Einreichung von vorläufigen Einkommenserklärungen und Körperschaftsteuererklärungen für den 17. vorläufigen Steuerzeitraum 2021 (Januar-Februar-März), die bis Ende 2021. Mai 31 eingereicht werden sollte, sowie die Zahlungsbedingungen für die auf diesen Erklärungen aufgelaufenen Steuern wurden bis Ende Montag, 2021. Mai 17 verlängert. Die Verlängerung gilt auch für Steuerpflichtige, die der besonderen Abrechnungsperiode unterliegen, deren Anmeldedatum zum jeweiligen Vorsteuerzeitraum das Ende des 2021. Mai XNUMX ist.

Angekündigt.

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